Millionen deutsche Autofahrer müssen ihre alten Führerscheine umtauschen. Die Fristen dafür sind gestaffelt, und für einige Jahrgänge sind sie bereits abgelaufen. Wer betroffen ist und welche Schritte unternommen werden müssen, um ein gültiges Dokument zu erhalten, erläutern wir hier. Ein ungültiges Führerscheindokument kann bei Kontrollen zu einem Verwarnungsgeld führen.
Wichtige Punkte
- Alte Führerscheindokumente verlieren Gültigkeit, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
- Umtauschfristen sind nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr gestaffelt.
- Neuer Führerschein ist 15 Jahre gültig und fälschungssicherer.
- Kosten für den Umtausch betragen 25,50 Euro plus Gebühren für Passbild.
- Bei Fristüberschreitung droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Warum der Umtausch notwendig ist
Die Europäische Union hat bereits im Dezember 2006 eine Richtlinie erlassen, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, alte Führerscheine bis 2033 durch neue, fälschungssichere Dokumente zu ersetzen. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und europaweit einheitliche Standards zu schaffen. Diese neuen Dokumente sollen Kontrollen erleichtern und Betrug vorbeugen.
Alle Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind ohnehin nur noch 15 Jahre gültig. Diese Regelung betrifft nun auch die Dokumente, die im Rahmen des aktuellen Umtauschs ausgetauscht werden. Der Umtausch ist somit nicht nur eine Anpassung an europäische Vorschriften, sondern auch eine Modernisierung des gesamten Systems.
Hintergrund der EU-Richtlinie
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde verabschiedet, um die Fälschungssicherheit von Führerscheinen zu verbessern. Zudem soll eine Harmonisierung der Dokumente innerhalb der EU erreicht werden, was grenzüberschreitende Kontrollen vereinfacht. Die einheitliche Gestaltung und die regelmäßige Erneuerung sollen dazu beitragen.
Wer ist wann betroffen? Die Fristen im Detail
Die Umtauschfristen sind klar geregelt und hängen entweder vom Ausstellungsjahr des Führerscheins oder dem Geburtsjahr des Inhabers ab. Es ist wichtig, diese Fristen genau zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Für Führerscheine, die bis 2001 ausgestellt wurden, ist die Frist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen.
Fristen nach Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 (Frist abgelaufen)
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Sonderregelung für ältere Jahrgänge:
Fahrerlaubnisinhaber, die bis 1952 geboren wurden, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch die ältesten Dokumente erneuert werden.
Schnelle Fakten zum Umtausch
- Der eigentliche Führerschein (die Fahrerlaubnis) behält seine Gültigkeit. Nur das Dokument wird ungültig.
- Ein Verwarnungsgeld von 10 Euro kann bei Kontrollen mit abgelaufenem Dokument drohen.
- Eine erneute Fahrprüfung ist für den Umtausch nicht erforderlich.
Benötigte Dokumente und Antragstellung
Der Umtausch des Führerscheins ist ein administrativer Vorgang. Um einen neuen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Es ist ratsam, diese vorab zusammenzustellen, um den Prozess zu beschleunigen.
Diese Dokumente sind für den Antrag erforderlich:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Achten Sie auf die korrekten Maße und Anforderungen.
- Ihr aktueller Führerschein, der umgetauscht werden soll.
Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz gestellt werden. Viele Behörden bieten mittlerweile auch Online-Dienste an. Es lohnt sich, die Webseite Ihrer lokalen Behörde zu prüfen. Das Bundesportal kann ebenfalls helfen, die zuständige Stelle zu finden.
"Der Umtausch ist eine reine Formalität. Es geht darum, ein modernes, sicheres Dokument zu erhalten, das den europäischen Standards entspricht." – Ein Sprecher der Fahrerlaubnisbehörde.
Online-Antragstellung: Was ist zu beachten?
Einige Fahrerlaubnisbehörden ermöglichen den Umtausch auch online. Hierbei handelt es sich oft um ein Formular, in das persönliche Daten eingegeben werden. Zusätzlich müssen Fotos des alten Führerscheins, des Personalausweises, des biometrischen Passbildes und ein Foto der Unterschrift hochgeladen werden.
Es ist praktisch, den Antrag am Smartphone auszufüllen, da man die Fotos direkt hochladen kann. Die Antragsgebühr wird meist online, beispielsweise über PayPal, bezahlt. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei der Abholung muss der alte Führerschein zur Entwertung mitgebracht werden.
Kosten und Folgen bei Fristversäumnis
Der Umtausch ist mit Gebühren verbunden. Die Kosten setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr und weiteren möglichen Posten zusammen.
Kostenübersicht
- Gebühr nach GebOSt (Ziffer 202.5): 25,50 Euro
- Gebühr nach GebOSt (Ziffer 126.2): 1,00 Euro
- Direktversand durch Bundesdruckerei (optional): 6,50 Euro
- Kosten für biometrisches Passbild: Variieren je nach Anbieter.
Was passiert, wenn die Frist für den Umtausch verpasst wurde und Sie weiterhin ein Fahrzeug führen? Dies ist keine Straftat im Sinne des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Allerdings droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Auch bei der Anmietung eines Fahrzeugs kann es zu Problemen kommen. Der Umtausch kann aber auch nach Ablauf der Frist jederzeit beantragt werden. Es gibt keine zusätzliche Strafe für die Verzögerung, abgesehen vom Verwarnungsgeld.
Besonderheiten bei Lkw- und Busführerscheinen
Für Lkw- und Busführerscheine gelten abweichende Regelungen. Diese Dokumente sind grundsätzlich nur fünf Jahre gültig und müssen regelmäßig verlängert werden. Nach dem 50. Geburtstag sind für die Verlängerung zusätzliche Nachweise erforderlich.
Dazu gehören ein ärztliches Eignungsgutachten und ein Sehtest. Berufskraftfahrer sind außerdem verpflichtet, alle fünf Jahre eine spezielle Weiterbildung zu absolvieren. Diese strengeren Regeln sollen die Verkehrssicherheit im gewerblichen Personen- und Güterverkehr gewährleisten.
Der digitale Führerschein: Eine Ergänzung, kein Ersatz
Die Bundesregierung plant, ab Ende 2026 eine digitale Variante des Führerscheins anzubieten. Nutzer sollen diesen in der i-Kfz-App und später möglicherweise in einer EUDI-Wallet-App speichern können. Dies würde es ermöglichen, den physischen Plastikführerschein bei Fahrten im Inland zu Hause zu lassen.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass der digitale Führerschein die physische Plastikkarte nicht vollständig ersetzen wird. Der Umtausch auf das neue, fälschungssichere Dokument ist weiterhin notwendig. Der digitale Führerschein wird als praktische Ergänzung dienen, aber nicht die Umtauschpflicht aufheben.
Die Umstellung auf die neuen Führerscheindokumente ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Vereinheitlichung im europäischen Straßenverkehr. Es ist ratsam, die eigenen Fristen im Blick zu behalten und den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen, um unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.





