Kratom, ein aus den Blättern des südostasiatischen Kratom-Baums gewonnenes Pulver, wird oft als natürliches Nahrungsergänzungsmittel beworben. Doch die Versprechen einer Wirkung gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen sind wissenschaftlich nicht belegt. Stattdessen warnen sowohl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als auch die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) eindringlich vor den erheblichen Gesundheitsrisiken, die von Kratom ausgehen können.
Wichtige Erkenntnisse
- Kratom-Pulver wird als Nahrungsergänzungsmittel ohne wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit beworben.
- Es besteht ein hohes Abhängigkeitspotenzial und das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen.
- In vielen Ländern ist Kratom bereits als kontrollierte Substanz eingestuft.
- Das BfArM warnt ausdrücklich vor der Einnahme von Kratom-Produkten.
- Kratom gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung, die bisher nicht erfolgt ist.
Was ist Kratom und wie wird es beworben?
Kratom stammt von dem in Südostasien heimischen Kratom-Baum (Mitragyna speciosa). Die Blätter des Baumes werden getrocknet und zu Pulver verarbeitet, das dann oft als „natürliches Nahrungsergänzungsmittel“ oder in Kapselform verkauft wird. Im Internet finden sich zahlreiche Angebote, oft mit dem Hinweis, das Produkt sei „nicht für den Konsum bestimmt“, während gleichzeitig auf Ratgeberseiten mit Konsumempfehlungen verlinkt wird. Andere Bezeichnungen für Kratom sind Biak, Ketum, Ithang, Thom, Maeng Da oder Mambog.
Die Befürworter von Kratom berufen sich auf traditionelle Anwendungen in der ostasiatischen Volksmedizin. Dort soll es bei Durchfall, Entzündungen, Fieber, Schmerzen, Angstzuständen und Depressionen eingesetzt worden sein. Einige Sorten werden zudem für ihre euphorisierende Wirkung beworben.
Faktencheck Kratom
- Herkunft: Südostasien (Thailand, Malaysia, Indonesien, Papua-Neuguinea)
- Pflanze: Roter Sentolbaum (Mitragyna speciosa)
- Verwendungsform: Pulver, Kapseln, Tee aus getrockneten Blättern
- Angepriesene Wirkungen: Schmerzlinderung, Entzündungshemmung, Stimmungsaufhellung, Stimulierung, Sedierung
- Wissenschaftliche Belege: Fehlanzeige für Nahrungsergänzungsmittel
Gefahren und Nebenwirkungen von Kratom
Pharmakologen stufen Kratom eher als Rauschmittel oder Betäubungsmittel ein. In geringen Dosen von 1 bis 5 Gramm soll es stimulierend wirken, ähnlich wie Kokain. Bei höheren Dosen von 5 bis 15 Gramm zeigen sich dämpfende und psychoaktive Effekte, vergleichbar mit Opioiden. Doch die Liste der unerwünschten Wirkungen ist lang und alarmierend.
Die US-amerikanische FDA berichtet von zahlreichen Nebenwirkungen. Dazu gehören Verstopfung, Appetitlosigkeit, Leberschäden, Krampfanfälle, Halluzinationen und Verwirrtheit. Weltweit gibt es Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom, auch in Deutschland ist ein Fall bekannt. Diese Todesfälle könnten auch durch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten ausgelöst worden sein.
„Die FDA warnt Verbraucher weiterhin davor, Produkte mit Kratom oder seinen psychoaktiven Verbindungen Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin zu verwenden.“
US-Food and Drug Administration (FDA), 2024
Typische unerwünschte Wirkungen
- Grippeähnliche Symptome, Schüttelfrost, Schwitzen
- Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, verminderter Appetit
- Muskelkrämpfe und Schmerzen
- Angstzustände, Reizbarkeit, depressive Stimmung
- Hitzewallungen und Schlafstörungen
Das Abhängigkeitsrisiko ist erheblich. Nutzer können Entzugserscheinungen wie grippeähnliche Symptome, Muskelkrämpfe und psychische Probleme erleben. Besonders gefährlich ist die unregulierte Zusammensetzung der Produkte. Da es keine Standardisierungen gibt, variiert der Wirkstoffgehalt stark. Dies macht die Wirkung unkontrollierbar und erhöht das Risiko von Überdosierungen oder unerwarteten Reaktionen.
Verunreinigungen und Wechselwirkungen
Neben den direkten Wirkungen der Pflanzenalkaloide sind auch Verunreinigungen ein Problem. Produkte mit massiver Salmonellenbelastung wurden bereits gefunden. Einige enthielten zudem hohe Mengen giftiger Schwermetalle wie Blei und Nickel. Das in Kratom enthaltene Alkaloid Mitragynin kann das Enzym Cytochrom P450 hemmen. Dies führt zu Wechselwirkungen mit einer Vielzahl von Medikamenten, darunter MAO-Hemmer. Auch Auswirkungen auf Cytochrom 2D6 und 1A2 sowie P-gp-Substrate sind möglich.
Die Kombination von Kratom mit hohen Dosen Koffein kann zu hohem Blutdruck führen. Mit Alkohol verstärkt sich die beruhigende Wirkung, was bis zur Atemnot reichen kann. Personen mit Herzproblemen, insbesondere Tachykardie, sollten Kratom keinesfalls einnehmen.
Rechtliche Situation von Kratom
In Deutschland und der EU ist die Rechtslage um Kratom komplex und unklar. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel. Für Kratom ist jedoch fraglich, ob es überhaupt als Lebensmittel eingestuft werden kann. Da ein regelmäßiger Verzehr in der EU vor Mai 1997 nicht nachgewiesen wurde, fällt Kratom unter die Novel Food Verordnung. Das bedeutet, es müsste eine aufwendige Sicherheitsprüfung durch die EU durchlaufen, bevor es als Lebensmittelzutat zugelassen werden könnte. Ein solcher Antrag liegt bisher nicht vor. Daher gibt es im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF immer wieder Warnmeldungen wegen unzulässiger neuartiger Zutaten.
Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt ausdrücklich vor der Anwendung von Kratom. Auch wenn eine Einstufung als Betäubungsmittel in Deutschland noch aussteht, wird aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Listung als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel als geboten angesehen.
Internationale Regelungen
International ist die Situation oft anders. In vielen Ländern gehört Kratom bereits zu den kontrollierten Substanzen, ähnlich wie Drogen. Dazu zählen die Schweiz, Australien, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden und die USA. Allein in den USA wurden 2021 über 207.000 Packungen Kratom beschlagnahmt. Insgesamt haben mehr als 30 Staaten, darunter Japan, Serbien, Kroatien und Syrien, eigene Gesetze zur Kontrolle des Kratom-Konsums erlassen.
Im Ursprungsland Thailand war der Besitz und Konsum von Kratom seit 1943 verboten. Seit August 2021 gibt es dort ein neues Gesetz, das den Anbau, Verkauf und Konsum der Blätter erlaubt. Der Verkauf und Konsum von aus den Blättern hergestellten Konzentraten bleibt jedoch illegal. Zudem ist der Verkauf an Personen unter 18 Jahren, Schwangere, online sowie in Schulen und Parks untersagt.
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen hat im März 2022 beschlossen, Kratom als neues Thema in ihre Arbeit aufzunehmen. Dies folgte einer Marktuntersuchung durch die deutsche Internetüberwachungsstelle G@ZIELT im Jahr 2021.
Die fehlende Regulierung, die unkontrollierbare Zusammensetzung und die potenziellen schwerwiegenden Gesundheitsrisiken machen Kratom zu einem Produkt, vor dem Verbraucher dringend gewarnt werden müssen.





