Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Er ist jedoch nicht immer und für jeden möglich. Besonders im fortgeschrittenen Alter oder bei sinkendem Einkommen kann die GKV eine attraktive Alternative darstellen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Alter, Einkommen und der persönliche Familienstand.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Wechsel in die GKV ist für Angestellte unter 55 Jahren bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich.
- Selbstständige können wechseln, wenn sie eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen und die Altersgrenze von 55 Jahren nicht überschreiten.
- Die Familienversicherung bietet eine Option für Ehepartner und Lebenspartner mit geringem Einkommen, unabhängig vom Alter.
- Beiträge in der PKV steigen im Alter oft stark an, während GKV-Beiträge einkommensabhängig sind.
- Leistungen der GKV sind umfassend, private Versicherungen bieten oft erweiterte Services, aber nicht immer alle GKV-Leistungen.
Wege in die GKV für Angestellte
Für Angestellte, die von der PKV in die GKV wechseln möchten, gelten klare Regeln. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man versicherungspflichtig wird. Dies ist an zwei Hauptbedingungen geknüpft: Das Alter und das Einkommen.
Zunächst darf man das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer älter ist, kann als Angestellter in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren. Die zweite Bedingung betrifft das Jahresgehalt. Im Jahr 2026 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro brutto jährlich. Wer diese Grenze überschreitet, bleibt privat versichert.
Für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 69.750 Euro brutto pro Jahr. Wer diese Grenzen unterschreitet, wird versicherungspflichtig und kann in die GKV wechseln.
Faktencheck: Gehaltsgrenzen für den GKV-Wechsel
- Reguläre Grenze 2026: 77.400 Euro brutto jährlich
- Ältere Privatversicherte (seit 2002): 69.750 Euro brutto jährlich
- Altersgrenze: Unter 55 Jahre
Gehaltsreduzierung als Strategie
Es gibt legale Wege, das Jahresgehalt zu reduzieren, um unter die Versicherungspflichtgrenze zu fallen. Eine Möglichkeit ist die Brückenteilzeit. Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Dies kann das Gehalt so weit senken, dass die Versicherungspflicht eintritt.
Auch ein Arbeitszeitkonto oder ein Sabbatjahr können helfen. Hierbei werden geleistete Arbeitsstunden für eine spätere Freistellung angespart, was das aktuelle Gehalt mindert. Eine weitere Option ist die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Im Jahr 2026 können so bis zu 4.056 Euro pro Jahr vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, was ebenfalls zur Unterschreitung der Einkommensgrenze beitragen kann.
Wechselmöglichkeiten für Selbstständige
Für Selbstständige ist der Weg zurück in die GKV komplexer. Ein direkter Wechsel ist nicht vorgesehen. Zuerst muss ein Ereignis eintreten, das die Versicherungspflicht auslöst. Dies geschieht typischerweise, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben oder nur noch nebenberuflich ausgeübt wird und eine versicherungspflichtige Anstellung aufgenommen wird.
Auch hier gilt die Altersgrenze von 55 Jahren. Wer als Selbstständiger über 55 Jahre alt ist und keine versicherungspflichtige Anstellung aufnimmt, hat kaum eine Chance auf Rückkehr in die GKV.
Kriterien für nebenberufliche Selbstständigkeit
Damit eine Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt und der Wechsel in die GKV über eine Anstellung möglich wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Der Selbstständige darf keine eigenen Angestellten haben, deren Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich liegt. Zudem sollte das Einkommen aus der Anstellung mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Wenn der Gewinn aus der Selbstständigkeit mehr als 20 Prozent über dem Angestelltengehalt liegt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit den Hauptfokus bildet.
Das monatliche Einkommen aus der Anstellung sollte idealerweise über 1.977,50 Euro liegen. Ist man einmal als Angestellter in der GKV aufgenommen, kann man später auch wieder hauptberuflich selbstständig werden und dennoch in der GKV bleiben.
Die Familienversicherung als Option
Eine weitere Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, ist die Familienversicherung. Diese steht offen, wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gesetzlich versichert ist. Hierbei gibt es keine Altersgrenze, was diese Option für ältere Personen besonders attraktiv macht.
