Silvester steht vor der Tür und viele Menschen freuen sich auf das traditionelle Feuerwerk. Doch der Umgang mit Pyrotechnik birgt Risiken. Um Verletzungen und Schäden zu vermeiden, ist es entscheidend, die Sicherheitsvorschriften genau zu kennen und verantwortungsvoll zu handeln. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den sicheren Kauf, das korrekte Abbrennen und die umweltgerechte Entsorgung von Feuerwerkskörpern.
Wichtige Punkte
- Nur Feuerwerk mit CE-Zeichen und gültiger Registriernummer kaufen.
- Verkaufszeitraum für Kategorie F2-Feuerwerk ist vom 29. bis 31. Dezember.
- Informationen über lokale Verbotszonen sind vorab einzuholen.
- Altes oder defektes Feuerwerk gehört nicht in den Hausmüll.
- Eine Privathaftpflichtversicherung deckt unbeabsichtigte Schäden ab.
Geprüftes Feuerwerk erkennen und sicher kaufen
In Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk. Verbraucher sollten ausschließlich Produkte erwerben, die von zugelassenen Behörden geprüft wurden. Dies garantiert eine gewisse Sicherheit im Umgang mit den pyrotechnischen Artikeln.
Ein entscheidendes Merkmal für sicheres Feuerwerk ist das CE-Zeichen. Dieses Zeichen bestätigt, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Zusätzlich muss eine gültige Registriernummer vorhanden sein, die die Prüfstelle identifiziert. Die Nummer 0589 beispielsweise steht für die Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Wichtige Prüfmerkmale
- CE-Zeichen: Zeigt Konformität mit EU-Sicherheitsstandards.
- Registriernummer: Identifiziert die prüfende Behörde (z.B. 0589 für BAM).
- Deutsche Gebrauchsanweisung: Muss jeder Packung beiliegen.
Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, zu der die meisten Silvesterraketen und Böller gehören, ist nur an bestimmten Tagen erlaubt. In diesem Jahr ist der Verkauf vom 29. bis 31. Dezember gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen diese Artikel nicht an Privatpersonen verkauft werden.
Online-Kauf von Feuerwerk
Beim Online-Kauf von Feuerwerk ist besondere Vorsicht geboten. Es ist ratsam, nur bei Händlern zu bestellen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Das Impressum des Online-Shops gibt hierüber Auskunft. Seriöse Anbieter fordern einen Altersnachweis, da Feuerwerk der Kategorie F2 nur an volljährige Personen abgegeben werden darf.
Die Lieferung von Feuerwerk erfolgt in der Regel erst ab dem 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen. Dies stellt sicher, dass die Transportvorschriften für explosive Stoffe eingehalten werden. Verbraucher sollten misstrauisch sein, wenn ein Online-Shop diese Bestimmungen umgeht oder Feuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums liefert.
Wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen gibt es in vielen Städten und Gemeinden spezielle Verbotszonen. In diesen Bereichen ist das Zünden von Raketen und Böllern in der Silvesternacht untersagt. Zuwiderhandlungen können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Das Sprengstoffgesetz verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell in unmittelbarer Nähe von:
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Besonders brandempfindlichen Gebäuden
Regionale Besonderheiten
In historischen Altstädten oder in der Nähe von Fachwerkhäusern können zusätzliche Einschränkungen gelten. Auf der Insel Sylt beispielsweise ist ein generelles Böllerverbot in Kraft. Es ist unerlässlich, sich vor Silvester bei der eigenen Stadt oder Gemeinde über lokale Bestimmungen zu informieren. Viele Kommunen veröffentlichen Karten oder Listen der Verbotszonen.
Diese Verbote dienen dem Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden. Der Lärm und die Brandgefahr durch Feuerwerk stellen eine erhebliche Belastung dar, insbesondere für ältere Menschen, Kleinkinder und Tiere.
Tiere und Umwelt schützen: Alternativen zum lauten Knall
Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Haustiere und Wildtiere eine enorme Stressquelle. Auch Menschen, die lärmempfindlich sind, leiden unter der Knallerei. Wer Rücksicht nehmen möchte, kann auf leisere oder alternative Formen der Feier zurückgreifen.
Anstelle von lauten Böllern gibt es viele sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper, die eine schöne Atmosphäre schaffen, ohne extremen Lärm zu verursachen. Diese sogenannten Leuchtfeuerwerke sind oft eine gute Alternative.
"Weniger ist manchmal mehr, besonders wenn es um den Schutz unserer Tiere und der Umwelt geht. Ein stimmungsvolles Lichterspiel kann genauso festlich sein wie laute Böller", betont ein Sprecher der Verbraucherzentralen.
Weitere umweltfreundliche und tierfreundliche Alternativen sind:
- Lagerfeuer oder Feuerschalen (unter Beachtung der örtlichen Sicherheitsvorschriften)
- Laternen und Fackeln für stimmungsvolles Licht
- Lichtshows oder Lasershows an öffentlichen Plätzen
Diese Optionen benötigen keine zusätzlichen Chemikalien und sind deutlich angenehmer für Mensch und Tier. Sie tragen auch dazu bei, die Feinstaubbelastung in der Silvesternacht zu reduzieren.
Korrekte Entsorgung von Feuerwerksresten
Die richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern ist aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen von großer Bedeutung. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt ausdrücklich davor, übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr zu verwenden. Diese können durch Feuchtigkeit oder unsachgemäße Lagerung unberechenbar werden.
Nicht verwendete oder nicht gezündete Feuerwerkskörper sollten als gefährlicher Abfall behandelt werden. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und müssen daher bei einem Recycling- oder Wertstoffhof abgegeben werden. Dies gilt auch für sogenannte Blindgänger, also Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat.
Entsorgungstipps
- Blindgänger: Nicht erneut anzünden! Warten, bis sie abgekühlt sind, dann zum Wertstoffhof bringen.
- Abgebrannte Reste: Pappbatterien, Kunststoffteile, Holzstäbe gehören in den Restmüll. Nicht in Altpapier oder Wertstofftonne, da sie giftige Rückstände enthalten können.
- Altes Feuerwerk: Niemals wiederverwenden. Fachgerechte Entsorgung beim Wertstoffhof.
Das unsachgemäße Entsorgen von Feuerwerk im Hausmüll oder in der Natur kann zu Umweltverschmutzung und sogar zu Bränden führen. Die korrekte Trennung und Abgabe an den dafür vorgesehenen Stellen ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.
Versicherungsschutz bei Feuerwerksschäden
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Unfällen oder Schäden durch Feuerwerk kommen. Es ist wichtig zu wissen, welche Versicherungen in solchen Fällen greifen.
Wenn Sie unbeabsichtigt Sachschäden verursachen oder andere Personen durch Ihr Feuerwerk verletzen, tritt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Dies deckt Schäden ab, die Sie aus Versehen Dritten zufügen.
Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden
- Autoschäden: Wurde Ihr Auto durch einen Brand einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Bei Vandalismus zahlt die Vollkaskoversicherung.
- Gebäudeschäden: Bei Schäden am eigenen Haus oder in der Wohnung, beispielsweise durch einen Brand, greift die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst, während die Hausratversicherung für Schäden an Einrichtungsgegenständen zuständig ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Versicherungen nicht zahlen, wenn Schäden absichtlich herbeigeführt wurden. In solchen Fällen haftet der Verursacher mit seinem privaten Vermögen. Auch grobe Fahrlässigkeit kann zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen.
Informieren Sie sich vorab über die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk ist der beste Schutz vor Schäden und Unfällen.





