Wer neue Möbel kauft, steht oft vor der Frage der Montage. Doch was passiert, wenn Teile fehlen, Schäden auftreten oder die Montage fehlerhaft ist? Verbraucher haben bestimmte Rechte und Pflichten, die sie kennen sollten, um Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung bei Lieferung und Montage ist entscheidend.
Wichtige Punkte
- Ware sofort bei Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel prüfen.
- Den Vertragspartner für die Montage genau kennen.
- Bei Mängeln unverzüglich und schriftlich reklamieren.
Erste Schritte bei der Warenlieferung
Sobald die neuen Möbel angeliefert werden, beginnt die Phase der Prüfung. Es ist ratsam, die Ware sofort auszupacken und auf sichtbare Schäden oder fehlende Teile zu kontrollieren. Dies gilt besonders, wenn der Monteur noch nicht vor Ort ist oder separat beauftragt wurde.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen neuen Schrank bestellt, der in mehreren Paketen geliefert wird. Achten Sie auf die Nummerierung der Kartons, um sicherzustellen, dass alle Teile vorhanden sind. Laut Experten der Verbraucherzentralen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, die Ware vorab auszupacken, doch dieser Schritt kann spätere Probleme verhindern.
Wichtiger Fakt
Eine proaktive Prüfung der Ware kann das Risiko minimieren, dass der Monteur aufgrund fehlender oder beschädigter Teile den Auftrag nicht ausführen kann. Dies erspart Ihnen mögliche Kosten für eine erneute Anfahrt.
Was tun, wenn der Monteur schon da ist?
Wenn der Monteur bereits eingetroffen ist und die Ware defekt oder unvollständig ist, sollten Sie das Gespräch suchen. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Kostenrisiko, wenn der Auftrag nicht wie geplant ausgeführt werden kann, liegt in diesem Fall oft beim Verbraucher, insbesondere wenn die Ware selbst gekauft und der Monteur separat beauftragt wurde. Informieren Sie den Verkäufer unverzüglich über die Mängel.
„Sprechen Sie mit dem Monteur! Sie tragen nämlich das (Kosten-)Risiko, wenn die vorab selbst gekaufte Ware defekt oder unvollständig ist und der Handwerker dadurch den vereinbarten Auftrag nicht ausführen kann.“
Präsenz während der Montage
Müssen Sie während der gesamten Montage anwesend sein? Eine „Überwachungspflicht“ für Handwerker existiert nicht. Die Verbraucherzentralen empfehlen jedoch, während der Montage in der Nähe zu bleiben. Dies ermöglicht es Ihnen, aufkommende Probleme direkt zu klären und eventuelle Schäden sofort zu dokumentieren.
Stellen Sie sich vor, ein Monteur bohrt versehentlich an einer falschen Stelle oder beschädigt die Wand. Wenn Sie vor Ort sind, können Sie sofort reagieren und den Schaden festhalten. Dies erleichtert die spätere Geltendmachung von Ansprüchen erheblich.
Hintergrundinformation
Die Anwesenheit des Verbrauchers kann die Kommunikation verbessern und Missverständnisse während des Montageprozesses vermeiden. Es geht nicht darum, den Handwerker zu kontrollieren, sondern sicherzustellen, dass das Ergebnis den Erwartungen entspricht.
Mängel nach der Montage: Wer ist zuständig?
Der Schrank steht, doch Wochen später stellen Sie fest, dass das Treppenhaus bei der Lieferung beschädigt wurde oder sich Teile des Möbelstücks lösen. Wer ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt stark vom genauen Vertragsverhältnis ab.
Der Vertragspartner ist entscheidend: Oft gibt es eine Dreieckskonstellation. Große Möbelhändler arbeiten häufig mit Vermittlern zusammen, die dann einen Monteur beauftragen. Der eigentliche Montagevertrag kommt in diesem Fall direkt mit dem Monteur zustande. Dieser ist dann auch Ihr Ansprechpartner bei Problemen.
- Monteur selbst beauftragt: Der Monteur ist Ihr Ansprechpartner.
- Monteur über Vermittler: Der Monteur ist Ihr Ansprechpartner.
- Monteur vom Verkäufer gestellt: Der Verkäufer ist Ihr Ansprechpartner.
Um es im Schadensfall einfacher zu haben, sollten Sie unmittelbar nach Anlieferung und Montage alles gründlich überprüfen. Melden Sie mögliche Schäden unverzüglich. Wenn Schäden erst nach Wochen auffallen, wird der Nachweis schwierig, dass diese von der Lieferung oder Montage stammen. Sie müssten belegen, dass die Schäden dadurch verursacht wurden.
Rechte bei fehlerhafter Montage
Bei einer fehlerhaften Montage, die nicht sofort erkennbar war, greifen die klassischen Mängelrechte. Sie haben einen Anspruch auf Nacherfüllung, also eine konkrete und fehlerfreie Montage. Zeigen Sie den Mangel schriftlich an und setzen Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen.
Wichtiger Hinweis
Verstreicht die erste Frist erfolglos, setzen Sie eine Nachfrist und teilen Sie mit, dass Sie die Mängel sonst selbst beheben oder beheben lassen und die Kosten der Vertragspartei in Rechnung stellen.
Erfolgt auch auf die Nacherfüllungsforderung keine Reaktion, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dies sind wichtige Rechte, die Verbraucher kennen sollten, um ihre Interessen durchzusetzen.
Wenn der Monteur nicht mehr erreichbar ist
Manchmal kommt es vor, dass der Monteur im Nachhinein nicht mehr zu erreichen ist. In solchen Fällen sollten Sie hartnäckig bleiben. Als letzte Möglichkeit können Sie ein Einwurf-Einschreiben versenden, um den Kontakt zu dokumentieren und Ihre Forderungen offiziell zu machen.
Wurde der Betrieb des Monteurs oder des Unternehmens inzwischen eingestellt, sind Ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, jedoch stark eingeschränkt. Daher ist die schnelle und dokumentierte Reaktion bei Mängeln so wichtig.
Prävention ist der Schlüssel
Eine sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen können viele spätere Probleme verhindern. Achten Sie auf seriöse Anbieter und klare Vereinbarungen.
Die Kenntnis Ihrer Rechte als Verbraucher hilft Ihnen, bei Möbelkäufen und Montagen fundierte Entscheidungen zu treffen und sich vor unerwarteten Problemen zu schützen. Eine frühzeitige und konsequente Kommunikation ist dabei oft der beste Weg zur Lösung.





