Die Telemedizin, insbesondere Videosprechstunden, hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und ist aus der modernen Gesundheitsversorgung nicht mehr wegzudenken. Doch mit der Bequemlichkeit digitaler Arztbesuche wachsen auch die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass viele Anbieter von Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen die sensiblen Gesundheitsdaten von Patienten nicht immer optimal schützen. Es ist wichtig, die eigenen Daten zu schützen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Wichtige Erkenntnisse
- Telemedizin ist eine wichtige Ergänzung der Gesundheitsversorgung, birgt aber Datenschutzrisiken.
- Viele Plattformen weisen Mängel bei der informierten Einwilligung und dem Tracking auf.
- Patienten können aktiv ihren Datenschutz verbessern, indem sie Gastzugänge nutzen und Cookies verwalten.
- Anbieter müssen ihre Datenschutzpraktiken dringend verbessern und transparenter gestalten.
Telemedizin im Aufwind: Eine neue Ära der Gesundheitsversorgung
Telemedizin umfasst die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten über räumliche Distanz hinweg. Dies reicht von einfachen Videosprechstunden bis hin zur Überwachung von Gesundheitsdaten durch Messgeräte zu Hause. Besonders in ländlichen Regionen oder bei Fachärztemangel bietet die Telemedizin eine wichtige Möglichkeit, Patienten umfassend zu betreuen.
Seit Juni 2018 dürfen Ärzte Patienten auch virtuell konsultieren, selbst wenn diese zuvor nicht in der Praxis waren. Diese Entwicklung hat die Nutzung von Videosprechstunden stark beschleunigt. Die Corona-Pandemie verstärkte diesen Trend zusätzlich. Im Jahr 2019 gab es etwa 3.000 ärztliche Videosprechstunden. Ein Jahr später stieg diese Zahl auf rund 2,67 Millionen, und 2021 wurden bereits 3,5 Millionen Videogespräche geführt. Fast alle Arztgruppen dürfen Videosprechstunden anbieten, mit Ausnahme von Laborärzten, Pathologen und Radiologen, die keinen direkten Patientenkontakt haben.
Zahlen zur Videosprechstunde
- 2019: ca. 3.000 Videosprechstunden
- 2020: ca. 2,67 Millionen Videosprechstunden
- 2021: ca. 3,5 Millionen Videosprechstunden
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Video
Ein Beispiel für die Flexibilität der Telemedizin ist die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) per Videosprechstunde. Dies ist sowohl für bestehende als auch für neue Patienten möglich. Neupatienten können eine AU für maximal 3 Tage erhalten, während für bekannte Patienten AUs für bis zu 7 Tage ausgestellt werden können. Für Folgebescheinigungen gelten zusätzliche Sonderregeln.
Warum Datenschutz bei Videosprechstunden so wichtig ist
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Schon die Wahl einer Facharztrichtung kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Um Videosprechstunden über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen zu können, müssen Ärzte zertifizierte Videodienstleister nutzen. Diese müssen strengere Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen, als es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorschreibt.
Die sogenannte Anlage 31b des Bundesmantelvertrags der Ärzte untersagt beispielsweise Werbung und die Weitergabe von Daten an Dritte. Trotz dieser Vorgaben gibt es weiterhin erhebliche Bedenken. Eine Online-Befragung des Instituts eye square im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) vom Dezember 2022 unterstreicht dies:
"76 % der Befragten schätzen den Datenschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten als eher oder sehr wichtig ein. 49 % sehen mangelhaften Datenschutz als einen Grund an, solche Angebote nicht zu nutzen."
Diese Zahlen zeigen deutlich, wie zentral der Datenschutz für das Vertrauen der Patienten in digitale Gesundheitsdienste ist.
Herausforderungen und Mängel bei Telemedizin-Plattformen
Der vzbv hat neun Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portale untersucht, bei denen Patienten den Erstkontakt herstellen. Die Ergebnisse zeigen mehrere kritische Punkte. Viele Anbieter holen keine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten ein oder gestalten diese intransparent. Zudem setzen viele Plattformen Tracking-Anbieter für Marketing, Profiling und Nutzungsanalysen ein, oft ohne ausreichende Information oder klare Zustimmung der Nutzer.
Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Information über die Speicherdauer personenbezogener Daten. Einige Anbieter haben kein klares Löschkonzept für inaktive Accounts, während andere die Speicherdauer gar nicht, vage oder zu lange angeben. Auch die Nennung von Datenempfängern ist oft unzureichend; statt konkreter Namen werden lediglich Kategorien genannt, was die Transparenz für Verbraucher stark einschränkt.
Kritikpunkte der vzbv-Analyse
- Ungenügende Einwilligung in Datenverarbeitung
- Einsatz von Tracking-Anbietern für Marketingzwecke
- Intransparenz bei Datenempfängern (Kategorien statt Namen)
- Mangelnde Informationen zur Speicherdauer
- Fehlende Löschkonzepte bei Account-Inaktivität
Als Reaktion auf diese Mängel hat der vzbv bereits drei Anbieter abgemahnt, die sich außergerichtlich zu Unterlassungserklärungen bereit erklärten. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Rechte der Patienten zu stärken.
Was Sie als Patient tun können, um Ihre Daten zu schützen
Als Verbraucher haben Sie Möglichkeiten, die Gefahr von Datenmissbrauch zu reduzieren. Der wichtigste Grundsatz lautet: Seien Sie zurückhaltend bei der Weitergabe Ihrer Daten.
Praktische Tipps für mehr Datenschutz
- Direkter Kontakt zur Praxis: Fragen Sie Ihren Arzt direkt nach seinem Videosprechstundenangebot und melden Sie sich dort an. Dies umgeht oft die Nutzung externer Portale.
- Gastzugänge nutzen: Wenn verfügbar, nutzen Sie Gastzugänge bei Videosprechstundenanbietern. So werden weniger Daten gesammelt und die Profilbildung erschwert.
- Cookies verwalten: Achten Sie genau auf Cookie-Banner auf Webseiten. Stimmen Sie nur den technisch notwendigen Cookies zu. Tools wie der "Nervenschoner" der VZ Bayern können helfen, unnötige Datenspuren automatisch abzulehnen. Verwalten Sie Cookies regelmäßig in Ihrem Browser, um Ihr Surfverhalten vor Analyse zu schützen.
- Recht auf Auskunft nutzen: Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten Unternehmen über Sie gespeichert haben, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Musterbriefe der Verbraucherzentralen können Ihnen dabei helfen.
- Widerspruch bei Datenmissbrauch: Sind Ihre Daten bereits im Umlauf, widersprechen Sie der Nutzung bei der verantwortlichen Stelle. Auch hierfür gibt es entsprechende Musterbriefe.
Diese Schritte können einen erheblichen Unterschied machen, wenn es darum geht, Ihre persönlichen Gesundheitsdaten zu schützen.
Forderungen an Anbieter und Gesetzgeber
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen formuliert der vzbv klare Forderungen, um den Datenschutz in der Telemedizin zu verbessern:
- Anbieter müssen eine ausdrückliche Einwilligung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einholen.
- Der Gesetzgeber sollte Verbraucher besser vor Tracking und Profiling im gesundheitlichen Kontext schützen.
- Telemedizin-Anbieter sollten auf nicht notwendige Drittanbieter für Tracking und Marketing verzichten.
- Ein Gastzugang zur Videosprechstunde sollte standardmäßig angeboten werden.
- Anbieter müssen ein klares Löschkonzept für inaktive Accounts definieren.
- Drittanbieter sollten in Datenschutzerklärungen namentlich genannt werden, anstatt nur Kategorien aufzuführen.
- Transparente Informationen zur Speicherdauer oder nachvollziehbare Kriterien dafür sind unerlässlich.
Diese Forderungen zielen darauf ab, die Telemedizin nicht nur zugänglich, sondern auch sicher und vertrauenswürdig für alle Patienten zu gestalten. Die Zufriedenheit der Nutzer mit Videosprechstunden ist mit 79 Prozent hoch. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dieses wichtige Instrument optimal genutzt werden kann, ohne den Datenschutz zu gefährden.





