CBD-Produkte werden oft als Wundermittel beworben, das von Schmerzlinderung bis zur Stressreduktion alles kann. Doch die Realität sieht anders aus: Wissenschaftliche Beweise für viele der angepriesenen Wirkungen fehlen, die rechtliche Lage ist komplex und potenzielle Gesundheitsrisiken sind nicht zu unterschätzen. Verbraucher sollten bei CBD-Produkten äußerste Vorsicht walten lassen.
Wichtige Erkenntnisse
- CBD-Produkte fehlen die Zulassung als Lebensmittel in der EU.
- Wissenschaftliche Belege für viele beworbene Wirkungen sind unzureichend.
- Unerwünschte Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich.
- Viele Produkte enthalten höhere THC-Werte als angegeben und sind oft falsch deklariert.
- Fälschungen mit Beta-Caryophyllen statt CBD sind im Umlauf.
Was steckt hinter dem Hype um CBD-Öle?
Im Internet kursieren zahlreiche Behauptungen, dass wenige Tropfen CBD-Öl unter die Zunge geträufelt Kopfschmerzen, Entzündungen und Angstzustände verschwinden lassen. Diese Versprechen sind jedoch oft nicht durch wissenschaftliche Fakten untermauert. Viele Schmerzpatienten berichten von ausbleibenden Wirkungen. Selbst der Vorstoß des ehemaligen US-Präsidenten Trump, CBD als "Allheilmittel" für Senioren zu preisen, entbehrt wissenschaftlicher Grundlage.
CBD, oder Cannabidiol, ist ein Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) wirkt CBD nicht berauschend. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2020 stellte fest, dass CBD kein Betäubungsmittel ist. Trotzdem gibt es nur ein einziges verschreibungspflichtiges CBD-Arzneimittel, das bei bestimmten Epilepsieformen eingesetzt wird. Hinweise auf entzündungshemmende oder schmerzlindernde Effekte von CBD sind zwar vorhanden, aber noch nicht ausreichend durch klinische Studien bestätigt.
Interessanter Fakt
Eine Umfrage der Stiftung Warentest von 2020 zeigte, dass etwa 12 Prozent der Deutschen regelmäßig CBD-Produkte nutzen. Die meisten erhoffen sich Entspannung (55%), Stresslinderung (43%) oder Hilfe bei Schlafstörungen (38%). Nur 5 Prozent hoffen auf Schmerzlinderung.
Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln und Fälschungen
Viele als Nahrungsergänzungsmittel angebotene CBD-Öle sind Hanföl oder andere Pflanzenöle, angereichert mit Hanfextrakten oder synthetischem Cannabidiol. Der angegebene CBD-Anteil von 5 bis 30 Prozent stimmt jedoch nicht immer mit dem tatsächlichen Gehalt überein, wie eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufzeigte. Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen ist für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten, es sei denn, die gesundheitsbezogene Angabe ist wissenschaftlich bewiesen und von der EU zugelassen. Dies ist für CBD nicht der Fall.
Die Stiftung Warentest stellte nach eigenen Tests fest, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die ausgelobten Eigenschaften oder Effekte auf das Wohlbefinden vorliegen. Dies führt zu Verärgerung bei Verbrauchern. Eine weitere Gefahr sind Fälschungen: Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF wurde aus der Schweiz berichtet, dass Produkte mit Beta-Caryophyllen (BCP) anstelle von CBD auf dem Markt sind, was Gesundheitsgefahren birgt.
Mögliche Nebenwirkungen und Risiken
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einer vorläufigen Sicherheitsbewertung im Februar 2026 klargestellt, dass CBD für Personen unter 25 Jahren, Schwangere, Stillende und Menschen, die Medikamente einnehmen, nicht sicher ist. Eine Studie aus dem Jahr 2025 zeigte, dass der CBD-Gehalt in kommerziellen Ölen im Schnitt rund 21 Prozent über den Herstellerangaben lag, was unbeabsichtigte Überdosierungen wahrscheinlich macht.
