Die Einführung von Teslas „Full Self-Driving Supervised“ (FSD) in der Europäischen Union sorgt für Verwirrung. Während Tesla eine Ausnahmegenehmigung durch die niederländische Behörde RDW für Februar 2026 in Aussicht stellt, dämpft die RDW die Erwartungen und betont, dass die Sicherheit oberste Priorität hat. Der Weg zur europaweiten Zulassung ist komplex und keineswegs gesichert.
Wichtige Punkte
- Tesla testete FSD in 17 EU-Ländern über eine Million Kilometer.
- Tesla strebt eine Ausnahmegenehmigung der RDW an, da EU-Vorschriften als veraltet gelten.
- Die RDW bestätigt Gespräche, sieht den Februar 2026 jedoch nur als Frist für den Nachweis der Erfüllung von Anforderungen.
- Eine EU-weite Zulassung erfordert die Zustimmung eines EU-Ausschusses.
- Die RDW bittet darum, von vorschnellen Danksagungen abzusehen.
Verwirrung um Teslas FSD-Ankündigung
Am Wochenende verbreitete Tesla Europe & Middle East über soziale Medien die Nachricht, dass das Unternehmen das „Full Self-Driving Supervised“ (FSD) in Europa einführen könnte. Der Post deutete an, dass die niederländische Zulassungsbehörde RDW eine Ausnahmegenehmigung für Februar 2026 zugesagt habe. Diese Meldung löste bei vielen Tesla-Fahrern große Hoffnungen aus, da die aktuellen Autopilot-Funktionen in der EU deutlich hinter den in den USA, Australien und Südkorea verfügbaren FSD-Versionen zurückbleiben.
Tesla gab an, FSD auf über einer Million Kilometern auf EU-Straßen in 17 verschiedenen Ländern intern erprobt zu haben. Das Unternehmen forderte sogar dazu auf, der RDW persönlich zu danken, was die Behörde später als verfrüht zurückwies.
„RDW und Tesla wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Februar eine Entscheidung zu treffen“, so die niederländische Behörde in einer Stellungnahme.
Der Standpunkt der niederländischen Behörde RDW
Der Rijksdienst voor het Wegverkeer (RDW), die zuständige Behörde in den Niederlanden, reagierte auf die Tesla-Ankündigung und relativierte die Aussage erheblich. Die RDW bestätigte zwar, dass Gespräche mit Tesla über die Zulassung des „vollen Potenzials für autonomes Fahren mit Aufsicht“ stattfinden, betonte aber, dass der Februar 2026 lediglich ein Zeitplan sei. Bis dahin müsse Tesla erst einmal nachweisen, dass FSD Supervised die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Wichtige Fakten
- Tesla hat FSD über 1.000.000 km in 17 EU-Ländern getestet.
- Die RDW spricht von einem Zeitplan bis Februar 2026, um Teslas Nachweise zu prüfen.
- Verkehrssicherheit hat für die RDW höchste Priorität.
Die Behörde machte klar, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat und ein Automatismus für eine Genehmigung nicht gegeben ist. Ob der genannte Zeitplan eingehalten werden kann, bleibt demnach abzuwarten.
Warum eine Ausnahmegenehmigung?
Tesla strebt eine Ausnahmegenehmigung an, weil das Unternehmen die derzeitigen EU-Vorschriften für autonomes Fahren als veraltet ansieht. Aus Teslas Sicht würden Anpassungen der FSD-Funktionen an diese bestehenden Regelungen die Technologie unsicher und in vielen Fällen unbrauchbar machen. Dies ist der Grund, warum Tesla den Weg über eine Sondergenehmigung bei einer nationalen Behörde wählt, anstatt die Software an die derzeitigen EU-Standards anzupassen.
Hintergrundinformationen
In der EU sind die Vorschriften für autonomes Fahren noch sehr streng und berücksichtigen oft nicht den aktuellen Stand der Technik. Viele Hersteller sehen dies als Hindernis für die schnelle Einführung fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme. Eine Ausnahmegenehmigung auf nationaler Ebene ist ein möglicher Weg, um neue Technologien dennoch in den Markt zu bringen, bedarf aber weiterer Schritte für eine europaweite Gültigkeit.
Der Weg zur EU-weiten Zulassung
Die Möglichkeit, FSD in anderen EU-Ländern zu nutzen, falls die Niederlande eine Genehmigung erteilen, ist ebenfalls nicht so einfach, wie Teslas erste Meldung suggerierte. Die RDW stellte klar, dass eine Genehmigung in den Niederlanden nicht automatisch für die gesamte EU gilt.
Die niederländische Behörde würde im Falle einer positiven Prüfung einen Antrag bei der Europäischen Kommission stellen. Nur wenn ein zuständiger EU-Ausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt, würde die Ausnahmegenehmigung in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sein. Andernfalls wäre die Zulassung nur auf die Niederlande beschränkt, und andere Mitgliedstaaten müssten einzeln über eine Übernahme der Genehmigung entscheiden.
- Schritt 1: Tesla weist RDW nach, dass FSD die Anforderungen erfüllt (bis Februar 2026).
- Schritt 2: RDW stellt Antrag bei der Europäischen Kommission.
- Schritt 3: EU-Ausschuss entscheidet über die europaweite Gültigkeit.
Die RDW bat zudem eindringlich darum, von (voreiligen) Dankesbekundungen abzusehen, wie sie Tesla zuvor initiiert hatte. Die Behörde erklärte, dass solche Kontakte unnötig Zeit für den Kundenservice beanspruchen und keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess haben.
Ausblick für autonome Fahrfunktionen in Europa
Die Situation unterstreicht die Herausforderungen bei der Einführung neuer, fortschrittlicher Technologien wie dem autonomen Fahren in der Europäischen Union. Regulatorische Hürden und die Notwendigkeit, hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten, führen zu langen Prüfprozessen. Während Tesla die Hoffnung auf eine baldige Einführung schürt, mahnen die Behörden zur Geduld und betonen die Priorität der Verkehrssicherheit.
Es bleibt abzuwarten, ob Tesla bis Februar 2026 die notwendigen Nachweise erbringen kann und wie die Europäische Kommission sowie die einzelnen Mitgliedstaaten auf einen möglichen Antrag reagieren werden. Bis dahin müssen europäische Tesla-Fahrer weiterhin auf die umfassenderen FSD-Funktionen warten, die in anderen Teilen der Welt bereits verfügbar sind.


