Ginkgo-Produkte werden oft beworben, um Konzentration und Gedächtnis zu verbessern. Doch es gibt erhebliche Unterschiede zwischen zugelassenen Ginkgo-Arzneimitteln und Ginkgo-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln. Verbraucher sollten genau hinsehen, denn nicht alle Produkte bieten die versprochene Wirkung und können sogar Risiken bergen.
Wichtige Erkenntnisse
- Werbeaussagen von Ginkgo-Arzneimitteln gelten nicht für Nahrungsergänzungsmittel.
- Standardisierte Arzneimittel enthalten 100 mg Ginkgo-biloba-Trockenextrakt pro Tagesdosis.
- Nahrungsergänzungsmittel haben keine definierten Extrakte und oft unzureichende Mengen.
- Ginkgolsäuren können toxisch wirken; in Arzneimitteln streng begrenzt, in Nahrungsergänzungsmitteln nicht.
- Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich, besonders bei Blutverdünnern.
Ginkgo: Mehr als nur ein Nahrungsergänzungsmittel?
Der Ginkgo-Baum (Ginkgo biloba) stammt ursprünglich aus China und ist heute weltweit verbreitet. Er gilt als eine der intensivsten untersuchten Heilpflanzen. Seit rund 50 Jahren finden pflanzliche Präparate mit Ginkgo, Ginseng oder Rosenwurz Anwendung gegen Demenz, Schwindel oder Gedächtnisstörungen. Es ist jedoch entscheidend, zwischen einem standardisierten Arzneimittel und einem Nahrungsergänzungsmittel zu unterscheiden.
Die Werbeaussagen, die eine positive Wirkung auf Konzentration und Gedächtnisleistung suggerieren, beziehen sich in der Regel auf das Arzneimittel. Diese Aussagen lassen sich nicht einfach auf Nahrungsergänzungsmittel übertragen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Produkte mit 100 mg Ginkgo-biloba-Trockenextrakt pro Tagesdosis als Arzneimittel gelten. Nahrungsergänzungsmittel dürfen diese pharmakologisch wirksame Menge nicht enthalten.
„Die Werbeaussagen zum Arzneimittel Ginkgo können nicht einfach auf Nahrungsergänzungsmittel übertragen werden.“
Unterschiede in der Zusammensetzung
Für die Herstellung eines Arzneiextrakts aus Ginkgo-Blättern gibt es im Europäischen Arzneibuch genaue Vorschriften. Dort ist festgelegt, wie viel Prozent der wirksamen Inhaltsstoffe wie Flavonglykoside und Terpenlaktone enthalten sein müssen. Auch eine Obergrenze für die unerwünschte Ginkgolsäure (5 ppm) ist definiert.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine solche Standardisierung. Die Bezeichnung "Ginkgo-Extrakt" ist hier nicht definiert. Sie gibt keine Auskunft darüber, welcher Teil der Pflanze verwendet oder wie der Extrakt gewonnen wurde. Dies macht die Produkte untereinander kaum vergleichbar. Begriffe wie "Spezialextrakt" oder "hochwertig" sind oft bedeutungslos.
Faktencheck Ginkgo
- Arzneimittel: Standardisierte Extrakte, 100 mg Ginkgo-biloba-Trockenextrakt pro Tag.
- Nahrungsergänzungsmittel: Nicht standardisiert, oft unzureichende Mengen für beworbene Effekte.
- Ginkgolsäuren: In Arzneimitteln auf maximal 5 ppm begrenzt, in Nahrungsergänzungsmitteln keine gesetzliche Grenze.
Risiken und Nebenwirkungen von Ginkgo-Produkten
Ginkgo-Produkte, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, können Risiken bergen. Frische oder geröstete Ginkgo-Samen sowie unverarbeitete Blätter können giftige Substanzen enthalten. Ein hoher Anteil an Ginkgolsäuren kann Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Magen-Schleimhaut-Entzündungen verursachen. Ginkgolsäuren sind Zell- und Nervengifte, die potenziell zellschädigend und erbgutverändernd wirken können.
