Ab dem Jahr 2025 sind Amalgam-Zahnfüllungen in der gesamten Europäischen Union weitestgehend verboten. Diese Entscheidung betrifft alle Erwachsenen und erweitert ein bereits bestehendes Verbot für Kinder, Schwangere und Stillende. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Umwelt vor Quecksilber zu schützen und gleichzeitig die zahnmedizinische Versorgung auf quecksilberfreie Alternativen umzustellen.
Wichtige Punkte
- Amalgam-Verbot in der EU ab 2025 für alle Erwachsenen.
- Bereits seit 2018 für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende verboten.
- Ziel ist die Reduzierung der Quecksilberbelastung für Umwelt und Mensch.
- Alternativen wie Komposit- oder Glasionomerzemente stehen zur Verfügung.
- Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden nicht ohne dringende Indikation entfernt werden.
Ein Schritt zum Schutz der Umwelt und Gesundheit
Die Europäische Union hat einen wichtigen Beschluss gefasst: Ab dem Jahr 2025 dürfen Amalgam-Füllungen bei allen Patienten nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Diese Regelung ist eine Konsequenz aus der Sorge um die Quecksilberbelastung. Amalgam besteht zu etwa 50 Prozent aus Quecksilber, einem Metall, das in hohen Dosen schädlich für Gehirn, Lunge, Nieren und das Immunsystem sein kann.
Das Verbot ist nicht neu. Bereits im Mai 2017 wurde durch eine EU-Quecksilberverordnung festgelegt, dass Amalgam ab Juli 2018 nicht mehr bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie Schwangeren und Stillenden eingesetzt werden darf. Die aktuelle Ausweitung auf alle Erwachsenen markiert einen umfassenden Übergang zu quecksilberfreien Alternativen in der Zahnmedizin.
Faktencheck: Quecksilber in Amalgam
- Amalgam besteht zu etwa 50% aus Quecksilber.
- Jährlich werden in der EU rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahn-Amalgam verbraucht.
- Hohe Quecksilberbelastung kann Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.
Die Rolle von Amalgam in der Zahnmedizin
Seit vielen Jahrzehnten war Amalgam ein Standardmaterial für Zahnfüllungen. Es galt als stabil, langlebig und relativ einfach zu verarbeiten. Diese Eigenschaften machten es zu einer kostengünstigen Lösung für die Behandlung von Karies, insbesondere im Seitenzahnbereich.
Studien haben gezeigt, dass Kinder mit Amalgam-Füllungen geringfügig höhere Quecksilberwerte im Körper aufweisen als Kinder mit Kunststofffüllungen. Allerdings waren diese Mengen in den untersuchten Zeiträumen von fünf bis sieben Jahren nicht ausreichend, um Intelligenz, Konzentration oder körperliche Entwicklung messbar zu beeinträchtigen. Die Langzeitwirkungen über längere Zeiträume bleiben jedoch eine offene Frage.
„Bestehende Amalgamfüllungen sollten bei Schwangeren und Stillenden nicht entfernt werden, sofern keine dringende zahnärztliche Indikation dazu besteht“, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI).
Herausforderungen und Alternativen
Die Entscheidung der EU wurde von der Zahnärzteschaft nicht einhellig begrüßt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußerte Bedenken hinsichtlich der Versorgungsicherheit, insbesondere für vulnerable Gruppen. Es fehle derzeit an einem Füllungsmaterial, das ähnlich unkompliziert und zeitsparend zu verarbeiten sei wie Amalgam.
Trotz dieser Bedenken gibt es bereits etablierte quecksilberfreie Alternativen. Im Seitenzahnbereich kommen häufig selbsthaftende Materialien zum Einsatz, die schichtweise eingebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Glasionomerzemente. In Ausnahmefällen können auch Komposit-Materialien (Kunststofffüllungen) als Kassenleistung genutzt werden, die schneller aushärten.
Hintergrund: Warum das Verbot?
Das Amalgam-Verbot ist Teil einer breiteren EU-Strategie zur Reduzierung von Quecksilber in der Umwelt. Quecksilber kann über Abwasser und Müll in die Umwelt gelangen und dort Ökosysteme schädigen. Durch den Verzicht auf Amalgam in der Zahnmedizin soll dieser Eintrag minimiert werden.
Neue Materialien für die Zahnfüllung
Für den Frontzahnbereich, also die Schneide- und Eckzähne, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel bereits vollständig die Kosten für zahnfarbene Komposit-Füllungen. Diese Kunststoffmaterialien sind ästhetisch ansprechend und bieten eine gute Haltbarkeit. Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet stetig voran.
Die Umstellung erfordert Anpassungen in der zahnärztlichen Praxis und bei der Ausbildung. Doch das langfristige Ziel, die Bevölkerung und die Umwelt vor den potenziellen Risiken von Quecksilber zu schützen, steht dabei im Vordergrund. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für nachhaltigere Praktiken in der Medizin.
Alternativen im Überblick
- Komposit-Füllungen: Zahnfarbene Kunststofffüllungen, besonders im Frontzahnbereich.
- Glasionomerzemente: Selbsthaftende Materialien, oft im Seitenzahnbereich verwendet.
- Keramikinlays: Hochwertige, langlebige und zahnfarbene Einlagefüllungen (oft Zuzahlung).
- Goldinlays: Sehr langlebig, aber teuer und auffällig (oft Zuzahlung).
Die Zahnmedizin steht vor einer wichtigen Transformation. Mit dem erweiterten Amalgam-Verbot bewegt sich die EU auf eine Zukunft zu, in der quecksilberfreie Materialien die Norm sind und sowohl die Patientensicherheit als auch der Umweltschutz gestärkt werden.





