Ab dem Jahr 2026 treten zahlreiche neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die das Autofahren in Deutschland und Europa maßgeblich beeinflussen. Von der Förderung für Elektroautos über strengere Abgasnormen bis hin zu neuen Bestimmungen bei der Hauptuntersuchung und im Ausland müssen sich Millionen Autofahrer auf Veränderungen einstellen. Diese Neuerungen betreffen den Fahrzeugkauf, die Unterhaltskosten und die tägliche Nutzung.
Wichtige Punkte
- Gezielte Förderung für Elektroautos mit mittlerem Einkommen.
- Euro 7-Norm erfasst erstmals auch Brems- und Reifenabrieb sowie Batterielebensdauer.
- CO₂-Preis wird flexibler, aber mit Preisobergrenze.
- Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Digitale Führerscheine und eCall über LTE/5G werden Standard.
Förderung für Elektroautos kehrt zurück
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro sollen ab 2026 wieder eine staatliche Förderung für den Kauf von Elektroautos erhalten. Diese Grenze erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind. Eine Basisförderung von 3.000 Euro ist vorgesehen, die je nach Kinderzahl um bis zu 1.000 Euro aufgestockt werden kann. Für sehr niedrige Einkommen sind weitere Zuschläge geplant.
Das Förderprogramm soll bis Ende 2025 finalisiert werden und voraussichtlich im Frühjahr 2026 starten. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die tatsächlichen Neuwagenpreise auswirkt. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus.
Fakten zur E-Auto-Förderung
- Einkommensgrenze: 80.000 Euro (plus 5.000 Euro/Kind).
- Basisförderung: 3.000 Euro.
- Maximaler Kinderzuschlag: 1.000 Euro.
- Starttermin: voraussichtlich 1. April 2026.
Euro 7: Umfassendere Abgasnorm
Die neue Abgasnorm Euro 7 tritt am 29. November 2026 für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter in Kraft. Ein Jahr später müssen dann alle Neuzulassungen diese Vorgaben erfüllen. Für Busse und schwere Lkw folgen die Anpassungen ab 2028/2029.
Die Grenzwerte für Abgase werden nur geringfügig verschärft. Die wesentliche Neuerung liegt in den Messvorschriften. Erstmals werden ultrafeine Partikel unter zehn Nanometer bei Benzinern erfasst. Die Prüfungen werden genauer und umfassen längere Betriebszeiten, um die Einhaltung der Grenzwerte im Alltag zu gewährleisten.
Haltbarkeitsvorgaben für Batterien, Bremsen und Reifen
Euro 7 führt erstmals Haltbarkeitsvorgaben für Traktionsbatterien ein. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen die Akkus von Elektroautos und Plug-in-Hybriden noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es noch 72 Prozent.
Auch der Abrieb von Bremsen und Reifen wird reguliert. Zunächst gelten für Elektroautos 3 Milligramm Bremsstaub pro Kilometer, für andere Antriebe 7 mg/km. Ab dem 1. Januar 2035 wird ein einheitlicher Wert von 3 mg/km für alle Fahrzeuge eingeführt. Für den Reifenabrieb legt Euro 7 den Prüfrahmen fest, konkrete Grenzwerte stehen hier noch aus.
Hintergrund zur Euro 7
Die Euro 7-Norm zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Fahrzeuge weiter zu reduzieren, indem sie nicht nur Abgase, sondern auch andere Emissionsquellen wie Brems- und Reifenabrieb sowie die Lebensdauer von Batterien berücksichtigt. Dies stellt eine umfassendere Herangehensweise an die Fahrzeugemissionen dar.
CO₂-Preis und Pendlerpauschale
Der nationale CO₂-Preis wechselt 2026 von festen Stufen zu einem Auktionspreis, der zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ liegen muss. Zusätzlich sind Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat vorgesehen. Da Autofahrer bereits heute indirekt 55 Euro pro Tonne CO₂ zahlen, wird der Effekt 2026 voraussichtlich gering sein.
Steigt der CO₂-Preis auf 65 Euro, bedeutet dies rechnerisch etwa 2,8 Cent mehr pro Liter Benzin und 3,2 Cent mehr pro Liter Diesel, inklusive Mehrwertsteuer.
