Die Ankaufplattform Cleverbuy hat Insolvenz angemeldet. Dies betrifft zahlreiche Verbraucher, die gebrauchte Elektronikgeräte wie Smartphones und Tablets an das Unternehmen geschickt, aber bisher keine Bezahlung erhalten haben. Das Amtsgericht Krefeld hat am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Cleverbuy GmbH eröffnet. Betroffene sollten nun schnell handeln, um ihre Forderungen anzumelden.
Wichtige Schritte für Betroffene
- Forderungen umgehend beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden.
- Alle Belege wie Bestell- und Versandnachweise sichern.
- Bei Zahlung über Kreditkarte oder PayPal eine Rückbuchung prüfen.
- Nur eine einzige E-Mail mit allen Informationen an den Insolvenzverwalter senden.
Das Geschäftsmodell von Cleverbuy und die Probleme
Cleverbuy warb mit dem Slogan "Technik-Ankauf 2.0 – Verkaufen, kassieren, glücklich sein". Kunden konnten ihre gebrauchten Elektronikgeräte einsenden und sollten dafür einen vereinbarten Ankaufpreis erhalten. Viele Verbraucher berichteten jedoch, dass die Auszahlungen ausblieben oder sich über Monate verzögerten. Trotz Eingangsbestätigungen und konkreter Zahlungsversprechen kam das Geld oft nicht an.
Die Probleme waren den Verbraucherzentralen bereits länger bekannt. Allein zwischen Januar 2024 und Ende Oktober 2025 gingen über 900 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Ab Anfang 2025 stieg die Zahl der Beschwerden noch einmal deutlich an. Kunden schickten ihre Geräte ein, erhielten Empfangsbestätigungen und Zusagen für Auszahlungstermine, doch das Geld blieb aus.
Faktencheck: Cleverbuy-Insolvenz
- Insolvenzantrag: Cleverbuy GmbH hat selbst Insolvenz beantragt.
- Verfahrensbeginn: 30. April 2026, Amtsgericht Krefeld (Az. 500 IN 113/26).
- Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann.
- Geschäftsbetrieb: Eingestellt.
Konkrete Fälle und Verzögerungen
Ein Beispiel zeigt die Situation vieler Betroffener: Eine Verbraucherin sandte im September 2025 ihr Samsung Galaxy S25 Ultra ein. Cleverbuy bestätigte den Eingang und versprach per E-Mail eine Auszahlung von 953 Euro. Das Geld wurde jedoch nie überwiesen. Ein anderer Kunde verkaufte im selben Monat ein iPhone Pro Max für 1.155 Euro, wartete wochenlang und erhielt ebenfalls keine Zahlung.
Auf Nachfragen reagierte Cleverbuy oft gar nicht oder vertröstete die Kunden mit immer neuen Ausreden. Im Januar 2025 räumte das Unternehmen gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein, dass interne Systemumstellungen und Umstrukturierungen zu Verzögerungen geführt hätten. Eine Besserung der Lage trat jedoch nicht ein.
Reaktionen der Verbraucherzentralen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte Cleverbuy wegen irreführender Werbung ab. Kritisiert wurde die Aussage "Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto". Tatsächlich wurde der Betrag zunächst auf ein internes virtuelles Konto gebucht, nicht direkt auf das Bankkonto der Kunden. Eine Klage hierzu ist beim Landgericht Düsseldorf anhängig.
Hintergrund: Irreführende Werbung
Der vzbv beanstandete auch, dass Cleverbuy auf seiner Website mit deutlich besseren Google-Nutzerbewertungen warb, als tatsächlich vorlagen. Dieses Unterlassungsverfahren konnte vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentralen der Länder warnten wiederholt vor dem Anbieter und unterstützten betroffene Verbraucher.
Was Betroffene jetzt unternehmen müssen
Wer ein Gerät an Cleverbuy geschickt hat und noch auf die Auszahlung wartet, muss jetzt aktiv werden. Da das Insolvenzverfahren läuft, ist es entscheidend, die eigenen Forderungen beim vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden. Cleverbuy selbst informiert auf seiner Website über die notwendigen Unterlagen.
Senden Sie eine einzige E-Mail an duesseldorf@brinkmann-partner.de. Diese E-Mail sollte folgende Informationen und Nachweise enthalten:
- Kunden- und Bestellnummer
- Gerätetyp und Modell
- IMEI-Nummer oder Seriennummer (falls vorhanden)
- Nachweis der Einsendung (z.B. Sendungsverfolgung oder Einlieferungsbeleg)
- Sämtliche Kommunikation mit Cleverbuy (Ankauf, Angebot, Widerruf, Auszahlung)
Der vorläufige Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass man sich unaufgefordert melden wird, sobald die Prüfung des jeweiligen Vorgangs abgeschlossen ist oder weitere Informationen benötigt werden. Verbraucher sollten sich nicht zusätzlich telefonisch oder per E-Mail melden, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
Weitere Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher
Neben der Anmeldung beim Insolvenzverwalter gibt es weitere Schritte, die Verbraucher prüfen können:
- Rückbuchung bei Zahlungsdienstleistern: Wer den Kauf über ein Kreditkartenunternehmen oder einen Zahlungsdienstleister wie PayPal abgewickelt hat, sollte dort umgehend eine Rückbuchung beantragen. Diese Möglichkeit ist oft zeitlich begrenzt und sollte schnell genutzt werden.
- Transportversicherung: Bestand eine Transportversicherung für das eingesandte Gerät, sollte geprüft werden, ob hierüber Ansprüche geltend gemacht werden können.
- Belege sichern: Es ist ratsam, alle verfügbaren Belege – Bestellbestätigungen, Versandnachweise, E-Mails mit Zahlungszusagen – sorgfältig zu sichern. Diese sind für das Insolvenzverfahren von großer Bedeutung.
Bei Fragen oder Unsicherheiten bieten die Verbraucherzentralen vor Ort Unterstützung an. Insbesondere bei hohen Beträgen kann auch eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Es ist wichtig, jetzt proaktiv zu handeln, um die Chancen auf eine Begleichung der Forderungen zu wahren.
Häufig gestellte Fragen zur Cleverbuy-Insolvenz
Was ist mit Cleverbuy passiert?
Cleverbuy hat einen Insolvenzantrag gestellt und den Geschäftsbetrieb eingestellt. Das Amtsgericht Krefeld hat am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Ob und in welcher Höhe offene Forderungen beglichen werden, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Eine Garantie gibt es nicht, aber die Anmeldung der Forderungen ist der erste und wichtigste Schritt, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können.
Ich habe per Kreditkarte oder PayPal gezahlt – was kann ich tun?
Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihr Kreditkartenunternehmen oder PayPal und beantragen Sie eine Rückbuchung (Chargeback). Diese Möglichkeit ist in der Regel zeitlich begrenzt und sollte daher unverzüglich geprüft werden.





