Die Europäische Union führt neue Vorschriften ein, um die Verwertung von Rohstoffen aus Altfahrzeugen deutlich zu verbessern. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und wertvolle Materialien wie Stahl, Aluminium und Kunststoffe innerhalb der EU zu halten. Dies betrifft jährlich über sechs Millionen Fahrzeuge, die das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
Wichtige Punkte
- Neue Quoten für recycelten Kunststoff in Neufahrzeugen.
- Exportverbot für Schrottfahrzeuge zur Sicherung von Rohstoffen.
- Fahrzeughersteller müssen recyclingfreundlicher konstruieren.
- Ausnahmen für kleine Fahrzeughersteller sind vorgesehen.
Kreislaufwirtschaft im Fokus: Mehr Rohstoffe aus Altfahrzeugen
Die EU-Gesetzgeber haben sich auf strengere Regeln für die Verwertung von Altfahrzeugen geeinigt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass ein größerer Anteil der in Autos, Motorrädern und Lastwagen verbauten Materialien recycelt wird. Jedes Jahr erreichen in der EU mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Diese stellen eine riesige Quelle für Rohstoffe dar, die bisher nicht optimal genutzt wurde.
Die europäische Automobilindustrie ist ein Großverbraucher von Primärrohstoffen. Sie ist beispielsweise für 19 Prozent der Nachfrage in der EU-Stahlindustrie verantwortlich, was über sieben Millionen Tonnen pro Jahr entspricht. Auch bei Aluminium und Kupfer gehört die Branche mit rund zwei Millionen Tonnen pro Jahr zu den größten Abnehmern. Hinzu kommen sechs Millionen Tonnen Kunststoff, die jährlich verbraucht werden.
Fakten zum Rohstoffverbrauch der Autoindustrie
- Stahl: über 7 Millionen Tonnen pro Jahr
- Aluminium & Kupfer: rund 2 Millionen Tonnen pro Jahr
- Kunststoff: 6 Millionen Tonnen pro Jahr
Neue Quoten für recycelte Materialien
Ein Kernpunkt der neuen Verordnung sind feste Quoten für den Einsatz von recycelten Materialien in Neufahrzeugen. Insbesondere der Kunststoffverbrauch steht im Mittelpunkt. Künftig muss ein Viertel des in Fahrzeugen verbauten Kunststoffs aus recycelten Quellen stammen. Davon wiederum soll ein Fünftel aus Kunststoffen bestehen, die zuvor aus Altfahrzeugen gewonnen wurden.
Für andere wichtige Materialien wie recycelten Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe plant die EU-Kommission noch spezifische Ziele festzulegen. Dies zeigt den Willen, die gesamte Materialpalette in den Blick zu nehmen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu reduzieren.
„Fahrzeuge müssen so konstruiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzung einfacher auseinandergebaut und ihre Teile einfacher wiederverwertet und recycelt werden können“, erklärte Jens Gieseke (CDU), der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments. „Das Verhandlungsergebnis ist ein Erfolg für Umwelt, Klima und Industrie.“
Exportverbot für Altfahrzeuge
Eine weitere entscheidende Maßnahme ist das geplante Exportverbot für Schrottautos und andere Altfahrzeuge. Dieses Verbot soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln wirksam werden. Der Schritt zielt darauf ab, zwei Hauptziele zu erreichen:
- Die EU will sicherstellen, dass sie nicht zur Umweltverschmutzung in Drittländern beiträgt, indem sie schlecht verwertete Fahrzeuge exportiert.
- Wertvolle Materialien sollen innerhalb des EU-Hoheitsgebiets verbleiben, um die heimische Industrie mit Sekundärrohstoffen zu versorgen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Dieses Verbot ist ein klares Signal für eine stärkere regionale Verantwortung und Ressourcensicherung. Es unterstreicht die Notwendigkeit, Verwertungsstrukturen innerhalb der Union auszubauen und zu optimieren.
Hintergrund: Warum neue Regeln?
Die bisherigen Regelungen zur Altfahrzeugverwertung reichten nicht aus, um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft voll auszuschöpfen. Viele wertvolle Materialien gingen verloren oder wurden nicht effizient genug recycelt. Die neuen Vorschriften sollen diese Lücke schließen und die EU unabhängiger von importierten Rohstoffen machen.
Konstruktion und Ausnahmen
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung ist die Forderung an die Fahrzeughersteller, ihre Produkte von Anfang an recyclingfreundlicher zu gestalten. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge so konzipiert werden müssen, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer einfacher demontiert und ihre Komponenten leichter wiederverwertet werden können. Dies fördert ein „Design für Demontage“ und „Design für Recycling“.
Die neuen Vorgaben sehen jedoch auch Ausnahmen vor. Kleine Fahrzeughersteller sollen von einigen der strengsten Anforderungen befreit werden. Dies soll eine übermäßige Belastung für kleinere Unternehmen vermeiden und gleichzeitig die übergeordneten Ziele der Verordnung erreichen.
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten steht noch aus, gilt aber nach der Einigung der Unterhändler als reine Formsache. Damit steht einem baldigen Inkrafttreten der neuen Altfahrzeugverordnung nichts mehr im Wege, was weitreichende Auswirkungen auf die Automobilindustrie und die europäische Rohstoffstrategie haben wird.





