Seit dem 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen endgültig Geschichte. Diese Änderung bedeutet für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland, dass die Kosten für ihren Kabelanschluss nicht länger automatisch über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden dürfen. Verbraucher haben nun die freie Wahl, wie sie ihr Fernsehprogramm empfangen möchten, ohne doppelt zahlen zu müssen.
Wichtige Punkte
- Das Nebenkostenprivileg ist seit dem 1. Juli 2024 abgeschafft.
- Mieter zahlen Kabelgebühren nicht mehr automatisch über Nebenkosten.
- Verbraucher haben nun die freie Wahl bei der TV-Empfangsart.
- Vorsicht vor unseriösen "Medienberatern" an der Haustür.
- Alternativen zum Kabelfernsehen sind DVB-T2 HD, IPTV und Satellit.
Was das Ende des Nebenkostenprivilegs bedeutet
Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Hauseigentümern und Hausverwaltungen, die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien umzulegen. Dies galt auch dann, wenn einzelne Mieter den Anschluss gar nicht nutzten. Diese Regelung, verankert in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung, führte oft dazu, dass Verbraucher, die alternative Empfangswege nutzen wollten, zweimal für Fernsehen bezahlen mussten.
Die politische Entscheidung zur Abschaffung dieses Privilegs wurde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) getroffen. Die neuen Bestimmungen traten bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Diese Frist ist nun abgelaufen, was weitreichende Konsequenzen für den deutschen Fernsehmarkt hat.
Faktencheck
- Einführung des Gesetzes: 1. Dezember 2021
- Ende der Übergangsfrist: 30. Juni 2024
- Betroffene Haushalte: Millionen Mieterhaushalte
- Ziel: Mehr Wettbewerb und freie Wahl für Verbraucher
Warum die alte Regelung nicht mehr zeitgemäß war
Als das Kabelfernsehen vor rund 40 Jahren eingeführt wurde, stellte es eine Innovation dar, die den Empfang von deutlich mehr Programmen ermöglichte. Damals waren es bis zu 30 analoge Sender, verglichen mit den üblichen 3 bis 5 über Antenne. Die Medienlandschaft hat sich jedoch drastisch verändert. Heute ist die Fernsehübertragung weitgehend digitalisiert, und es gibt zahlreiche moderne Verbreitungswege, insbesondere über das Internet.
Das Nebenkostenprivileg bot kaum Anreize für Mieter, auf diese modernen und oft flexibleren Alternativen umzusteigen. Wer beispielsweise bereits über das Internet fernsah, musste dennoch die Kabelgebühren über die Nebenkosten mitbezahlen. Dies führte zu einer Ungleichbehandlung und begünstigte die Kabelnetzbetreiber, die ihre Sammelverträge über Jahrzehnte hinweg gesichert sahen.
"Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherfreiheit und Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Es war höchste Zeit, diese veraltete Regelung anzupassen."
Auswirkungen auf Preise und Wettbewerb
Die Kabelnetzbetreiber befürchteten im Vorfeld der Gesetzesänderung erhebliche Kündigungswellen ihrer Mehrnutzerverträge. Die ersten Erfahrungen seit Juli 2024 zeigen jedoch, dass die Preise für Einzelnutzerverträge in einem moderaten Bereich liegen. In der Regel müssen Verbraucher mit Kosten von etwa 8 bis 10 Euro pro Monat rechnen, wenn sie ihren Kabelanschluss individuell weiter nutzen möchten.
Experten hoffen, dass die neue Freiheit der Wahl den Wettbewerb unter den Anbietern ankurbelt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Öffnung des Telefonmarktes vor über 20 Jahren zu einem deutlichen Preisverfall führte. Während ein Ferngespräch 1996 noch umgerechnet 32 Cent pro Minute kostete, sind Flatrates heute für unter 5 Euro pro Monat erhältlich. Ein ähnlicher Effekt könnte sich nun auch im Bereich des Fernsehempfangs einstellen.
Sonderregelungen für Wohnungseigentümer und ALG-II-Empfänger
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Situation etwas komplexer. Hier entscheidet weiterhin die Eigentümergemeinschaft über den Kabelanschluss. Es gab ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. Juni 2024, um laufende Mehrnutzerverträge zu beenden. Wurde dieses Recht nicht genutzt oder sich gegen eine Kündigung entschieden, laufen die Verträge weiter. Eigentümer müssen dann die Kosten über das Hausgeld tragen, dürfen sie aber nicht mehr auf ihre Mieter umlegen.
Hintergrund: ALG-II und Kabelkosten
Die frühere Regelung sah vor, dass Arbeitslosengeld-II (ALG-II)-Empfänger die Kabelanschlusskosten nur dann erstattet bekamen, wenn diese über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Dies benachteiligte jene Empfänger, deren Anschluss nicht über die Nebenkosten lief. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs soll hier eine fairere und soziale Gleichbehandlung ermöglichen, da nun alle Empfänger die Kosten aus ihrem Regelsatz bestreiten müssen, sofern kein individueller Vertrag vorliegt, der gesondert berücksichtigt wird.