Pendlerpauschale wird dauerhaft erhöht
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Entfernungspauschale dauerhaft auf 38 Cent je Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bislang galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Der Kabinettsentwurf ist bereits beschlossen, die parlamentarischen Beschlüsse werden im Dezember 2025 erwartet.
Dienstwagen und Kfz-Versicherung
Für rein elektrische Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, erhöht sich die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regel auf 100.000 Euro. Für Verbrenner bleibt es bei einem Prozent. Zudem ist eine zeitlich begrenzte degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge vorgesehen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
Bei den Kfz-Versicherungen steigen die Typklassen für rund 5,9 Millionen Versicherte, während 4,5 Millionen von niedrigeren Einstufungen profitieren. Insgesamt sind etwa 33.000 Modelle betroffen. Auch die Regionalklassen werden angepasst: 5,3 Millionen Versicherte erhalten eine bessere, 5 Millionen eine schlechtere Einstufung. 314 Bezirke bleiben stabil.
Digitalisierung und Sicherheit im Fahrzeug
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro. Bund und Länder haben die Finanzierung bis 2030 gesichert. Wer sein Abo bei der Deutschen Bahn hat, muss der Preisanpassung aktiv zustimmen, sonst endet es zum 31. Dezember 2025.
Ab 2026 müssen neu entwickelte Pkw und leichte Transporter über Notrufsysteme verfügen, die LTE/5G nutzen, da die alten 2G/3G-Netze abgeschaltet werden. Ab 2027 ist dies für alle Neuzulassungen Pflicht. Die 112-Notruffunktion bleibt erhalten, die Technik wird lediglich modernisiert.
Digitaler Führerschein und Führerschein-Umtausch
Der digitale Führerschein soll Ende 2026 in Deutschland verfügbar sein, noch vor seiner EU-weiten Einführung 2030. Er kann auf einer App auf dem Smartphone verifiziert werden und ersetzt dann die physische Karte innerhalb Deutschlands.
Wer einen Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen das EU-Scheckkartenformat tauschen. Bei Fristversäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, und der Umtausch muss nachgeholt werden.
"Der digitale Führerschein bietet eine moderne Alternative zur physischen Karte und vereinfacht die Kontrolle im Inland erheblich."
Wichtige Termine 2026
- 19. Januar: Frist für Führerschein-Umtausch (1999-2001).
- 1. Juli: Fahrtenschreiberpflicht für leichte Nutzfahrzeuge (international).
- 7. Juli: Neue Assistenzsysteme für Neuzulassungen.
- 29. November: Euro 7-Norm für neu typgenehmigte Pkw.
Neue Pflichten und Assistenzsysteme
Ab dem 7. Juli 2026 werden für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben. Dazu gehören ein Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, eine Konzentrations- und Ablenkungsüberwachung sowie ein erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich. Ein Notfall-Spurhalteassistent muss nun auch in Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ab Werk eingebaut sein.
Fahrtenschreiberpflicht für leichte Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht in der EU auch für Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, allerdings nur für grenzüberschreitende Einsätze. Neu ist der intelligente Fahrtenschreiber Gen2V2, der Grenzübertritte protokolliert. Ausnahmen gelten für rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten.
Änderungen bei Reisen im Europäischen Ausland
Österreich plant ein Gesetz, das Zufahrtsverbote per Kamera überwacht, auch für ausländische Kennzeichen. Bei unberechtigter Einfahrt drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bei fehlender Lenkerauskunft. Reisende sollten die Beschilderung vorab prüfen und gegebenenfalls eine Zufahrtsberechtigung beantragen.
Kroatien stellt die Autobahnmaut im Herbst 2026 auf ein digitales System um. Autofahrer nutzen künftig eine E-Vignette oder eine Mautbox und zahlen streckenabhängig.
Venedig erhebt 2026 an 60 Tagen eine Tageseintrittsgebühr. Diese muss vorab online gebucht und der QR-Code mitgeführt werden, um hohe Strafen zu vermeiden.
In Spanien muss bei Unfällen oder Pannen anstelle des Warndreiecks ein gelbes Blinklicht aufgestellt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, also auch Mietwagen.
England und Wales planen, die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer von 35 auf 22 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft zu senken. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung der Regeln.
Diese umfassenden Änderungen erfordern von Autofahrern und Fahrzeughaltern eine genaue Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften, um Bußgelder zu vermeiden und von den neuen Förderungen profitieren zu können.





