Verbraucher stehen beim Einkauf von Getränken oft vor der Wahl: Mehrweg- oder Einwegflaschen? Obwohl beide Systeme ein Pfand erfordern, unterscheiden sie sich erheblich in ihrer Umweltbilanz, Handhabung und Kennzeichnung. Eine genaue Betrachtung zeigt, warum die Entscheidung für Mehrweg oft die bessere Wahl für die Umwelt ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Mehrwegflaschen werden mehrfach wiederbefüllt, Einwegflaschen recycelt.
- Das Pfand für Einwegflaschen beträgt immer 25 Cent, bei Mehrweg sind es meist 8 oder 15 Cent.
- Händler sind gesetzlich verpflichtet, Einwegflaschen zurückzunehmen, unabhängig vom Kaufort. Bei Mehrweg gilt dies nicht immer.
- Der Anteil von Mehrwegflaschen bei Mineralwasser hat sich seit 1991 halbiert.
- Einweg-Glasflaschen und -dosen belasten das Klima am stärksten.
Lebensdauer und Umweltbilanz: Mehrweg gewinnt
Der grundlegende Unterschied zwischen Mehrweg- und Einwegflaschen liegt in ihrer Nutzungsdauer und damit verbundenen Umweltwirkung. Mehrweg-Glasflaschen können bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und bleiben so bis zu sieben Jahre im Umlauf. Kunststoff-Mehrwegflaschen (PET) schaffen immerhin mindestens 15 Umläufe. Nach der Rückgabe im Handel gehen diese Flaschen zum Abfüller, wo sie gereinigt und erneut befüllt werden.
Im Gegensatz dazu werden Einwegverpackungen nach einmaligem Gebrauch recycelt, nicht wiederbefüllt. Das bedeutet, für jedes Getränk muss eine neue Flasche oder Dose produziert werden. Dieser Prozess verbraucht deutlich mehr Energie und Ressourcen und verursacht mehr Abfall. Einweg-Glasflaschen und -dosen gelten als die ökologischen Schlusslichter unter den Getränkeverpackungen, da sie das Klima am stärksten belasten.
Faktencheck
- Mehrweg-Glasflaschen: Durchschnittlich 50 Wiederbefüllungen, bis zu 7 Jahre im Umlauf.
- Mehrweg-Kunststoffflaschen: Mindestens 15 Umläufe.
- Anteil Mehrweg: Bei Mineralwasser von 93% (1991) auf unter 43% (2020) gesunken.
Pfandsysteme und Kennzeichnung: Wichtige Unterschiede
Sowohl für Mehrweg- als auch für Einwegflaschen wird Pfand erhoben, die Höhe und die Rückgaberegeln unterscheiden sich jedoch. Für Einweg-Getränkeverpackungen beträgt das Pfand immer 25 Cent. Händler sind gesetzlich verpflichtet, diese Verpackungen zurückzunehmen, unabhängig davon, ob sie die Marke selbst führen oder wo die Flasche gekauft wurde.
Bei Mehrwegflaschen ist das Pfand in der Regel niedriger: meist 15 Cent, bei Bier-Mehrwegflaschen sogar nur 8 Cent. Für spezielle Flaschen, wie Bügelflaschen, kann das Pfand auch höher sein. Eine gesetzlich vorgeschriebene, eindeutige Kennzeichnung für Mehrweg gibt es leider nicht. Verbraucher erkennen sie oft an Aufschriften wie „Leihflasche“, „Pfandflasche“, „Mehrweg“ oder „Mehrweg-Flasche“ sowie an bestimmten Symbolen.
„Die fehlende einheitliche Kennzeichnung von Mehrwegflaschen erschwert es den Verbrauchern, eine umweltbewusste Wahl zu treffen. Hier besteht Handlungsbedarf seitens der Gesetzgebung.“
Gesetzliche Regelungen
Das Verpackungsgesetz regelt die Pfandpflicht und Rücknahme für Einweg-Getränkeverpackungen. Für Mehrweg-Verpackungen gelten diese strengen Vorschriften nicht. Obwohl viele Geschäfte Mehrwegflaschen kulanterweise zurücknehmen, besteht keine gesetzliche Pflicht, wenn die Flaschen nicht aus dem eigenen Sortiment stammen.
Herausforderungen bei der Rückgabe
Probleme bei der Pfanderstattung können insbesondere bei Mehrwegflaschen auftreten, da Händler nicht gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind, wenn sie die Marke nicht selbst verkaufen. Für Einwegpfand gibt es klare Regeln: Händler müssen es erstatten. Falls es hier zu Schwierigkeiten kommt, können Verbraucher Musterbriefe nutzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Auch bei zerbrochenen Flaschen in einem Kasten gibt es klare Regeln. Der Händler darf die Annahme des ganzen Kastens nicht verweigern, sondern lediglich das Pfand für die zerbrochene Flasche abziehen. Kassenbons sind dabei wichtige Beweismittel, falls es zu Streitigkeiten kommt.
Einweg im Mehrwegkasten: Eine Verwirrung für Kunden
Eine besondere Herausforderung stellt das Phänomen dar, dass Einwegflaschen in Mehrwegkästen verkauft werden. Viele Konsumenten verbinden Kästen automatisch mit Mehrweg. Doch das System „PET-Cycle“ kennzeichnet Einwegflaschen, die zum Recycling, nicht zur Wiederbefüllung gedacht sind. Es ist daher ratsam, beim Kauf genau auf die Flaschenbeschriftung oder die Pfandhöhe zu achten.
Die Rolle des Handels und neue Pfandpflichten
Im Handel müssen Schilder deutlich darauf hinweisen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweg-Getränkeverpackungen handelt. Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Einweg-Kunststoffflaschen für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil pfandpflichtig. Dies erweitert den Anwendungsbereich des Einwegpfandsystems.
Ausgenommen von der Pfandpflicht bleiben weiterhin diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einwegflaschen sowie Getränkekartons und Schlauchbeutel, die als ökologisch vorteilhaft gelten. Diese nicht bepfandeten Verpackungen gehören je nach kommunaler Sammlung in die gelbe Tonne, den gelben Sack oder den Glascontainer.
Die Wahl zwischen Mehrweg und Einweg hat direkte Auswirkungen auf unsere Umwelt. Ein bewusster Konsum und die Kenntnis der Unterschiede helfen dabei, eine nachhaltigere Entscheidung zu treffen und die Belastung für Klima und Ressourcen zu minimieren. Der Trend zu Einwegverpackungen, insbesondere bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken, ist ökologisch problematisch und erfordert ein Umdenken.





