Immer mehr Verbraucher berichten von aggressiven Anrufen, bei denen ihnen ungewollt Strom- oder Gasverträge untergeschoben werden. Diese Praxis führt oft zu großen Schwierigkeiten, da der Wechsel zurück zum alten Anbieter kompliziert sein kann. Es ist entscheidend, sich am Telefon zu schützen und die eigenen Rechte zu kennen.
Wichtige Punkte
- Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten weiter.
- Energieverträge benötigen seit 2021 Textform.
- Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht umgehend.
- Widerrufen Sie auch die Kündigungsvollmacht für den Altvertrag.
- Senden Sie Widerrufe schriftlich per Fax oder Einschreiben.
Aggressive Methoden bei der Kundenakquise
Vertreter von Energieanbietern rufen Verbraucher gezielt an und bewerben neue Strom- und Gastarife. Oftmals erhalten Angerufene anschließend einen Vertrag zugeschickt, obwohl sie diesem am Telefon nicht zugestimmt haben. Diese Methode ist besonders problematisch, da es schwierig sein kann, einen einmal abgeschlossenen neuen Vertrag rückgängig zu machen und zum ursprünglichen Anbieter zurückzukehren.
Die Beschwerden über solche Praktiken häufen sich. Verbraucherzentralen warnen eindringlich vor den Folgen dieser ungewollten Vertragsabschlüsse. Viele Betroffene berichten von einem hohen bürokratischen Aufwand, um die Situation zu klären.
Wichtige Statistik
Die Zahl der Beschwerden über unseriöse Telefonakquise im Energiesektor ist in den letzten zwei Jahren um über 30 Prozent gestiegen.
Schutzmaßnahmen am Telefon
Der beste Schutz beginnt bereits am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Daten wie Ihre Adresse, Bankverbindung oder Stromzählernummern an unbekannte Anrufer weiter. Selbst wenn der Anrufer bereits einige Ihrer Daten zu kennen scheint, bestätigen Sie diese nicht. Oftmals handelt es sich um alte oder öffentlich zugängliche Informationen, die gezielt eingesetzt werden, um Vertrauen vorzutäuschen.
Fragen Sie stattdessen kritisch nach dem Namen des Unternehmens, der genauen Absicht des Anrufs und einer schriftlichen Angebotsunterbreitung. Seriöse Anbieter werden diese Informationen bereitwillig geben.
„Viele Anrufer versuchen, mit Druck und vermeintlich attraktiven Angeboten eine schnelle Entscheidung zu erzwingen. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen“, erklärt ein Experte der Verbraucherzentrale.
Die Textform-Pflicht seit 2021
Seit dem Jahr 2021 gilt in Deutschland die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass ein Vertrag in Textform vorliegen muss, damit er gültig ist. Eine mündliche Zusage am Telefon reicht nicht mehr aus.
Die Textform wird durch schriftliche Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. Dies bietet Verbrauchern eine zusätzliche Sicherheit, da sie vor einem ungewollten Vertragsabschluss am Telefon geschützt sein sollen. Dennoch nutzen unseriöse Anbieter Schlupflöcher, indem sie nachträglich Unterlagen zusenden und dies als Vertragsbestätigung deklarieren.
Hintergrund der Texterfordernis
Die Texterfordernis wurde eingeführt, um Verbraucher besser vor Haustürgeschäften und aggressiver Telefonwerbung zu schützen. Sie soll eine bewusstere Entscheidung beim Vertragsabschluss ermöglichen und die Beweislast im Streitfall erleichtern.
Ihr Widerrufsrecht richtig nutzen
Sollte Ihnen doch ein ungewollter Vertrag zugeschickt worden sein, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen.
Es ist jedoch wichtig, nicht nur den neuen Vertrag zu widerrufen. Oftmals haben Sie unwissentlich mit der Erklärung zum Vertragsschluss auch eine Vollmacht zur Kündigung Ihres Altvertrags erteilt. Diese Vollmacht müssen Sie ebenfalls explizit gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen.
Schritte beim Widerruf:
- Widerruf der Kündigungsvollmacht: Teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie die Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrags widerrufen.
- Widerruf des neuen Vertrags: Erklären Sie den Widerruf des neuen Liefervertrags.
Reichen Sie den Widerruf am besten schriftlich ein. Ein Fax, zum Beispiel aus einem Copy Shop, oder ein Einschreiben mit Rückschein sind hier die sichersten Optionen. Eine E-Mail ist weniger geeignet, da der Empfang und die Zustellung nicht immer zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Hilfe bei Verbraucherzentralen
Wenn Sie unwissentlich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen. Sie bieten kostenlose Beratung und Unterstützung an. Ihre Erfahrungen sind auch für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht sehr wertvoll.
Die Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden und nutzen diese, um auf Missstände hinzuweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzen Sie das kostenlose Beschwerdeformular, um Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen oder Anbietern zu schildern. Dies hilft nicht nur Ihnen, sondern auch anderen Verbrauchern.
Wussten Sie schon?
Verbraucherzentralen haben im letzten Jahr über 15.000 Beratungen zu ungewollten Energieverträgen durchgeführt.
Fazit und Empfehlungen
Der Schutz vor ungewollten Energieverträgen erfordert Wachsamkeit und Kenntnis der eigenen Rechte. Seien Sie misstrauisch bei unaufgeforderten Anrufen und geben Sie niemals sensible Daten preis. Im Falle eines ungewollten Vertragsabschlusses handeln Sie schnell und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht.
Die Verbraucherzentralen sind eine wichtige Anlaufstelle und bieten kompetente Hilfe. Gemeinsam können Verbraucher dazu beitragen, unseriösen Geschäftspraktiken entgegenzuwirken und den Markt fairer zu gestalten.





