Kunden müssen bei Reklamationen von Elektrogeräten, Unterhaltungselektronik und Computern keine Angst mehr vor unberechtigten Kosten für die Fehlersuche haben. Gerichte haben Klauseln, die Kunden für eine vermeintlich unberechtigte Reklamation zur Kasse bitten, für unwirksam erklärt. Dies stärkt die Position der Verbraucher erheblich, insbesondere während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Wichtige Erkenntnisse
- Kunden haben das Recht auf eine kostenlose Fehlersuche durch den Händler während der Gewährleistungsfrist.
- Klauseln, die eine Bearbeitungspauschale für unberechtigte Reklamationen vorsehen, sind unwirksam.
- Eine Schadensersatzpflicht des Käufers besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder bewusster Falschaussage.
- Vor einer Reklamation ist eine einfache Eigenprüfung des Produkts ratsam.
Kostenlose Fehlersuche ist Verkäuferpflicht
Verbraucher sind oft unsicher, ob ein Produktmangel bereits beim Kauf bestand oder ob sie selbst einen Bedienfehler verursacht haben. Diese Unsicherheit führte in der Vergangenheit dazu, dass viele Kunden von Reklamationen absahen, um keine Bearbeitungsgebühren zahlen zu müssen. Händler versuchten, durch entsprechende Klauseln im Kleingedruckten die Kosten für die Fehlersuche auf die Kunden abzuwälzen.
Doch diese Praxis hat der Gesetzgeber mit gerichtlicher Unterstützung beendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. Oktober 1999 – 6 U 161/98) und das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27. September 1999 – 13 U 71/99) haben solche Klauseln als unwirksam eingestuft. Sie argumentierten, dass es im Interesse des Verkäufers liegt, den Grund für eine Störung zu finden, da er zur Reparatur verpflichtet ist. Kunden dürfen daher eine kostenlose Fehlersuche erwarten.
Wichtiger Fakt
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Händler für Mängel geradestehen, die bereits beim Kauf bestanden.
Rechte des Käufers bei Mängeln
Tritt ein Mangel an einem Produkt auf, der bereits bei Vertragsschluss oder Übergabe der Ware vorhanden war, hat der Käufer klare Rechte. Der Händler muss den Mangel beheben. Dies geschieht entweder durch eine Reparatur oder durch die Lieferung eines fehlerfreien Ersatzprodukts, ganz nach Wunsch des Kunden.
Scheitert die Reparatur zweimal oder wurde das Produkt bereits vergeblich ausgetauscht, kann der Kunde bei erheblichen Mängeln vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, er gibt das defekte Gerät zurück und erhält sein Geld zurück. Alternativ kann er auch den Kaufpreis mindern.
"Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten, da es im Interesse des Verkäufers liegt, den Grund für eine Störung zu finden, wenn er zur Reparatur verpflichtet ist." – Gerichtliche Feststellung
Keine Angst vor Schadensersatz bei unberechtigten Reklamationen
Eine häufige Sorge der Kunden war die Frage, was passiert, wenn sich eine Reklamation als unberechtigt herausstellt. Früher forderten Händler oft Bearbeitungspauschalen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23. Januar 2008 – VIII ZR 246/06) schafft hier Klarheit und schützt die Verbraucher.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Fehler des Produkts in seinen eigenen Verantwortungsbereich fällt. Die Prüfpflicht des Käufers darf die Mängelrechte nicht entwerten.
Bleibt unklar, ob ein Mangel vorliegt, darf der Käufer seine Mängelrechte geltend machen. Er muss dabei keine Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten, selbst wenn sich sein Verlangen später als unberechtigt erweist. Dies ist ein wichtiger Schutz für Verbraucher.
Hintergrund der Gewährleistung
Die Gewährleistung schützt den Käufer vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Sie ist gesetzlich verankert und unterscheidet sich von einer Garantie, die eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist.
Praktische Tipps für Verbraucher
Was bedeutet das für den Alltag? Bevor Sie ein Produkt reklamieren, sollten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten prüfen, ob Sie den Fehler möglicherweise selbst verursacht haben. Das könnte eine lose Steckverbindung sein oder eine falsche Einstellung. Dabei sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich.
Lassen sich solche offensichtlichen Fehler nicht finden, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Sie müssen dabei keine Angst vor Schadensersatzforderungen haben, selbst wenn sich die Reklamation im Nachhinein als unberechtigt erweist. Der Händler ist verpflichtet, den Fehler zu suchen.
- Eigenprüfung: Überprüfen Sie grundlegende Dinge wie Kabelverbindungen, Batterien oder einfache Einstellungen.
- Dokumentation: Halten Sie Kaufbelege und gegebenenfalls eine kurze Beschreibung des Problems fest.
- Kontaktaufnahme: Nehmen Sie bei einem vermuteten Mangel Kontakt mit dem Händler auf.
- Kostenlose Fehlersuche: Bestehen Sie auf einer kostenlosen Fehlersuche durch den Händler.
Diese gerichtlichen Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher erheblich. Sie ermutigen dazu, berechtigte Mängelansprüche ohne finanzielle Bedenken geltend zu machen.





