Flugreisen können unvorhergesehene Probleme mit sich bringen, sei es eine lange Verspätung, eine Annullierung oder eine Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung. Für Passagiere in der Europäischen Union gibt es klare Regeln, die ihre Rechte in solchen Situationen schützen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) ist seit Februar 2005 in Kraft und legt fest, wann Reisende Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung haben.
Wichtige Punkte
- Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung ab 3 Stunden.
- Entschädigung bei Annullierung, wenn nicht frühzeitig informiert.
- Rechte bei Überbuchung umfassen Ausgleichszahlungen und alternative Beförderung.
- Fluggesellschaften müssen Betreuungsleistungen wie Essen und Hotel stellen.
Wann greifen die Fluggastrechte?
Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union starten. Dies ist unabhängig vom Sitz der ausführenden Fluggesellschaft. Für Flüge, die von einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen, greifen die Rechte nur, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Verordnung Passagiere in verschiedenen Szenarien schützt. Dazu gehören Verspätungen, Annullierungen und Situationen, in denen Reisende nicht befördert werden können, beispielsweise wegen Überbuchung.
Wussten Sie schon?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) ist seit Februar 2005 in Kraft und schützt Passagiere bei Problemen im Flugverkehr.
Rechte bei Flugverspätungen
Wenn Ihr Flug mit erheblicher Verspätung am Endziel ankommt, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.
Ausgleichszahlungen nach Verspätungsdauer und Strecke:
- Bis zu 1.500 Kilometer: Eine Verspätung von mindestens 3 Stunden berechtigt zu 250 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden sind es 200 Euro.
- Mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer: Hier erhalten Sie 400 Euro bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden. Bei maximal 3 Stunden sind es 200 Euro.
- Mehr als 3.500 Kilometer: Eine Verspätung von mindestens 4 Stunden führt zu 600 Euro. Bei maximal 4 Stunden sind es 300 Euro.
Keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben Sie, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände für die Verspätung verantwortlich waren.
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bei Verspätung
Neben der finanziellen Entschädigung stehen Ihnen auch Betreuungsleistungen zu, wenn sich Ihr Abflug verzögert. Diese Leistungen müssen von der Fluggesellschaft kostenlos angeboten werden:
- Essen und Getränke: Angemessen zur Wartezeit.
- Kommunikation: Zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails.
- Hotel und Transfer: Falls eine Weiterbeförderung erst am nächsten Tag oder später möglich ist, muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung inklusive Transfer bereitstellen.
Bei einer Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden haben Sie zudem das Recht, auf den Flug zu verzichten und den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen. Dies gilt auch für bereits zurückgelegte Strecken, wenn der Flug zwecklos geworden ist.
Rechte bei Flugannullierungen
Wird Ihr Flug gestrichen, können Sie ebenfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Auch hier richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke und der möglichen Verspätung bei einem angebotenen Alternativflug.
Ausgleichszahlungen bei Annullierung:
- Bis zu 1.500 Kilometer: 250 Euro.
- Mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro. Wenn Sie weniger als 7 Tage vor Abflug informiert wurden und die Verspätung des Alternativflugs zwischen 2 und 3 Stunden liegt, erhalten Sie 200 Euro.
- Mehr als 3.500 Kilometer: 600 Euro. Wurden Sie weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und die Verspätung des Alternativflugs liegt zwischen 2 und 4 Stunden, erhalten Sie 300 Euro.
Wichtige Ausnahmen
Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn Sie 14 Tage oder früher vor dem Abflugtermin über die Annullierung informiert wurden. Auch bei kürzerer Frist entfällt der Anspruch, wenn ein Alternativflug angeboten wird, der nur geringfügig (z.B. maximal 2 Stunden früher oder 4 Stunden später) vom ursprünglichen Flug abweicht.
Ebenso entfällt der Anspruch, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweisen kann.
Unterstützungs- und Betreuungsleistungen bei Annullierung
Bei einer Annullierung haben Sie die Wahl: Entweder erhalten Sie eine vollständige Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene Strecken und gegebenenfalls für bereits zurückgelegte Strecken (mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort, falls der Flug zwecklos wurde) oder eine anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.
Die Betreuungsleistungen sind identisch mit denen bei Verspätungen: kostenloses Essen und Getränke, zwei Telefonate sowie Hotelübernachtung mit Transfer, falls nötig.
"Passagiere sollten ihre Rechte kennen und bei Problemen aktiv einfordern. Die Verordnung schützt sie umfassend." – Ein Experte für Verbraucherrecht.
Rechte bei Nichtbeförderung (Überbuchung)
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung verweigert, beispielsweise weil der Flug überbucht ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlung und weitere Leistungen. Dies ist eine häufige Situation, die viele Reisende überrascht.
Ausgleichszahlungen bei Nichtbeförderung:
- Bis zu 1.500 Kilometer: 250 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 2 Stunden mit einem Alternativflug sind es 125 Euro.
- Mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden mit einem Alternativflug sind es 200 Euro.
- Mehr als 3.500 Kilometer: 600 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 4 Stunden mit einem Alternativflug sind es 300 Euro.
Unterstützungs- und Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung
Ähnlich wie bei einer Annullierung haben Sie auch hier das Wahlrecht zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises (mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort, falls erforderlich) oder einer anderweitigen Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.
Die Betreuungsleistungen umfassen ebenfalls Essen und Getränke, zwei Telefonate sowie Hotelübernachtung mit Transfer, wenn eine Weiterbeförderung erst am nächsten Tag möglich ist.
Wichtiger Hinweis
In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, sollten Sie Ihre Forderungen schriftlich bei der Fluggesellschaft einreichen. Bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf, die den Vorfall belegen können.
Fazit: Wissen ist Macht für Fluggäste
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet Passagieren einen umfassenden Schutz bei Problemen im Flugverkehr. Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – in vielen Fällen stehen Ihnen finanzielle Ausgleichszahlungen und wichtige Betreuungsleistungen zu. Es ist entscheidend, diese Rechte zu kennen und bei Bedarf geltend zu machen.
Informieren Sie sich genau über die Bedingungen und Fristen. Bei Unsicherheiten können Verbraucherzentralen oder spezialisierte Dienstleister Unterstützung bieten, um Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen.





