Die Nachricht von einer Bankenpleite kann bei Sparern schnell Sorgen auslösen. Doch in Deutschland sind Kundengelder durch umfassende Sicherungssysteme geschützt. Wir erklären, welche Beträge und Anlageformen abgesichert sind und wie diese Systeme im Ernstfall funktionieren.
Wichtige Punkte
- Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
- In besonderen Fällen kann dieser Schutz auf bis zu 500.000 Euro erweitert werden.
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten eine Institutssicherung, die Einlagen theoretisch unbegrenzt schützt.
- Private Banken haben oft eine freiwillige Einlagensicherung, deren Höchstgrenzen sich in den nächsten Jahren ändern werden.
- Wertpapiere in Depots sind nicht Teil der Einlagensicherung, da sie Treuhandvermögen sind.
Die gesetzliche Einlagensicherung: Basis des Vertrauens
In Deutschland bildet die gesetzliche Einlagensicherung die Grundlage für das Vertrauen der Sparer. Sie schützt die meisten Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut. Dieser Schutz gilt für Girokonten, Tagesgelder, Festgelder, Sparbücher und Sparverträge, unabhängig von der Währung, in der das Geld angelegt ist.
Im Falle einer Bankenpleite haben Anleger einen Rechtsanspruch auf diese Entschädigung. Die Rückzahlung erfolgt seit dem 1. Juni 2016 in der Regel innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen nach der Meldung des Entschädigungsfalls.
Wussten Sie schon?
Die Entschädigung durch die gesetzliche Einlagensicherung erfolgt ohne Eigenbeteiligung des Kunden.
Erweiterter Schutz in besonderen Fällen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Einlagensicherung sogar bis zu 500.000 Euro umfassen. Dies betrifft spezifische Lebensereignisse oder Transaktionen:
- Beträge aus Immobilientransaktionen, die privat genutzte Wohnimmobilien betreffen.
- Gelder, die sozialen Zwecken dienen, wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit oder Tod.
- Entschädigungen aus Versicherungsleistungen, für gesundheitliche Schäden infolge von Gewalttaten oder für unrechtmäßige Strafverfolgung.
Diese erweiterten Sicherungsgrenzen sollen in Ausnahmesituationen eine zusätzliche Absicherung bieten und sind im Einlagensicherungsgesetz (§ 8 Abs. 2) festgelegt.
Zusätzliche Sicherungssysteme der Bankengruppen
Neben der gesetzlichen Absicherung existieren in Deutschland weitere Sicherungssysteme, die je nach Bankengruppe unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese freiwilligen Sicherungseinrichtungen bieten oft einen Schutz, der weit über die gesetzlichen 100.000 Euro hinausgeht.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Die Institutssicherung
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken setzen auf das Prinzip der Institutssicherung. Dieses System soll verhindern, dass ein Mitgliedsinstitut überhaupt erst zahlungsunfähig wird. Dadurch sind Kundeneinlagen bei diesen Banken praktisch in unbegrenzter Höhe abgesichert.
„Die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist ein präventives System, das darauf abzielt, die Stabilität jedes einzelnen Mitglieds zu gewährleisten und somit alle Kundeneinlagen umfassend zu schützen.“
Ein weiterer Vorteil dieser Systeme ist, dass sie auch Inhaberschuldverschreibungen der angeschlossenen Banken und Sparkassen abdecken, also beispielsweise börsennotierte Anleihen und Zertifikate. Dies ist ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Einlagensicherung, die solche Wertpapiere nicht schützt.
Hintergrund: Die Sicherungssysteme
Das Sicherungssystem der Sparkassen besteht aus 13 einzelnen Sicherungseinrichtungen. Die Genossenschaftsbanken haben die BVR Institutssicherung GmbH gegründet, um die Einlagen der Kunden zu schützen und angeschlagene Banken zu sanieren.
Private Banken: Freiwillige Einlagensicherung
Die privaten Banken verfügen über einen Einlagensicherungsfonds, der über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dieser Fonds ersetzt die Einlagen der Kunden nach der Insolvenz eines zugehörigen Instituts.