Hintergrundinformation
CBD kann bei jedem zehnten Anwender Schläfrigkeit und Benommenheit auslösen. Ebenso häufig führt es zu Schlaflosigkeit, Schlafstörungen und innerer Unruhe. Weitere bekannte Nebenwirkungen umfassen Durchfall, Appetitlosigkeit, Fieber, Erbrechen und Müdigkeit. Es gibt auch Hinweise auf eine erhöhte Infekthäufigkeit nach der Einnahme von CBD.
Besonders kritisch ist die Situation für Menschen mit Lebererkrankungen, die CBD keinesfalls einnehmen sollten. Während eine Metaanalyse von März 2023 unterhalb einer Tagesdosis von 300 Milligramm CBD keine Auswirkungen auf die Leber feststellte, deutete eine US-Studie von 2025 an, dass Cannabidiol selbst in niedrigen Dosierungen (5 mg/kg Körpergewicht/Tag), wie sie in frei verkäuflichen Produkten enthalten sind, Leberschäden verursachen kann. Hier sind weitere Untersuchungen dringend erforderlich.
Wechselwirkungen mit Medikamenten
CBD kann die Wirkung zahlreicher Medikamente beeinflussen, indem es Enzyme im Arzneistoffwechsel hemmt. Bisher sind 53 Arzneistoffe bekannt, die betroffen sein können. Dazu gehören Psychopharmaka, Blutdrucksenker, Blutverdünner, Epilepsie-Medikamente, das Brustkrebsmedikament Tamoxifen, Arzneimittel nach Organtransplantationen, Steroide und Antibiotika. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte CBD-Produkte nur nach ausdrücklichem ärztlichem Rat oder Beratung in der Apotheke verwenden.
„Die EFSA empfiehlt, dass gesunde Erwachsene nicht mehr als 10 Milligramm CBD pro Tag zu sich nehmen sollten. Dies entspricht etwa 4 bis 5 Tropfen eines 5-Prozent-CBD-Öls.“
Food Standards Agency Großbritannien
Tierversuche der EFSA zeigen zudem signifikante schädliche Wirkungen, insbesondere in Bezug auf die Fortpflanzung. Ob diese Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, wird noch geprüft. Die Food Standards Agency Großbritannien empfiehlt, ungeachtet der rechtlichen Einstufung, dass gesunde Erwachsene nicht mehr als 10 Milligramm CBD pro Tag einnehmen sollten. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder, Schwangere, Stillende, Frauen mit Kinderwunsch und Personen, die Medikamente einnehmen, ohne ärztliche Konsultation.
Ist CBD-Öl auf dem Markt legal?
Grundsätzlich könnte CBD eine Lebensmittelzutat sein, da es nicht als Suchtstoff eingestuft wird. Da CBD jedoch vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt war, gilt es als "neuartiges Lebensmittel" (Novel Food) und benötigt vor dem Verkauf eine spezielle Zulassung nach vorheriger Sicherheitsprüfung. Dies gilt insbesondere für synthetisches CBD.
Aktuell befinden sich über 100 Anträge auf Novel-Food-Zulassung in Bearbeitung, 19 wurden validiert und toxikologisch geprüft. Das zuständige NDA-Gremium der EFSA erklärte am 7. Juni 2022, dass "eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt und festgestellt wurde, dass die zahlreichen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssen." Bis dahin ist das Zulassungsverfahren ausgesetzt.
Gerichtsurteile stärken Verkaufsverbot
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestätigt, dass CBD in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, derzeit nicht verkehrsfähig ist. Diese Einschätzung wird durch zahlreiche Gerichtsurteile gestützt. Das Verwaltungsgericht Trier entschied im März 2022, dass selbst Lebensmittel wie Tofu oder Pflanzendrinks, denen Hanfextrakte mit CBD zugesetzt werden, als neuartige Lebensmittel gelten und eine Zulassung benötigen.
Das Kölner Verwaltungsgericht ging im März 2022 noch einen Schritt weiter und stufte als Nahrungsergänzungsmittel angebotene CBD-Tropfen als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein. Konkret bedeutet dies: CBD-Produkte sind als Lebensmittel derzeit nicht zugelassen.