Die Hauptbedingung ist, dass das eigene Gesamteinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Derzeit dürfen Ehepartner oder Lebenspartner entweder in einem Minijob maximal 603 Euro im Monat verdienen oder ein monatliches Gesamteinkommen von nicht mehr als 565 Euro haben. Liegt das Einkommen darüber, ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Hintergrund: Änderungen bei Renten und EU-Ausland
Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Rückkehr in die GKV über die Reduzierung der Rente als Teilrente nicht mehr möglich. Auch der Umweg über das EU-Ausland, der früher manchmal genutzt wurde, ist durch neue gesetzliche Regelungen in den meisten Fällen ausgeschlossen. Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor Anbietern, die solche Wege ohne tatsächliche Änderung der Wohn- und Arbeitssituation versprechen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht und unter 55 Jahre alt ist, wird dadurch ebenfalls versicherungspflichtig in der GKV.
GKV oder PKV: Eine Kosten- und Leistungsabwägung
Die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel sollte gut überlegt sein. Dabei spielen zwei Hauptfaktoren eine Rolle: die monatlichen Beiträge und der Umfang der Leistungen.
Beiträge im Alter
In der PKV müssen Versicherte mit regelmäßig steigenden Beiträgen rechnen. Die Stiftung Warentest schätzte 2019, dass sich der Beitrag bei einem Eintrittsalter von 35 Jahren bis zum Rentenalter verdreifachen kann. Diese Steigerungen setzen sich auch im Ruhestand fort.
Für Menschen mit einer geringen Rente und ohne weitere Rücklagen kann die PKV im Alter zu einer echten Kostenfalle werden. In solchen Fällen ist die GKV oft die bessere Wahl, da die Beiträge einkommensabhängig sind. Bei geringen Bezügen zahlen GKV-Versicherte entsprechend weniger.
"Eine teure private Krankenversicherung im Alter kann zur echten Kostenfalle werden, wenn Sie nur ein kleines Finanzpolster haben. Lassen Sie sich darum für einen genauen Vergleich Ihrer Möglichkeiten am besten unabhängig beraten." – Verbraucherzentralen
Selbst in der GKV müssen Rückkehrer oft eine freiwillige Versicherung wählen. Dann wird ein Mindesteinkommen von derzeit 1.318,33 Euro zugrunde gelegt, selbst wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt.
Leistungsumfang im Vergleich
Privatversicherte genießen in einigen Bereichen erweiterte Leistungen. Dazu gehören oft schnellere Termine bei Fachärzten, hochwertigerer Zahnersatz und im Krankenhaus die Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, sofern mitversichert. Auch die Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik ist oft umfangreicher.
Dennoch bietet die GKV einen hohen Leistungsumfang. Es gibt sogar Leistungen, die private Verträge oft nicht abdecken, wie stationäre Rehabilitation, bestimmte Hilfsmittel und Psychotherapie. Ein Wechsel zu einer anderen PKV ist übrigens meist keine gute Alternative, da Rückstellungen teilweise verloren gehen und eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Beitragsentwicklung in beiden Systemen
Auch in der GKV steigen die Beiträge, besonders für Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5.812,50 Euro brutto monatlich. In der Vergangenheit gab es hier jährliche Steigerungen von 1 bis 3 Prozent. Im Jahr 2026 betrug die Steigerung 5,4 Prozent, im Jahr 2025 waren es 6,5 Prozent. Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bei rund 1.226 Euro für Versicherte mit Kind und 1.261 Euro für Kinderlose.
Wer im Alter hohe Bezüge erwartet, muss auch in der GKV mit hohen Beiträgen rechnen. Die meisten Menschen haben im Alter jedoch deutlich geringere Einkünfte als während ihres Berufslebens. Für viele, die noch arbeiten und über einen Wechsel nachdenken, stellt sich die Frage: Jetzt höhere GKV-Beiträge akzeptieren, um im Ruhestand besser dazustehen, oder in der PKV bleiben und im Alter mit stark steigenden Kosten rechnen?
Eine unabhängige Beratung durch Verbraucherzentralen oder Honorar-Versicherungsberater kann bei dieser komplexen Entscheidung helfen. Die Verbraucherzentralen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bieten beispielsweise kostenpflichtige Beratungen an. Unabhängige Versicherungsberater finden sich über den Verband unter www.bvvb.de.





