In Deutschland haben Millionen Menschen Zahnersatz. Die Kosten dafür können erheblich sein. Gesetzliche Krankenkassen leisten einen Festzuschuss. Dieser deckt einen Teil der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen genau übernommen werden und wann zusätzliche Kosten entstehen.
Wichtige Punkte
- Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss für Zahnersatz.
- Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft bis zu 75 Prozent.
- Regelversorgung ist die medizinisch notwendige und wirtschaftliche Basislösung.
- Wer andere Lösungen wählt, muss Mehrkosten selbst tragen.
- Für Geringverdienende gibt es eine Härtefallregelung, die 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung abdeckt.
Grundlagen der Kassenleistung beim Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen festgelegten Zuschuss für Zahnersatz. Dieser Zuschuss basiert auf Durchschnittswerten und deckt die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung ab. Aktuell liegt dieser Festzuschuss bei 60 Prozent. Mit einem gut gepflegten Bonusheft kann er auf 70 oder sogar 75 Prozent steigen, abhängig von der Dauer der regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen über fünf oder zehn Jahre.
Die Regelversorgung ist die Basistherapie. Sie wird von Krankenkassen und Zahnärzten gemeinsam festgelegt. Diese Lösungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie werden regelmäßig wissenschaftlich überprüft, um den neuesten Standards zu entsprechen.
Wussten Sie schon?
- Über 50 Befunde sind in der offiziellen Festzuschuss-Richtlinie gelistet.
- Diese Zuschüsse werden jährlich neu festgelegt.
- Metall gilt weiterhin als Kassenleistung, da es bruchfester und stabiler ist als Keramik.
Was bedeutet Regelversorgung genau?
Regelversorgung bezeichnet die Standardtherapie bei Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wenn zum Beispiel eine Krone oder Brücke im Seitenzahnbereich benötigt wird, ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung. Dies liegt nicht nur am Preis, sondern auch an der Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit dieser Materialien.
Im sichtbaren Zahnbereich, also im Frontbereich, bezuschussen die Kassen eine zahnfarbene Teilverblendung. Im Seitenzahnbereich ist dies in der Regel nicht vorgesehen. Die Kassenleistung stellt die preiswerteste und wissenschaftlich abgesicherte Lösung für Zahnersatz dar.
„Die Regelversorgung ist die medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung für Zahnersatz. Sie sichert die Grundversorgung für alle Versicherten.“
Beispiele für Regelversorgung
Für jeden Befund gibt es eine spezifische Regelversorgung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eine zahnbegrenzte Lücke im Front- oder Seitenzahnbereich.
- Ein Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen.
- Ein zahnloser Ober- oder Unterkiefer.
Diese Befunde sind in der Festzuschuss-Richtlinie detailliert aufgeführt. Für jeden Befund ist der jeweilige Festzuschuss der Krankenkassen vermerkt.
Der Eigenanteil: Was Patienten selbst zahlen
Die Höhe des Eigenanteils hängt maßgeblich von der gewählten Versorgungsart ab. Wer sich für die Regelversorgung entscheidet, trägt etwa 40 Prozent der Gesamtkosten selbst. Mit einem über fünf oder zehn Jahre geführten Bonusheft reduziert sich dieser Anteil auf 30 oder sogar 25 Prozent.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Muss ein Zahn ersetzt werden, sind für die Regelversorgung (Nicht-Edelmetall, im Seitenzahnbereich ohne zahnfarbene Verblendung) ab 2026 voraussichtlich 921,60 Euro als Gesamtkosten angesetzt. Ohne Bonusheft übernimmt die Krankenkasse 552,96 Euro. Mit maximalem Bonus, also bei zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge, zahlt die Krankenkasse 691,20 Euro.
Kostenbeispiel Krone (2026)
- Gesamtkosten Regelversorgung (metallische Vollkrone Seitenzahn): 398,39 Euro
- Festzuschuss ohne Bonusheft: 239,03 Euro
- Festzuschuss mit maximalem Bonus: 298,79 Euro
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. In solchen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Das bedeutet, bei einer Brücke aus Metall für eine Einzelzahnlücke würden die gesamten 921,60 Euro von der Kasse getragen.
Gleichartige und andersartige Versorgung
Wenn Patienten eine Lösung wünschen, die über die Regelversorgung hinausgeht, gibt es zwei Kategorien: die gleichartige und die andersartige Versorgung. Der Festzuschuss der Krankenkasse wird auch hier gewährt, die Mehrkosten müssen jedoch selbst getragen werden. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 55 Abs. 4 SGB V) festgelegt.
Gleichartige Versorgung
Bei der „gleichartigen Versorgung“ wird die Kassenleistung um zusätzliche Leistungen erweitert. Ein Beispiel hierfür ist eine Metallkrone im Seitenzahnbereich, die zusätzlich keramisch verblendet wird. Hier rechnet der Zahnarzt die Zusatzkosten für die Verblendung privat ab, während der Rest der Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung läuft.
Andersartige Versorgung
Die „andersartige Versorgung“ unterscheidet sich grundlegend von der Kassenleistung. Auch hier erhalten Patienten den Festzuschuss. Die gesamte Behandlung wird jedoch nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Ein typisches Beispiel ist der Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Implantat anstelle einer Brücke. Oder wenn größere Zahnlücken mit einer festsitzenden Brücke anstatt einer herausnehmbaren Teilprothese geschlossen werden.
Hintergrundinformationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt die Richtlinien für die Regelversorgung fest, die von Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten gemeinsam erarbeitet werden. Diese Richtlinien gewährleisten eine einheitliche und qualitätsgesicherte Versorgung.
Es ist ratsam, vor jeder größeren zahnärztlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Dieser Plan gibt Aufschluss über die genauen Kosten und den voraussichtlichen Anteil der Krankenkasse. So können Patienten eine fundierte Entscheidung treffen und unerwartete Kosten vermeiden.
Die Wahl des Zahnersatzes ist eine persönliche Entscheidung. Sie hängt von individuellen Bedürfnissen, ästhetischen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die Kenntnis der Kassenleistungen und der verschiedenen Versorgungsarten hilft, die beste Option zu finden.





