Wer einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, sei es als Rentner oder für ein Sabbatjahr, muss sich frühzeitig um den Krankenversicherungsschutz kümmern. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob Sie innerhalb der EU bleiben oder in ein Drittland reisen. Eine gute Planung ist entscheidend, um hohe Kosten und unerwartete Probleme zu vermeiden.
Wichtige Punkte
- In der EU bleibt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz grundsätzlich bestehen, die Leistungen richten sich jedoch nach dem Gastland.
- Außerhalb der EU erlischt der gesetzliche Schutz meist mit der Wohnsitzverlegung.
- Rücktransporte nach Deutschland sind selten von der gesetzlichen Kasse gedeckt.
- Eine private Auslandskrankenversicherung ist in vielen Fällen ratsam oder sogar notwendig.
Krankenversicherung innerhalb der Europäischen Union
Für längere Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union (EU) bleibt der Versicherungsstatus in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise erhalten. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die erbrachten Leistungen richten sich nach den sozialrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Das bedeutet, dass nicht alle Leistungen, die Sie aus Deutschland gewohnt sind, in gleichem Umfang übernommen werden.
Es ist entscheidend, sich vorab über die genauen Leistungen und die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte im Gastland zu informieren. Ihre deutsche Krankenkasse muss über den Wohnortwechsel informiert werden. Sie stellt dann das sogenannte „Portable Document S1“ aus. Mit diesem Dokument erhalten Sie im EU-Ausland eine Krankenversicherungskarte, die den Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht.
Wussten Sie schon?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich meist auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversichertenkarte. Sie deckt medizinisch notwendige Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten ab, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Zusätzlicher Schutz: Auslandsreisekrankenversicherung
Selbst innerhalb der EU ist eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll. Die EHIC wird in manchen Ländern und Kliniken nicht immer akzeptiert. In solchen Fällen erhalten Patientinnen und Patienten Privatrechnungen. Eine solche Zusatzversicherung schützt vor unerwarteten Kosten und stellt sicher, dass Sie umfassend versorgt sind.
Besonders wichtig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung für den Rücktransport nach Deutschland. Weder gesetzliche noch viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einen Krankentransport zurück in die Heimat. Eine gute Police sollte nicht nur medizinisch notwendige, sondern auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte abdecken.
„Die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden auch im Notfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist hier unerlässlich.“
Langzeitaufenthalte außerhalb der Europäischen Union
Die Situation ändert sich drastisch, wenn Sie planen, außerhalb der Europäischen Union zu leben. Wenn kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem neuen Heimatland besteht, ruht Ihre Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel mit der Ausreise. Dies betrifft auch Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland pflichtversichert waren.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt, wenn man nur für kurze Zeit zurückkehrt. Außerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (sowie seit dem 1. Januar 2021 dem Vereinigten Königreich) ruht der Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie sich nach kurzer Zeit entscheiden, wieder nach Deutschland zurückzukommen. Sie können sich dann nicht darauf berufen, dass es sich nur um eine vorübergehende Urlaubsreise handelte.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung im Zielland außerhalb der EU zwingend notwendig. Ohne diesen Schutz bleiben Sie auf unabsehbaren Behandlungskosten sitzen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Definition: Wohnsitzverlegung
Die Unterscheidung zwischen vorübergehendem und dauerhaftem Auslandsaufenthalt hängt davon ab, ob ein neuer Hauptwohnsitz im Ausland begründet wird. Nach dem Bundesmeldegesetz ist dies der Fall, wenn der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen einer Person in einen anderen Staat verlagert wird.
Regelungen für Privat Krankenversicherte
Für privat Krankenversicherte gelten andere Regeln. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von bis zu einem Monat (manchmal auch länger, je nach Vertrag) gilt der übliche Krankenversicherungsschutz auch im Ausland. Das ist ein Vorteil gegenüber der gesetzlichen Versicherung.
Bei einem dauerhaften Umzug in ein europäisches Land (EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen) besteht die private Krankenversicherung ebenfalls unverändert fort. Falls im Zielland eine Versicherungspflicht im landeseigenen System besteht, benötigen Sie ein „Certificate of Entitlement“. Dieses Dokument, das Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können, dient als Nachweis der bestehenden Krankenversicherung.
Verlegen Sie Ihren Wohnort jedoch in Nicht-EU-Staaten (mit Ausnahme von Island, Liechtenstein und Norwegen), erlischt in der Regel auch der private Krankenversicherungsschutz. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch für bestimmte Zielländer einen speziellen Versicherungsschutz an, oft gegen einen Beitragszuschlag. Es ist ratsam, frühzeitig mit Ihrem Versicherer Kontakt aufzunehmen und die Optionen zu besprechen.
Wichtige Ansprechpartner
- Ihre zuständige Krankenkasse
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
- Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- Örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
- Europäisches Verbraucherzentrum
Fazit und Empfehlungen
Ein Auslandsaufenthalt, egal ob kurz oder lang, erfordert eine sorgfältige Planung des Krankenversicherungsschutzes. Innerhalb der EU sind Sie grundsätzlich über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, müssen aber die Leistungen des Gastlandes akzeptieren und eventuell eine Zusatzversicherung für Rücktransporte oder erweiterte Leistungen abschließen.
Außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung fast immer unerlässlich, da der gesetzliche Schutz erlischt. Auch privat Versicherte sollten sich über die genauen Bedingungen bei einem Umzug in Drittstaaten informieren. Der Kontakt zur eigenen Krankenkasse oder Versicherung ist der erste und wichtigste Schritt, um alle Eventualitäten abzudecken und einen sorgenfreien Auslandsaufenthalt zu gewährleisten.
Denken Sie daran: Unabhängige Beratungsstellen wie die Verbraucherzentralen oder das Europäische Verbraucherzentrum können wertvolle Unterstützung und Informationen bieten, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.