Während der zulässige Gehalt an Ginkgolsäuren in Ginkgo-Arzneimitteln streng auf 5 ppm begrenzt ist, gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine solche Beschränkung. Hier haften die Hersteller lediglich allgemein für die Sicherheit des Produkts. Verbraucher sollten daher auf freiwillige Angaben zur Ginkgolsäure-Menge auf der Verpackung achten.
Wichtiger Hinweis
Eine aktuelle Untersuchung der Medizinischen Hochschule Hannover aus dem Juli 2023 hinterfragt den gesundheitlichen Nutzen von Ginkgo-biloba-Extraktpräparaten in der Lebensmittelindustrie stark. Es wird sogar diskutiert, ob ein Verbot des Verkaufs als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll ist, um toxische Effekte durch zu große Mengen an Ginkgolsäuren zu vermeiden.
Wechselwirkungen mit Medikamenten
Ginkgo-Extrakte können in höheren Konzentrationen Stoffwechselenzyme und Proteine beeinflussen, was die Wirkung anderer Medikamente stören kann. Ein besonderes Risiko besteht bei kardiovaskulär wirksamen Medikamenten. Wer blutverdünnende Mittel wie Acetylsalicylsäure oder Marcumar einnimmt, sollte Ginkgo-Produkte nur nach ärztlicher Rücksprache verwenden.
Auch vor Operationen ist es wichtig, das medizinische Personal über die Einnahme von Ginkgo zu informieren und die Produkte rechtzeitig abzusetzen. Menschen mit Krampfleiden sollten Ginkgo-Produkte keinesfalls ohne ärztlichen Rat nutzen. Zudem kann Quercetin, ein Inhaltsstoff in Ginkgo, den Alkoholabbau in der Leber hemmen, was zu einem schnelleren "Kater" führen kann.
- Vorsicht bei: Blutverdünnenden Medikamenten, Operationen, Krampfleiden, Schwangerschaft und Stillzeit.
- Mögliche Symptome: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Magen-Darm-Beschwerden, Allergien.
Werbeaussagen: Oft irreführend
Viele Nahrungsergänzungsmittel nutzen Ginkgo als "Schmuckzutat". Das bedeutet, Ginkgo wird in Anzeigen hervorgehoben, obwohl die enthaltene Menge für die beworbene Wirkung nicht ausreicht. Oft beziehen sich die beschriebenen positiven Effekte, wie eine normale Funktion des Nervensystems, auf zugesetzte B-Vitamine (z.B. B12, B6) oder Mineralstoffe wie Eisen und Zink, nicht auf den Ginkgo-Extrakt selbst.
Untersuchungen des Zentrallaboratoriums der Deutschen Apotheker (ZL) zeigen, dass viele Nahrungsergänzungsmittel Ginkgo-Extrakte enthalten, die mit sekundären Pflanzenstoffen aus anderen Quellen, wie Buchweizen oder dem Japanischen Schnurbaum, angereichert wurden. Dies ist eine weitere Irreführung der Verbraucher.
Gesunde Alternativen zur Gedächtnisförderung
Statt auf fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel zu setzen, gibt es bewährte Methoden, um Konzentration und Gedächtnisleistung zu verbessern. Bewegung an der frischen Luft, Gehirnjogging durch Rätsel und Denkspiele sowie ausreichend Trinken sind effektive und risikofreie Wege. Die Kosten für ärztlich verschriebene Ginkgo-Arzneimittel werden im Übrigen von den Krankenkassen übernommen, abzüglich des Eigenanteils.
Es ist wichtig, kritisch zu bleiben und sich nicht von vagen Werbeversprechen leiten zu lassen. Eine bewusste Entscheidung für die Gesundheit basiert auf fundierten Informationen und nicht auf Marketingstrategien, die die Grenzen zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwischen.





