Verbraucher stehen oft vor einem Rätsel, wenn sie Lebensmittel einkaufen. Produktnamen und Verpackungsaufmachungen können irreführend sein und suggerieren, was nicht immer der Realität entspricht. Ein genauer Blick auf die Zutatenliste und die genaue Bezeichnung ist entscheidend, um zu verstehen, was wirklich in einem Produkt steckt.
Wichtige Erkenntnisse
- Produktnamen sind oft Fantasienamen und spiegeln nicht immer die tatsächlichen Zutaten wider.
- Die Begriffe „Milch“, „Butter“ und „Käse“ sind für tierische Produkte geschützt, es gibt jedoch Ausnahmen.
- Herkunftsangaben wie „Kloster“ oder „Imkerhonig“ garantieren keine regionale oder traditionelle Herstellung.
- Eine detaillierte Prüfung der Zutatenliste und der Erzeugercodes ist für informierte Kaufentscheidungen unerlässlich.
Irrtümer bei Zutatenangaben: Was steckt wirklich drin?
Viele Lebensmittel tragen Namen, die eine bestimmte Zusammensetzung oder Herkunft suggerieren, die bei genauerem Hinsehen nicht zutrifft. Ein klassisches Beispiel ist der Bayerische Leberkäse. Obwohl sein Name „Leber“ enthält, findet sich in den meisten Varianten keine Leber. Er entspricht eher einem Fleischkäse. Nur spezifische Bezeichnungen wie „Stuttgarter Leberkäse“ oder „grober Leberkäse“ garantieren einen Leberanteil von mindestens fünf Prozent.
Auch bei schwarzen Oliven gibt es Unterschiede. Nicht alle schwarzen Oliven sind natürlich gereift. Oft handelt es sich um grüne Oliven, die nachträglich geschwärzt wurden. Dies geschieht durch den Zusatz von Stabilisatoren wie Eisen-II-Gluconat (E 579) oder Eisen-II-Lactat (E 585). Bei loser Ware oder in der Gastronomie muss der Hinweis „geschwärzt“ erfolgen. Auf verpackten Produkten ist dieser Hinweis in der Bezeichnung jedoch nicht immer Pflicht, sondern oft nur in der Zutatenliste bei den E-Nummern zu finden.
Faktencheck Oliven
Geschwärzte Oliven sind häufig grüne Oliven, die mit Eisen-II-Gluconat (E 579) oder Eisen-II-Lactat (E 585) behandelt wurden, um ihre dunkle Farbe zu erhalten.
Käse und Wurst: Die Milch macht den Unterschied
Bei Käseprodukten wie Hirtenkäse oder Käse in Salzlake ist Vorsicht geboten. Die ähnliche Aufmachung zu griechischem Schafskäse, oft Feta genannt, kann täuschen. Ohne eine explizite Angabe der Tierart in der Zutatenliste oder Bezeichnung wird dieser Käse meist aus Kuhmilch hergestellt. Nur „Feta“ ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung und garantiert einen griechischen Schafskäse, der in Salzlake gereift ist.
Die Kalbsleberwurst ist ein weiteres Beispiel. Früher enthielt sie oft gar keine Kalbsleber. Aktuelle Leitsätze schreiben vor, dass mehr als 50 Prozent der Leber vom Kalb oder Jungrind stammen müssen, damit das Produkt als „Kalbsleberwurst“ bezeichnet werden darf. Ist der Kalbfleischanteil geringer, muss es „Kalbfleisch-Leberwurst“ heißen. Schweinefleisch ist in beiden Varianten oft enthalten und sollte klar als „Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch“ deklariert sein.
„Ein Fantasiename auf der Verpackung ist kein Garant für die tatsächlichen Inhaltsstoffe. Der Blick auf die detaillierte Zutatenliste ist der einzig sichere Weg.“
Backwaren und Früchte: Mehr Schein als Sein
Bei Backwaren wie Körnerbrot oder Mehrkornbrötchen führt die Bezeichnung oft in die Irre. „Körner“ bedeutet nicht automatisch „Vollkorn“. Viele dieser Produkte bestehen aus hellen Mehlen, die lediglich mit Körnern oder Ölsaaten wie Sonnenblumenkernen, Leinsamen und Sesam angereichert sind. Nur wenn explizit „Vollkorn“ auf der Verpackung steht, muss der Mehlanteil zu mindestens 90 Prozent aus Vollkornmehl oder Vollkornschrot bestehen.
