Wer Handwerker beauftragt, erlebt manchmal unerwartete Probleme. Von mangelhafter Ausführung über Terminverzögerungen bis hin zu unklaren Rechnungen – die Fallstricke sind vielfältig. Doch als Verbraucher haben Sie klare Rechte, die Sie kennen sollten, um sich effektiv zu schützen und faire Leistungen zu erhalten.
Wichtige Erkenntnisse
- Detaillierte schriftliche Vereinbarungen sind entscheidend für den Auftragsumfang und die Kosten.
- Bei Kostenüberschreitungen von mehr als 15-20 Prozent muss der Handwerker informieren.
- Mängel nach Fertigstellung berechtigen zur Nachbesserung und zum Zurückhalten eines Teils der Rechnung.
- Eine prüfbare Rechnung ist Ihr Recht; unklare Posten sollten Sie beanstanden.
Auftragsvergabe: So starten Sie richtig
Bevor ein Handwerker überhaupt mit der Arbeit beginnt, legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Zusammenarbeit. Eine präzise Auftragsbeschreibung ist dabei unerlässlich. Sie sollte den Umfang der Leistungen, den Ausführungstermin und die Vergütung klar regeln. Es ist ratsam, alle Absprachen schriftlich festzuhalten, auch solche, die vor Ort getroffen werden. Ein Zeuge kann zusätzlich hilfreich sein.
Faktencheck: Kostenvoranschläge
- Holen Sie immer mehrere detaillierte Kostenvoranschläge ein.
- Diese sollten Material und Arbeitsstunden genau auflisten.
- Eine Gebühr für den Kostenvoranschlag ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Inhalt der Angebote. Sind wirklich alle benötigten Leistungen und Materialien aufgeführt? Bei Unklarheiten fragen Sie frühzeitig nach. Ein detaillierter Vergleich hilft, später böse Überraschungen zu vermeiden und die Konditionen verschiedener Firmen objektiv zu bewerten.
Während der Arbeiten: Kosten und Termine im Blick behalten
Manchmal zeigt sich erst während der Ausführung, dass der ursprüngliche Plan nicht ausreicht. Wenn die veranschlagten Kosten voraussichtlich mehr als 15 bis 20 Prozent über dem Kostenvoranschlag liegen, muss der Handwerker Sie unverzüglich darüber informieren. Als Auftraggeber können Sie den Werkvertrag in diesem Fall kündigen. Allerdings müssen Sie die bereits erbrachten Teilleistungen bezahlen. Um solche Situationen zu umgehen, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Festpreises. Dieser darf nicht überschritten werden.
Auftragsänderungen
Oft werden erst nach Arbeitsbeginn weitere Arbeiten notwendig. Eine Vereinbarung über diese zusätzlichen Leistungen stellt eine Auftragsänderung dar. Dies kann zu Kosten führen, die über den ursprünglichen Kostenvoranschlag oder Festpreis hinausgehen. Halten Sie solche Änderungen ebenfalls schriftlich fest.
Auch die Einhaltung von Terminen ist ein häufiger Streitpunkt. Hält ein Handwerker einen fest vereinbarten, verbindlichen Termin nicht ein, gerät er in Verzug. Überwachen Sie den Arbeitsfortschritt aktiv. Bei Verzögerungen setzen Sie eine angemessene Frist zur Fertigstellung, üblicherweise ein bis zwei Wochen. Entsteht Ihnen durch die Verzögerung ein Schaden, und ist diese auf das Verhalten des Handwerkers zurückzuführen, haben Sie Anspruch auf Ersatz. Ursachen wie schwere Krankheit des Handwerkers oder fehlende Vorarbeiten Dritter fallen jedoch nicht in dessen Verantwortungsbereich.
„Eine schriftliche Vertragsstrafe bei Terminüberschreitung kann viel Ärger ersparen und für beide Seiten Klarheit schaffen.“
Nach der Fertigstellung: Abnahme, Mängel und Rechnung
Die Abnahme des Werkes ist ein entscheidender Schritt. Rechtlich bedeutet sie, dass Sie die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen. Prüfen Sie das fertige Werk daher ausgiebig und sorgfältig. Entdecken Sie Mängel, halten Sie diese unbedingt im Abnahmeprotokoll fest. Ergänzen Sie dabei den Satz: „Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten.“
Liegt ein Mangel vor, können Sie Nachbesserung verlangen. Zudem dürfen Sie einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags zurückhalten, bis der Mangel behoben ist. Zur Sicherheit können Sie mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Mängel sollten Sie schriftlich geltend machen und, wenn möglich, mit Fotos dokumentieren.
Gewährleistung und Fristen
Handwerker sind verpflichtet, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu beseitigen. Gelingt die Nachbesserung nicht oder wird die Frist nicht eingehalten, können Sie selbst einen anderen Handwerker beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der ursprüngliche Vertragspartner. Sie können diese Kosten auch als Vorschuss verlangen.
Wichtige Verjährungsfristen
- 2 Jahre: Für die Herstellung einer Sache (außer Bauwerken) oder Reparaturarbeiten.
- 5 Jahre: Für mangelhafte Arbeiten an Bauwerken.
- 3 Jahre: Wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat. Diese Frist beginnt, sobald Sie den Mangel bemerken.
Nach der Abnahme des Werkes hat der Handwerker Anspruch auf seinen Lohn. Sie haben im Gegenzug Anspruch auf eine ausführliche und prüfbare Rechnung. Legen Sie das Angebot neben die Rechnung und gleichen Sie die Positionen ab. Eine prüfbare Schlussrechnung beinhaltet auch Anlagen wie Bautagebücher, Arbeitsnachweise oder Belege von Drittfirmen. Bei Unklarheiten oder nicht nachvollziehbaren Posten fordern Sie eine prüfbare Rechnung an und rügen Sie schriftlich die beanstandeten Punkte.
Hilfe bei Problemen
Sollten Sie bei der Klärung von Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb nicht weiterkommen, holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Anwälte oder die Verbraucherzentrale können Ihnen helfen. Bei technischen Fragen können Sachverständige Klarheit schaffen. Handwerkskammern helfen oft bei der Suche nach qualifizierten Sachverständigen.
Auch Schlichtungsstellen, die bei Handwerkskammern oder Berufsverbänden angesiedelt sind, bieten eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine weitere Option ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl. Diese Stellen können oft eine schnelle und unkomplizierte Lösung herbeiführen, bevor ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.





