Ab dem kommenden Montag, dem 19. Januar, müssen sich viele Autofahrer in Deutschland auf eine wichtige Änderung einstellen. Die ersten Plastik-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarngeld, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst weiterhin besteht.
Wichtige Punkte
- Führerscheine der Jahrgänge 1999-2001 sind ab 19. Januar ungültig.
- Es droht ein Verwarngeld von zehn Euro bei fehlendem Umtausch.
- Die Fahrerlaubnis bleibt auch mit ungültigem Dokument bestehen.
- Im Ausland können Probleme bei Mietwagenbuchungen auftreten.
- Der Umtausch ist schrittweise bis 2033 für alle alten Dokumente verpflichtend.
Warum der Führerschein-Umtausch notwendig ist
Der gestaffelte Umtausch der Führerscheine ist eine EU-weite Maßnahme. Ziel ist es, bis zum Jahr 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument in allen Mitgliedstaaten zu etablieren. Dies erhöht die Sicherheit und die Vergleichbarkeit der Dokumente innerhalb der Europäischen Union.
Die alten Papierführerscheine und die ersten Plastikkarten entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Die neuen Scheckkartenformate sind fälschungssicherer und erleichtern die Kontrolle im Straßenverkehr, sowohl national als auch international.
Faktencheck Führerschein
- Fristen: Bis 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
- Kosten: Der Umtausch kostet in der Regel zwischen 30 und 40 Euro.
- Gültigkeit: Neue Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden (hauptsächlich wegen des Fotos).
Aktuelle Herausforderungen beim Umtausch
Kommunale Verwaltungen berichten von einem erheblichen Anstieg der Anträge in den Wochen vor der Frist. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten für die Bürger. Im Kreis Mainz-Bingen betragen die Wartezeiten durchschnittlich vier bis sechs Wochen.
Der Landkreis Mayen-Koblenz meldet sogar Wartezeiten von bis zu acht Wochen. Dies ist doppelt so lang wie üblich und resultiert nicht nur aus der hohen Antragszahl, sondern auch aus der starken Auslastung der Bundesdruckerei, die für die Produktion der neuen Dokumente zuständig ist.
„Der Führerschein-Umtausch läuft in Mainz, wie in ganz Deutschland, eher schleppend“, erklärte ein Sprecher der Landeshauptstadt. „Viele Bürger sind sich der ablaufenden Fristen zu spät bewusst geworden und haben nicht rechtzeitig den Umtausch beantragt.“
Online-Beantragung noch selten
Die Möglichkeiten zur Online-Beantragung sind derzeit noch begrenzt. Während in Mainz Termine online gebucht werden können, muss der Antrag selbst oft persönlich vor Ort gestellt werden. Dies bindet Personal und Terminkapazitäten in den Behörden.
Nur vereinzelt bieten Städte wie Hannover, Koblenz, München und der Landkreis Bitburg-Prüm in der Eifel bereits Online-Antragsmöglichkeiten an. Dort warnen die Kommunen ebenfalls vor Wartezeiten. Der persönliche Gang zur Behörde bleibt meist unvermeidbar, da der alte Führerschein abgegeben und entwertet werden muss.
Hintergrund: Digitalisierung
Ab 2027 soll es in Deutschland eine digitale Brieftasche (Wallet) geben. Diese ermöglicht es, Ausweisdokumente wie den Führerschein auf dem Smartphone zu speichern. Dies könnte zukünftige Umtauschprozesse vereinfachen, löst aber das aktuelle Problem nicht.
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Der ADAC betont, dass der Umtausch für alle Fahrer mit einem Führerschein vor 2013 verpflichtend ist. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Eine Sprecherin des ADAC stellte jedoch klar: „Allerdings erlischt nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments, die Fahrerlaubnis bleibt weiter bestehen.“
Dies bedeutet, dass Betroffene auch nach Ablauf der Frist weiterhin Auto oder Motorrad fahren dürfen. Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine deutlich schwerere Straftat wäre. Die praktische Auswirkung ist primär das Verwarngeld.
Probleme im Ausland
Trotz der fortbestehenden Fahrerlaubnis in Deutschland können Reisende im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen. Insbesondere beim Buchen von Mietfahrzeugen kann es problematisch werden, wenn der alte, ungültige Führerschein vorgelegt wird. Es wird daher dringend empfohlen, den Umtausch rechtzeitig vor einer Auslandsreise vorzunehmen.
- Was Sie für den Antrag brauchen:
- Alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen
Nächste Fristen und Ausblick
Der Umtausch ist ein schrittweiser Prozess. Im nächsten Jahr sind die Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe. Es ist ratsam, die eigenen Dokumente frühzeitig zu prüfen und den Umtausch nicht auf die letzte Minute zu verschieben.
Für die neuen Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt bereits eine Verlängerungsfrist von 15 Jahren. Bei Bus- und LKW-Führerscheinen beträgt diese Frist fünf Jahre. Bei diesen Verlängerungen geht es vor allem um die Aktualität des Fotos, nicht um eine erneute Fahrprüfung oder einen Gesundheitscheck.
Der Umtausch ist eine einmalige Aktion für die alten Dokumente, um die EU-weiten Standards zu erfüllen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Wer jetzt handelt, vermeidet Stress und mögliche Kosten.