Alternative Wege zum Fernsehempfang
Mit der neuen Entscheidungsfreiheit stehen Verbrauchern verschiedene attraktive Alternativen zum klassischen Kabelanschluss zur Verfügung:
1. DVB-T2 HD
- Was es ist: Digitales Antennenfernsehen.
- Empfang: Mit Zimmer- oder Dachantenne.
- Sender: Rund 40 Sender in HD-Qualität.
- Kosten: Öffentlich-rechtliche Sender sind kostenfrei. Private Sender kosten etwa 9,49 Euro pro Monat über Freenet TV.
- Vorteil: Flexibel, oft auch unterwegs nutzbar.
2. IPTV (Internet Protocol Television)
IPTV bietet Fernsehen über das Internet in zwei Hauptformen:
Klassisches IPTV
- Was es ist: Fernsehen über den VDSL-Anschluss, oft im Paket mit Internet und Telefon.
- Kosten: Circa 5 Euro pro Monat zusätzlich zum Internetvertrag.
- Hardware: Benötigt einen speziellen Receiver, der gemietet oder gekauft werden muss.
Streaming-Dienste
- Was es ist: Fernsehen über Apps und Webbrowser.
- Voraussetzung: Breitbandiger Internetanschluss.
- Kosten: Meist zwischen 6 und 10 Euro pro Monat. Einige Anbieter bieten auch kostenlose, werbefinanzierte oder zeitlich begrenzte Zugänge.
- Empfang: Über Smart-TV-Apps, HDMI-Sticks (z.B. Fire TV Stick, Chromecast), Smartphones oder Tablets.
- Vorteil: Hohe Flexibilität, da auf vielen Geräten nutzbar.
3. Satellitenfernsehen
- Was es ist: Empfang über eine Satellitenschüssel.
- Programmvielfalt: Die größte Auswahl an frei empfangbaren und unverschlüsselten Sendern.
- Kosten: Einmalige Anschaffungskosten für Schüssel und Receiver; keine monatlichen Gebühren für die meisten Sender.
- Herausforderung: Installation einer Satellitenschüssel muss erlaubt und technisch möglich sein.
Vorsicht vor unseriösen "Medienberatern"
Im Zuge der Umstellung warnen Verbraucherzentralen und die Polizei vor betrügerischen Machenschaften. Sogenannte "Medienberater" versuchen häufig, an der Haustür oder per Telefon neue Verträge abzuschließen, oft mit fragwürdigen Methoden.
Typische Maschen und wie Sie sich schützen können:
- Drohung mit "Abschaltung": Niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Fernsehanschluss kappen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
- Vorwand "Überprüfung": Unangekündigte "Überprüfungen" des Kabelanschlusses sind oft ein Vorwand, um in Ihre Wohnung zu gelangen und Verträge zu verkaufen oder sogar Diebstähle zu begehen. Lassen Sie niemanden ohne Ankündigung und ohne legitimen Grund in Ihre Wohnung.
- Unterstellung "Schwarznutzung": Der Begriff "Schwarznutzung" (Erschleichung von Leistungen) wird oft missbraucht. Wenn Sie versehentlich nach dem Ende eines Sammelvertrags weiter Kabelfernsehen empfangen, weil Sie nicht rechtzeitig informiert wurden, handelt es sich meist nicht um eine strafrechtliche Schwarznutzung. Lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Vertragsunterschrift drängen.
- Vertragsabschluss an der Haustür: Unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Nehmen Sie sich Zeit, Angebote zu prüfen.
- Unerwünschte Anrufe/Werbung: Sagen Sie am Telefon niemals "Ja" und legen Sie bei unseriösen Anrufen einfach auf. Widersprechen Sie unerwünschter Werbung, auch postalisch.
Sollten Sie sich unsicher fühlen oder unter Druck gesetzt werden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder im Betrugsfall direkt an die Polizei.
Internet und Telefon über Kabel ohne TV-Vertrag
Es ist weiterhin möglich, Internet- und Telefondienste über den Kabelanschluss zu beziehen, ohne gleichzeitig einen TV-Vertrag abzuschließen. Hierfür wird in der Wohnung eine spezielle Filterdose installiert, die das TV-Signal blockiert, aber Internet und Telefon durchlässt.
Einige kleinere Kabelnetzbetreiber versuchen jedoch, Verbrauchern einzureden, dass sie für Internetdienste von Anbietern wie Vodafone oder Pyur einen TV-Vertrag bei ihnen abschließen müssen. Sie bezeichnen dies als "Durchleitungsgebühren" oder "Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur". Die Verbraucherzentralen prüfen derzeit die Zulässigkeit solcher Praktiken.
Es ist ratsam, vorab mit Ihrem Internetanbieter zu klären, ob Ihr individueller Kabelanschluss technisch die Installation einer solchen Filterdose ermöglicht, da nicht jeder Anschluss diese Möglichkeit bietet. Ihr Anbieter kann Ihnen hierzu die notwendigen Informationen geben.




