Magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind in Deutschland weit verbreitet. Doch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt: Viele Produkte sind zu hoch dosiert. Dies kann unerwünschte Nebenwirkungen wie Durchfall und Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Besonders online gekaufte Präparate fallen durch problematische Kombinationen und fehlende Warnhinweise auf.
Wichtige Erkenntnisse
- Über die Hälfte der getesteten Magnesiumpräparate überschreitet die empfohlene Tageshöchstdosis.
- Online-Produkte weisen oft ungünstige Nährstoffkombinationen und unzulässige Werbeaussagen auf.
- Fehlende Warnhinweise sind bei Internetangeboten ein häufiges Problem.
- Der Magnesiumbedarf lässt sich meist problemlos über die normale Ernährung decken.
Marktcheck enthüllt Überdosierung bei Magnesiumpräparaten
Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen aus den Jahren 2016 und 2020 hat die Dosierung von magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist alarmierend: Im Jahr 2020 waren 57 Prozent der Produkte überdosiert. Dies entspricht 24 von 42 getesteten Präparaten. Im Jahr 2016 lag dieser Wert sogar bei 64 Prozent.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt eine Tageshöchstdosis von 250 Milligramm Magnesium für Nahrungsergänzungsmittel. Viele Produkte überschreiten diesen Wert deutlich. Im Durchschnitt enthielten die überdosierten Präparate 416 Milligramm Magnesium pro Tagesdosis.
Faktencheck Magnesium
- BfR-Empfehlung: Maximal 250 mg Magnesium pro Tag aus Nahrungsergänzungsmitteln.
- Risiko: Bereits ab 300 mg zusätzlicher Zufuhr können Durchfall und Magen-Darm-Probleme auftreten.
- Häufigkeit der Überdosierung: 57% der getesteten Produkte im Jahr 2020.
Gefährliche Kombinationen und fehlende Hinweise
Besonders kritisch sind die Ergebnisse bei den online erworbenen Produkten. Hier fielen häufig ungünstige Kombinationen von Magnesium mit anderen, oft sehr hoch dosierten Zusätzen auf. Dazu gehören beispielsweise Zink, Vitamin C, Vitamin D und Vitamin B6. Eine längerfristige Einnahme solcher Produkte kann zu gesundheitlichen Störungen führen.
Ein weiterer gravierender Mangel bei Internetprodukten ist das Fehlen vorgeschriebener Warn- und Anwendungshinweise. Diese Hinweise sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Verbraucher unter anderem davor warnen, die empfohlene Verzehrsmenge nicht zu überschreiten oder Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung zu sehen. Auch der wichtige Hinweis, Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, fehlte mehrfach. Magnesiumpräparate sind grundsätzlich nicht für Kinder unter vier Jahren geeignet.
„Die erneute Überprüfung der Dosierung zeigt, dass sich weiterhin der überwiegende Teil der Hersteller nicht an die aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom BfR empfohlenen Höchstmengen für Magnesium in Nahrungsergänzungsmitteln hält. Die Produkte sind häufig zu hoch dosiert.“
Irreführende Werbeaussagen im Fokus
Die Verbraucherzentralen haben auch die Werbeaussagen auf den Produkten kritisch beleuchtet. Viele Anbieter bewerben ihre Magnesiumpräparate für eine breite Palette von Zielgruppen, von Sportlern bis hin zu Menschen "in jeder Lebensphase". Dies erweckt oft den Eindruck von Beliebigkeit.
Im Jahr 2016 waren insbesondere die gesundheitsbezogenen Angaben, sogenannte "Health Claims", auf den online gekauften Produkten problematisch. 40 Prozent dieser Angaben waren eindeutig unzulässig, wie zum Beispiel die Aussage "senkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Probleme". Weitere 23 Prozent bedürfen aus Sicht der Verbraucherzentralen einer rechtlichen Klärung, da der in der Health Claims-Verordnung festgelegte Wortlaut verallgemeinert oder verstärkt wurde.
Ein Beispiel hierfür ist die Formulierung "Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion". Dies ist eine Verstärkung der zulässigen Aussage "Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei" und somit irreführend.
Hintergrund: Health Claims-Verordnung
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zulässig sind. Sie soll Verbraucher vor irreführender Werbung schützen und sicherstellen, dass nur wissenschaftlich belegte Behauptungen verwendet werden dürfen.
Forderungen der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen fordern dringend die Einführung verbindlicher Höchstmengen für Magnesium in Nahrungsergänzungsmitteln. Dies sei notwendig, um einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten. Bislang müssen Produkte lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden, eine behördliche Prüfung vor dem Inverkehrbringen findet nicht statt.
Weiterhin wird eine stärkere Überwachung des Internethandels durch die amtliche Lebensmittelüberwachung gefordert, um unzulässige Gesundheitsversprechen zu unterbinden und Verstöße angemessen zu ahnden. Die Beanstandungsquoten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind bereits hoch, betreffen aber vorwiegend Produkte des stationären Handels.
- Verbindliche Höchstmengen: Ein Muss für den Verbraucherschutz.
- Behördliche Prüfung: Alle Nahrungsergänzungsmittel sollen vor der Markteinführung auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden.
- Stärkere Internetüberwachung: Gegen unzulässige Gesundheitsversprechen online vorgehen.
Magnesiumbedarf: Eine Frage der Ernährung
Verbraucher sollten den Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet sorgfältig abwägen. Eine gründliche Information über das Produkt und ein kritisches Lesen des Kleingedruckten sind unerlässlich. Oftmals folgt auf eine Bestellung eine erhebliche Werbeflut, die weitere Käufe suggeriert.
Grundsätzlich lässt sich der Bedarf an Nährstoffen, einschließlich Magnesium, in der Regel problemlos über eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung decken. Gute Magnesiumquellen sind beispielsweise:
- Gemüse: Grünes Blattgemüse wie Spinat und Grünkohl.
- Vollkornprodukte: Vollkornbrot, Haferflocken, Naturreis.
- Nüsse und Samen: Mandeln, Cashewkerne, Kürbiskerne.
- Hülsenfrüchte: Linsen, Bohnen, Kichererbsen.
- Dunkle Schokolade: In Maßen eine gute Quelle.
Umfassende Informationen über mögliche Risiken und ungünstige Nährstoffkombinationen bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Bei Unsicherheiten oder dem Verdacht auf einen Mangel sollte immer ein Arzt oder Apotheker konsultiert werden.





