Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil entschieden, dass Videoaufnahmen von Tesla-Fahrzeugkameras als Beweismittel in einem Zivilprozess zulässig sind. Diese Entscheidung betrifft einen Parkunfall und setzt ein wichtiges Zeichen in der Debatte um Datenschutz und Beweissicherung im Straßenverkehr.
Wichtige Erkenntnisse
- Videoaufnahmen von Tesla-Kameras sind als Beweismittel vor Gericht zulässig.
- Das Gericht priorisierte die Wahrheitsfindung über mögliche Datenschutzbedenken.
- Ein Parkunfall in Maxdorf wurde durch die Aufnahmen geklärt, was zu einer Teilschuld führte.
- Die Diskussion um DSGVO-Konformität von Tesla-Systemen bleibt bestehen.
Gericht stärkt Beweisführung durch Fahrzeugkameras
Der Fall, der vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal verhandelt wurde, drehte sich um einen Parkunfall in Maxdorf. Ein Tesla-Fahrer hatte sein Fahrzeug am Straßenrand abgestellt und öffnete die hintere Fahrertür, um seine zweijährige Tochter aus dem Kindersitz zu holen. Dabei kam es zur Kollision mit einem vorbeifahrenden Opel.
Der entstandene Sachschaden betrug über 8000 Euro. Der Opelfahrer behauptete, die Tür sei plötzlich aufgeschwenkt, sodass er keine Chance gehabt hätte, zu reagieren. Dies war der entscheidende Punkt im Rechtsstreit.
Faktencheck
- Unfallort: Maxdorf
- Beteiligte Fahrzeuge: Tesla und Opel
- Schadenshöhe: Über 8000 Euro
- Urteilsdatum: 7. Juli (Az.: 5 O 4/25)
Videoaufnahmen widerlegen Unfallgegner
Die Richterin des Landgerichts Frankenthal stützte ihre Entscheidung maßgeblich auf die Videoaufnahmen des Tesla-Kamerasystems. Diese Aufnahmen widerlegten die Darstellung des Opelfahrers. Sie zeigten, dass die Tür des Tesla bereits eine längere Zeit offen stand, bevor der Opel herannahte.
Dies bedeutete, dass der Opelfahrer das Hindernis hätte erkennen und den Unfall durch angepassten Seitenabstand oder Bremsen hätte vermeiden können. Die Kammer sprach dem Opelfahrer und seiner Versicherung eine Teilschuld von 70 Prozent zu. Der Tesla-Besitzer muss die restlichen 30 Prozent des Schadens selbst tragen, da er die Tür über einen längeren Zeitraum in den Verkehrsraum hinein offen ließ. Dies wird als "Betriebsgefahr" des Tesla gewertet.
„Die Videoaufnahmen ermöglichten eine eindeutige Klärung der Schuldfrage. Das Interesse an der Wahrheitsfindung wog schwerer als mögliche Datenschutzbedenken.“
Datenschutz versus Wahrheitsfindung
Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Abwägung zwischen Datenschutz und dem Interesse an der Wahrheitsfindung. Das Gericht ließ offen, ob der Betrieb der Tesla-Kameras gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß. Selbst bei einem möglichen Verstoß führe dies nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess.
Die Richter argumentierten, dass das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche schwerer wiegen kann als das Recht des Unfallgegners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gelte besonders, wenn neutrale Verkehrsvorgänge im öffentlichen Raum dokumentiert werden, die ohnehin für jedermann sichtbar sind.
Hintergrund: Tesla-Überwachungssysteme
Tesla-Fahrzeuge sind mit mehreren Kameras ausgestattet, die eine 360-Grad-Rundum-Überwachung der Fahrzeugumgebung ermöglichen. Diese Kameras erfassen die Umgebung in bis zu 250 Metern Entfernung und zeichnen permanent das Geschehen auf.
Diese Technik dient nicht nur der Fahrassistenz, sondern kann auch als "Wächtermodus" zur Überwachung des geparkten Fahrzeugs genutzt werden. Genau diese Überwachungsfunktion ist seit Jahren Gegenstand kritischer Diskussionen.
Kritik an Tesla-Zulassung in der EU
Die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal berührt auch grundsätzliche Bedenken an der Konformität von Tesla-Fahrzeugen mit EU-Datenschutzbestimmungen. Bereits 2020 kam das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer Studie zu dem Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge aufgrund ihrer Überwachungskapazitäten in der EU gar nicht zugelassen werden dürften.
Die Forscher kritisierten, dass die Art und Weise, wie Tesla personenbezogene Informationen verarbeitet, vielfach gegen Vorgaben des Daten- und Verbraucherschutzes verstößt. Insbesondere die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und Parkmodus wurde bemängelt.
Die technische Ausstattung, die im aktuellen Fall als Beweismittel diente, ist genau der Punkt, den Datenschützer als problematisch erachten. Die permanenten Aufnahmen von Unbeteiligten werfen Fragen hinsichtlich der Privatsphäre im öffentlichen Raum auf.
Ausblick: Berufung vor dem Oberlandesgericht
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Der Opelfahrer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die nächste Instanz, das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, wird sich nun mit dem Fall befassen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht die rechtliche Einordnung von Tesla-Aufnahmen bewerten wird.
Die Diskussion über die Grenzen zwischen privater Beweissicherung und kollektivem Datenschutz bleibt ein dynamisches und wichtiges Feld. Das Urteil aus Frankenthal stärkt vorerst die Position von Fahrzeughaltern, die solche Systeme zur Beweissicherung nutzen, aber die grundlegenden Fragen zur DSGVO-Konformität von Tesla-Systemen bleiben bestehen.
Wichtige Fragen zur Debatte
- Wie weit darf die automatisierte Überwachung im öffentlichen Raum gehen?
- Wie ist das Interesse an der Wahrheitsfindung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen?
- Sind die aktuellen Zulassungsbestimmungen für Fahrzeuge mit umfassenden Kamerasystemen ausreichend?