Allerdings wird der Schutzumfang dieser freiwilligen Sicherung in den kommenden Jahren sukzessive reduziert:
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Schutz von maximal 5 Millionen Euro für private Sparer.
- Ab dem 1. Januar 2025 sinkt dieser Schutz auf maximal 3 Millionen Euro.
- Zum 1. Januar 2030 wird die Höchstgrenze bei maximal 1 Million Euro liegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei diesen freiwilligen Sicherungssystemen kein einklagbarer Rechtsanspruch besteht, anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung.
Was ist mit Wertpapieren und anderen Anlagen?
Viele Anleger fragen sich, wie es um ihre Wertpapiere oder Bausparverträge bestellt ist, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät.
Wertpapiere im Depot
Der Inhalt von Wertpapierdepots fällt nicht unter die Einlagensicherung. Dies hat einen wichtigen Grund: Die Bank führt die Wertpapierdepots lediglich treuhänderisch für ihre Kunden. Die Wertpapiere gehören also nicht zum Bankvermögen. Im Falle einer Insolvenz der Bank haben deren Gläubiger keinen Zugriff auf den Inhalt der Kundendepots.
Allerdings schützt die gesetzliche Einlagensicherung 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Dies bedeutet, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, bevor sie die gekauften Wertpapiere liefert, erhalten Kunden bis zu 90 Prozent des entstandenen Schadens ersetzt.
Bausparverträge und Investmentfonds
- Bausparverträge: Guthaben bei privaten Bausparkassen unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus sind die meisten Bausparkassen Mitglied in privaten Sicherungsverbünden, die zusätzlichen Schutz bieten.
- Investmentfonds: Für Investmentfonds gibt es keine gesetzliche oder private Einlagensicherung. Das Geld in Investmentfonds gilt jedoch als Sondervermögen. Es haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft und fließt im Falle einer Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse ein. Die Anteile der Anleger sind somit geschützt.
Ist eine Staatsgarantie im Falle eines Flächenbrandes realistisch?
Im Zuge der Finanzmarktkrise 2008 gab es politische Zusagen, wie beispielsweise von Bundeskanzlerin Angela Merkel, eine Staatsgarantie für sämtliche private Spareinlagen auszusprechen. Ein Rechtsanspruch für Kunden auf Zahlung aus einer solchen „Garantie“ besteht jedoch nicht.
Experten weisen darauf hin, dass die gesetzlichen und privaten Sicherungssysteme primär darauf ausgelegt sind, einzelne Bankpleiten abzufangen. Bei einem flächendeckenden „Flächenbrand“ im Finanzsystem könnten auch diese Sicherungen an ihre Grenzen stoßen. Dennoch sind solche Szenarien extrem selten und die bestehenden Mechanismen bieten ein hohes Maß an Sicherheit für die meisten Anleger.
Empfehlungen für Anleger
Angesichts der verschiedenen Sicherungssysteme stellt sich die Frage, wie Anleger ihr Geld am besten schützen können. Eine Verteilung der Einlagen auf verschiedene Banken kann sinnvoll sein, insbesondere wenn eine Bank kein zusätzliches privates Sicherungssystem über die gesetzliche Grenze hinaus anbietet. So bleibt man im Falle einer Insolvenz einer Bank zumindest teilweise liquide, während die Entschädigung ausgezahlt wird.
Alternativen wie die Anlage in Immobilien oder Gold bergen eigene Risiken. Während Immobilien Mieteinnahmen generieren können, setzen Goldanleger ausschließlich auf Kursgewinne. Die Aufbewahrung großer Bargeldsummen zu Hause ist ebenfalls riskant, da Diebstahl, Brand oder Inflation die Kaufkraft mindern können.
Vor jeder Geldanlage ist eine gründliche Information und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung unerlässlich. Anleger sollten sich der verschiedenen Risiken bewusst sein, wie dem Emittenten-, Kurs- und Währungsrisiko, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.





