München muss auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder Tempo 30 einführen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Antrag der Stadt abgelehnt, die Rücknahme der Tempo-30-Regelung auszusetzen. Dies bedeutet, dass die Schilder an der Landshuter Allee, Ecke Dachauer Straße, wieder auf das niedrigere Limit umgestellt werden müssen.
Die Entscheidung ist ein vorläufiger Sieg für Anwohner und Umweltverbände, die sich für bessere Luftqualität einsetzen. Die Stadt hatte das Tempolimit im Januar auf 50 km/h erhöht, gestützt auf eine eigene Prognose zur Luftqualität. Diese Einschätzung wurde nun gerichtlich infrage gestellt.
Wichtigste Punkte
- München muss Tempo 30 am Mittleren Ring wieder einführen.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag der Stadt ab.
- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die gerichtliche Entscheidung.
- Die langfristige Regelung ist noch nicht endgültig geklärt.
- Die Stadt hatte zuvor Tempo 30 aufgehoben, um Fahrverbote zu vermeiden.
Gerichtsentscheidung zwingt zur Rückkehr
Die Landeshauptstadt München hatte versucht, eine Anordnung des Verwaltungsgerichts auszusetzen, die die Wiedereinführung von Tempo 30 vorschreibt. Dieser Versuch scheiterte nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter sahen keine ausreichenden Gründe, die Entscheidung der Vorinstanz vorläufig aufzuheben.
Der Streit um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der vielbefahrenen Bundesstraße im Nordwesten Münchens dauert bereits seit Jahren an. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Belastung durch Stickstoffdioxid zu reduzieren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war hierbei eine treibende Kraft.
Faktencheck: Stickstoffdioxid
- Grenzwert: Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 µg/m³ im Jahresmittel.
- Gesundheit: Hohe NO2-Belastung kann Atemwegserkrankungen verschlimmern und Herz-Kreislauf-Probleme verursachen.
- Verursacher: Hauptquellen sind Dieselmotoren und Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr.
Hintergrund des Konflikts
Ursprünglich hatte die Stadt München das Tempolimit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Dies sollte dazu dienen, drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhindern, die die DUH gerichtlich erstritten hatte. Die Hoffnung war, durch die niedrigere Geschwindigkeit die Stickstoffdioxidwerte unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken.
Im Januar dieses Jahres ließ Oberbürgermeister Dieter Reiter das Tempolimit jedoch wieder auf 50 km/h anheben. Er begründete dies mit einer neuen Prognose, die auch bei höherer Geschwindigkeit keine Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid mehr erwarten ließ. Diese Prognose wurde jedoch von Anwohnern und der DUH angezweifelt und erfolgreich vor Gericht angefochten.
„Diese höchstrichterliche Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die saubere Luft.“
Kritik an der Stadtverwaltung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass die Stadt München die angebliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts nicht ausreichend dargelegt habe. Die Bedenken des Verwaltungsgerichts bezüglich der städtischen Schadstoffprognose seien weiterhin relevant.
Die Richter kritisierten auch den Verweis der Stadt auf die Verschwendung von Steuergeldern durch die erneute Umstellung der Beschilderung. Sie argumentierten, dass die Stadt die Ursache dieser Kosten selbst gesetzt habe, indem sie das Tempolimit von 30 auf 50 km/h änderte, bevor das Verfahren zum Luftreinhalteplan abgeschlossen war.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinien. Städte sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte für Luftschadstoffe, insbesondere Stickstoffdioxid, einzuhalten. Bei Nichteinhaltung können Fahrverbote oder andere Einschränkungen verhängt werden.
Die Deutsche Umwelthilfe klagt bundesweit gegen Städte, die ihrer Ansicht nach nicht ausreichend für saubere Luft sorgen.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist vorläufig. Sie bedeutet lediglich, dass die Anordnung des Verwaltungsgerichts, Tempo 30 wieder einzuführen, nicht ausgesetzt wird. Über die Frage, ob Tempo 30 dauerhaft auf diesem Abschnitt des Mittleren Rings bleibt, muss das Gericht noch abschließend entscheiden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, forderte Oberbürgermeister Reiter auf, Tempo 30 umgehend wiederherzustellen. Er betonte, dass der rechtswidrige Zustand nicht akzeptiert werde. Die DUH sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Erfolg für die Gesundheit der Münchner Bürger.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Stadt München in dieser Angelegenheit unternehmen wird. Der Konflikt um Luftreinhaltung und Verkehrspolitik in der bayerischen Landeshauptstadt wird voraussichtlich weitergehen.
- Die Stadt muss die Schilder umgehend ändern.
- Die DUH erwartet schnelles Handeln.
- Ein endgültiges Urteil steht noch aus.