Der Hinweis „unbehandelt“ bei Zitrusfrüchten wie Zitronen ist ebenfalls missverständlich. Er bedeutet lediglich, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Dies sagt jedoch nichts über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während des Wachstums aus. Wer die Schale von Zitrusfrüchten verwenden möchte, sollte daher auf Bio-Ware zurückgreifen, da hier der Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Behandlung der Schale mit Konservierungsstoffen und Wachsen verboten sind.
Hintergrund: Geschützte Begriffe
Die Europäische Union schützt bestimmte Produktnamen und Herkunftsbezeichnungen, um Verbraucher zu schützen und die Qualität regionaler Produkte zu sichern. Feta ist ein Beispiel für eine solche geschützte Ursprungsbezeichnung.
Bezeichnungsschutz: Was darf „Milch“ genannt werden?
Die Begriffe „Milch“, „Butter“ und „Käse“ sind gesetzlich für tierische Erzeugnisse geschützt. Das bedeutet, dass pflanzliche Alternativen wie Hafer-Drinks oder Soja-Drinks nicht als „Pflanzenmilch“ verkauft werden dürfen, sondern als „Hafer-Drink“ oder „Pflanzendrink“ deklariert werden müssen. Ähnliches gilt für „Tofubutter“ oder „Pflanzenkäse“.
Es gibt jedoch wenige, klar definierte Ausnahmen von dieser Regel. Dazu gehören beispielsweise Kokosmilch, Liebfrauenmilch (ein Wein), Butterbirne, Erdnussbutter, Fleischkäse oder Kakaobutter. Diese Ausnahmen sind historisch gewachsen oder international etabliert und werden vom Gesetzgeber anerkannt.
- Milch: Nur von Tieren.
- Butter: Nur aus tierischem Rahm.
- Käse: Nur aus tierischer Milch.
- Ausnahmen: Kokosmilch, Erdnussbutter, Kakaobutter.
Herkunftsangaben: Woher kommt unser Essen wirklich?
Angaben zur Herkunft auf der Verpackung sind oft vage oder irreführend. Produkte mit dem Label „Kloster“ sind ein gutes Beispiel. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Dies bedeutet, dass ein Produkt, das als „Kloster-Pralinen“ oder „Kloster-Tee“ beworben wird, nicht zwangsläufig in einem Kloster oder nach traditionellen Klosterrezepten hergestellt wurde. Häufig stammen solche Produkte aus industrieller Produktion und enthalten Zutaten wie Vollmilchpulver, Sojalecithin oder künstliche Aromen, die nicht zu einer traditionellen Herstellung passen.
Auch bei Imkerhonig ist Vorsicht geboten. Eine regionale Adresse oder Bilder auf der Verpackung können den Eindruck erwecken, der Honig stamme von einem lokalen Imker. Tatsächlich kann es sich jedoch nur um den Abfüllbetrieb handeln, während der Honig selbst von Bienen aus aller Welt stammt. Ab Sommer 2026 wird sich dies ändern: Die neue Frühstücksrichtlinie schreibt vor, dass die Herkunftsländer von Honigmischungen in prozentualen Anteilen und absteigender Reihenfolge auf den Etiketten ausgewiesen werden müssen.
Wissenswertes zu Honig
Der Hinweis „kalt geschleudert“ auf Honiggläsern ist nicht mehr erlaubt, da alle im Handel erhältlichen Honige kalt geschleudert werden.
Eier: Der Erzeugercode gibt Aufschluss
Selbst bei Eiern kann die Verpackung täuschen. Eine deutsche Packstelle auf dem Eierkarton bedeutet nicht automatisch, dass die Eier auch aus Deutschland stammen. Das tatsächliche Ursprungsland ist im Erzeugercode auf dem Ei selbst vermerkt. Dieser Stempel beginnt mit einem Ländercode (z.B. DE für Deutschland, NL für die Niederlande) gefolgt von einer Zahlenkombination, die Auskunft über die Haltungsform und den Legebetrieb gibt. Nur der direkte Blick auf das Ei gibt hier Klarheit.
Für Verbraucher, die genau wissen möchten, woher ihre Eier kommen, bietet die Eingabe des Erzeugercodes auf spezialisierten Internetseiten die Möglichkeit, Name und Adresse des Legebetriebes zu erfahren. Dies gilt allerdings nur für dort registrierte Betriebe.
Ein aufgeklärter Konsum beginnt mit der genauen Prüfung der Produktinformationen. Fantasienamen und ansprechende Verpackungen sind oft nur Marketinginstrumente, die von den tatsächlichen Inhalten ablenken können. Nur wer die kleinen Details auf dem Etikett beachtet, kann wirklich fundierte Entscheidungen treffen.





