Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung können seit Oktober 2020 mit deutlich höheren Zuschüssen für Zahnersatz rechnen. Die Kassen übernehmen nun 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer zudem ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, profitiert von weiteren finanziellen Vorteilen. Diese Neuerung soll die finanzielle Belastung für viele Versicherte spürbar verringern.
Wichtige Punkte
- Festzuschuss für Regelversorgung auf 60 Prozent erhöht.
- Bonusheft sichert bis zu 75 Prozent Zuschuss.
- Regelversorgung ist eine wissenschaftlich erprobte Basislösung.
- Geringverdiener erhalten Regelversorgung ohne Eigenanteil.
- Heil- und Kostenplan sechs Monate gültig.
Mehr Unterstützung für Zahnbehandlungen
Zahnersatz kann hohe Kosten verursachen. Oft müssen Patienten vierstellige Summen für Kronen, Brücken oder Prothesen aufbringen. Im Gegensatz zu vielen anderen medizinischen Leistungen tragen Versicherte hier einen erheblichen Eigenanteil. Seit Oktober 2020 hat sich die Situation für gesetzlich Krankenversicherte verbessert. Der Festzuschuss für Zahnersatz wurde von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung angehoben.
Die Regelversorgung stellt eine von allen gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Basisversorgung dar. Sie deckt alle notwendigen Leistungen ab, von einer einzelnen Zahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Leistungen, wie Keramikverblendungen bei Kronen oder Brücken oder Goldinlays, bleiben weiterhin Eigenleistungen der Patienten.
Faktencheck
- Erhöhung: Der Festzuschuss stieg von 50 % auf 60 % der Regelversorgungskosten.
- Bonusheft (5 Jahre): Zuschuss steigt von 60 % auf 70 %.
- Bonusheft (10 Jahre): Zuschuss steigt von 65 % auf 75 %.
Das Bonusheft: Ihr Weg zu höheren Zuschüssen
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist entscheidend für weitere finanzielle Vorteile. Wer nachweist, dass er jedes Jahr zur zahnärztlichen Kontrolle war, erhält einen höheren Bonus. Seit Oktober 2020 sind diese Boni ebenfalls gestiegen.
Mit einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent. Bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft steigt der Zuschuss sogar von 65 auf 75 Prozent. Dies belohnt die konsequente Vorsorge und die regelmäßige Zahnkontrolle.
„Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus. Das Bonusheft ist ein wichtiges Instrument, um die Kosten für Zahnersatz zu senken und die Mundgesundheit langfristig zu sichern.“
Ausnahmen und Sonderregelungen
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, selbst wenn die Kontrolluntersuchungen in den letzten zehn Jahren nur einmal versäumt wurden. Dies gilt, wenn der Versicherte seine Zähne ansonsten regelmäßig gepflegt hat. Die Verbraucherzentralen betonen, dass der genaue Zeitpunkt der Lücke innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums dabei unerheblich ist.
Der GKV-Spitzenverband hat zudem in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden empfohlen, dass eine coronabedingte Nicht-Inanspruchnahme der Zahnvorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr 2020 nicht zum Verlust des vollständigen Bonusanspruchs führt. Diese Regelung soll Nachteile für Versicherte aufgrund der Pandemie vermeiden.
Konkrete Kostenbeispiele und Erhöhungen
Die Festzuschüsse wurden zum 1. Januar 2026 um 4,34 Prozent gegenüber 2025 angehoben. Dies wirkt sich direkt auf die zu erwartenden Zuzahlungen aus. Ein Beispiel verdeutlicht die neuen Berechnungen:
Fehlt im Seitenzahnbereich ein Zahn, ist die Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall. Die Gesamtkosten dafür liegen laut Festzuschuss-Richtlinie bei rund 922 Euro (genau 921,60 Euro). Der Zuschuss für diesen Zahnersatz ist seit 2021 von 450 auf 553 Euro gestiegen. Mit einem über zehn Jahre geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 691 Euro.
Wissenswertes zur Regelversorgung
Die Regelversorgung umfasst wissenschaftlich erprobte und in der Praxis bewährte zahnmedizinische Leistungen. Sie bietet eine funktionell ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten umfassend über alle Behandlungsalternativen, einschließlich der kostengünstigeren Regelversorgung, aufzuklären.
Optionen für Geringverdiener
Für Geringverdiener gibt es eine besondere Unterstützung: Sie können auf Antrag die Regelversorgung komplett ohne Eigenanteil erhalten. Dies stellt eine wichtige soziale Absicherung dar, um auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu notwendigem Zahnersatz zu ermöglichen.
Wahlleistungen und höhere Eigenanteile
Wer sich für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, beispielsweise eine Keramikbrücke oder ein Implantat, muss mit einem deutlich höheren Eigenanteil rechnen. Obwohl der Krankenkassenzuschuss gleich bleibt, können die Gesamtkosten für solche Behandlungen schnell auf circa 1.500 Euro für eine Keramikbrücke oder sogar 3.500 Euro für ein Implantat steigen. Diese Mehrkosten müssen die Versicherten vollständig selbst tragen.
- Regelversorgung (Nicht-Edelmetallbrücke): Gesamtkosten ca. 922 Euro, Zuschuss bis zu 691 Euro.
- Keramikbrücke: Gesamtkosten ca. 1.500 Euro, Zuschuss bleibt gleich.
- Implantat: Gesamtkosten ca. 3.500 Euro, Zuschuss bleibt gleich.
Der Heil- und Kostenplan: Was Sie beachten müssen
Vor jeder größeren Zahnersatzbehandlung ist ein Heil- und Kostenplan Pflicht. Dieser Plan muss eine genaue Auflistung des Eigenanteils und einen Hinweis auf die Regelversorgung enthalten. Er ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Das bedeutet, der Zahnersatz muss innerhalb dieser Frist eingesetzt werden.
Sollte sich die Behandlung verzögern, muss der Plan innerhalb der sechs Monate erneut bei der Krankenkasse eingereicht werden, um eine Verlängerung zu beantragen. Es ist wichtig, diese Fristen im Auge zu behalten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Zweite Meinung einholen
Patienten sollten sich vor großen Zahnersatzeingriffen ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung informieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine zweite Meinung einzuholen. Keine Behandlung sollte ohne einen detaillierten Kostenvoranschlag begonnen werden. Dies schützt vor unerwarteten Kosten und stellt sicher, dass die gewählte Lösung optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.