Rechtliche Lage
Derzeit werden CBD-Öle oft als Aromaöle oder Kosmetik verkauft, obwohl sie nicht zum Verzehr geeignet sind. Gerichte sehen solche Umdeklarierungen oft als Versuch, gesetzliche Regelungen zu umgehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stufte "CBD Öl Mundtropfen" mit 10 Prozent CBD als gesundheitsschädliches und damit unsicheres Lebensmittel ein.
Enthält CBD-Öl psychoaktives THC?
Neben CBD enthält die Hanfpflanze natürlicherweise auch das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC). In EU-zertifizierten Hanfsorten darf der THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht übersteigen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten zudem strengere THC-Höchstwerte für Hanfsamen und daraus gewonnene Produkte.
Trotz dieser Vorschriften werden die Richtwerte laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehr häufig überschritten. Bei hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln, einschließlich CBD-Ölen, überschritten nahezu alle Proben (94%) den Richtwert. Die durchschnittlichen THC-Gehalte lagen bei 1.230 mg/kg, was mehr als das 10.000-fache des Richtwerts ist. Auch Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe zeigten, dass ein Großteil der Proben als gesundheitsschädlich oder ungeeignet für den menschlichen Verzehr eingestuft wurde.
- 2020: 46% der überprüften CBD- und Hanfprodukte wurden wegen überhöhter THC-Werte als nicht sicher eingestuft.
- 2021: Die Stiftung Warentest fand in allen getesteten CBD-Ölen THC, oft in Spuren. Vier Produkte überschritten die als unbedenklich geltenden Werte der EFSA, was psychogene Effekte nicht ausschließt.
- 2024: Aktuelle BfR-Untersuchungen von CBD-Ölen zeigten in 20 von 26 Proben THC-Gehalte zwischen 5 und 1576 Milligramm pro Kilogramm Öl. Bei der Hälfte der Produkte würde bereits die vom Hersteller empfohlene Dosis die Akute Referenzdosis (ARfD) überschreiten.
Die Bewerbung von CBD-Ölen mit dem Slogan "THC-frei" stellt oft eine erhebliche Täuschung dar. Verbraucher sollten zudem wissen, dass THC-Spuren in hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu positiven Drogentests führen können.
CBD als Aroma – eine Ausweichtaktik?
Da die Vermarktung als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt ist, werden CBD-angereicherte Öle und Hanfextrakte zunehmend als "CBD-Aromen" angeboten. Haben diese Produkte jedoch keine oder nur eine sehr geringe aromatisierende Wirkung, gelten sie nicht als Aromen im Sinne der EU-Verordnung. Zudem sind Aromen zulassungspflichtig, wenn sie nicht aus einem Lebensmittel gewonnen wurden. Dies bedeutet, dass nur Hanfsamen als Ausgangssubstanz verwendet werden dürfen, nicht aber Hanfblüten oder -blätter, die als neuartig eingestuft wurden.
Laut EU-Kommission gelten sämtliche cannabinoidhaltigen Extrakte und Produkte, denen sie zugesetzt wurden, als neuartig und sind nicht erlaubt. Einige Hersteller versuchen, dies zu umgehen, indem sie "Hanfaromen" anbieten, die angeblich das "volle Spektrum der Hanfpflanze" enthalten. Auch hier dürfen jedoch nur Hanfsamen als Ausgangssubstanz dienen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass die verwendeten Pflanzenteile bereits vor 2009 in Aromen genutzt wurden.
Produkte, bei denen CBD nicht angereichert ist, aber als "CBD-Öl" beworben werden, sind aus Verbrauchersicht irreführend. Anbieter preisen einfaches Hanf-Speiseöl zu überhöhten Preisen an, nur weil es einen natürlichen CBD-Gehalt aufweist. Insgesamt zeigt sich: Die Nutzung als Aroma ist eine theoretisch mögliche Ausweichtaktik, führt aber in der Praxis oft dazu, dass entweder kein CBD mehr enthalten ist oder der Verkauf weiterhin illegal bleibt.





