Die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024 hat weitreichende Konsequenzen. Verbraucherzentralen halten diese Änderung für rechtswidrig und haben ein Klageregister eröffnet. Wer vor dem 5. Februar 2024 Prime-Kunde war, kann sich der Sammelklage anschließen und möglicherweise eine Rückerstattung der Zusatzgebühren oder eine werbefreie Nutzung ohne Aufpreis erwirken.
Wichtige Punkte
- Amazon Prime Video hat im Februar 2024 Werbung eingeführt.
- Kunden müssen 2,99 Euro monatlich zusätzlich zahlen, um werbefrei zu bleiben.
- Verbraucherzentralen halten die einseitige Vertragsänderung für rechtswidrig.
- Ein Klageregister ist offen für alle, die vor dem 5. Februar 2024 Prime-Kunden waren.
- Das Landgericht München I hat die Einführung der Werbung bereits als unzulässig eingestuft.
Einseitige Vertragsänderung sorgt für Ärger
Seit dem 5. Februar 2024 sehen Abonnenten von Amazon Prime Video Werbespots. Wer diese nicht sehen möchte, muss einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro zahlen. Diese Änderung wurde den Kunden erst Anfang Januar mitgeteilt.
Für viele Verbraucher ist dies ein Ärgernis. Sie hatten ein werbefreies Streaming-Erlebnis erwartet, als sie ihr Prime-Abonnement abschlossen. Die nachträgliche Einführung von Werbung oder die Forderung eines zusätzlichen Betrags stößt auf breite Kritik.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet dieses Vorgehen als rechtswidrig. Sie argumentiert, dass Änderungen an einem laufenden Vertrag nur mit der Zustimmung der Verbraucher möglich seien. Amazon habe diese Änderung jedoch einseitig vorgenommen.
Zahlen und Fakten
- Start der Werbung: 5. Februar 2024
- Monatlicher Aufpreis für Werbefreiheit: 2,99 Euro
- Aktuelle Anmeldungen zur Klage: Über 109.000 (Stand 27. Mai 2025)
Rechtsexperten sehen Verstoß gegen Verbraucherrechte
Michael Hummel, ein Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, äußerte sich deutlich zu der Situation. Er betonte, dass andere Streaming-Dienste vorbildlich agieren, indem sie ihre Kunden vorab um Zustimmung bitten, bevor sie solche Änderungen einführen.
"Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", so Michael Hummel. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streaming-Dienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."
Diese Aussage unterstreicht die Position der Verbraucherzentralen. Sie sehen in Amazons Vorgehen einen Bruch mit etablierten Verbraucherschutzprinzipien.
Klage des vzbv und Gerichtsurteil
Parallel zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen hatte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei ging es um eine Unterlassungsklage. Das Landgericht München I hat nun ein wichtiges Urteil gefällt.
Das Gericht entschied, dass die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video im Februar 2024 unzulässig war. Dieses Urteil ist ein starkes Signal für die laufende Sammelklage.
Hintergrund: Sammelklagen in Deutschland
Sammelklagen, auch Musterfeststellungsklagen genannt, ermöglichen es vielen Verbrauchern, ihre Ansprüche gemeinsam geltend zu machen. Dies senkt das individuelle Prozessrisiko und erhöht die Chancen auf Erfolg gegen große Unternehmen. Im Erfolgsfall erhalten die angemeldeten Verbraucher ihr Geld direkt zurück.
Wer kann sich der Sammelklage anschließen?
Die Teilnahme an der Sammelklage ist für eine bestimmte Gruppe von Amazon-Kunden möglich. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein aktives Amazon Prime-Abonnement besaß, kann sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob man den zusätzlichen Monatsbeitrag von 2,99 Euro für die Werbefreiheit bezahlt hat oder nicht. Sowohl Kunden, die den Aufpreis zahlen, als auch jene, die nun Werbung sehen, sind berechtigt, sich anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt über das Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt eine detaillierte Ausfüllanleitung bereit, um den Prozess zu vereinfachen. Bis zum 27. Mai 2025 haben sich bereits 109.279 Verbraucher dieser Klage angeschlossen, was die große Betroffenheit und den Unmut über die Änderungen verdeutlicht.
Wie geht es weiter?
Das Urteil des Landgerichts München I ist ein wichtiger Teilerfolg für die Verbraucher. Es stärkt die Position der Verbraucherzentralen erheblich. Die Sammelklage zielt darauf ab, dass Amazon die zusätzlichen 2,99 Euro zurückerstatten muss oder den Kunden wieder werbefreies Streaming ohne Aufpreis ermöglicht.
Verbraucher, die sich noch nicht angemeldet haben, sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Möglichkeit zur Anmeldung bleibt weiterhin bestehen, und die Verbraucherzentralen informieren fortlaufend über den Stand des Verfahrens.
Diese Entwicklung zeigt, dass Verbraucherschutzorganisationen aktiv gegen einseitige Geschäftsbedingungen großer Konzerne vorgehen und für die Rechte der Konsumenten kämpfen. Das Ergebnis der Sammelklage könnte ein Präzedenzfall für zukünftige Änderungen bei Streaming-Diensten und anderen digitalen Abonnements sein.





