Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass Verbraucher klimabezogene Aussagen auf Lebensmittelverpackungen kaum beurteilen können. Viele Hersteller werben mit Begriffen wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“, ohne ausreichende Informationen oder Transparenz bereitzustellen. Dies führt zu Verwirrung und erschwert eine fundierte Kaufentscheidung für umweltbewusste Konsumenten.
Wichtige Erkenntnisse
- 87 Produkte mit Klima- und CO2-Aussagen wurden untersucht.
- Häufig fehlen nähere Informationen zu den klimabezogenen Aussagen.
- Der Begriff „klimaneutral“ ist am weitesten verbreitet, aber oft irreführend.
- Verbraucherzentralen fordern einheitliche rechtliche Vorgaben für Klimaaussagen.
- Bio-Produkte weisen überproportional häufig Klimawerbung auf.
Klimawerbung: Ein verwirrendes Feld für Verbraucher
Die Produktion von Lebensmitteln trägt erheblich zu den Treibhausgasemissionen bei. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sind etwa 15 Prozent der Emissionen in Deutschland auf die Ernährung zurückzuführen. Viele Verbraucher legen Wert auf eine umweltfreundliche Herstellung und reagieren positiv auf entsprechende Werbebotschaften.
Hersteller nutzen diesen Trend, um ihre Produkte mit umwelt- und klimabezogenen Aussagen zu bewerben. Eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt, dass Produkte mit solchen Aussagen von Konsumenten als wesentlich umweltfreundlicher wahrgenommen werden. Doch diese Wahrnehmung ist oft trügerisch.
Faktencheck Klimawerbung
- 53 von 87 untersuchten Produkten warben mit „klimaneutral“.
- Bei einem Drittel der Produkte war unklar, worauf sich die Klimaaussage bezieht (Verpackung, Herstellung oder gesamtes Produkt).
- Bei knapp der Hälfte fehlten Hinweise auf eine externe Prüfung der Siegel.
Die Tücken von „klimaneutral“ und „CO2-reduziert“
Eine gänzlich emissionsfreie Produktion von Lebensmitteln ist derzeit technisch nicht möglich. Um dennoch mit „klimaneutral“ werben zu können, greifen viele Unternehmen auf Kompensationsmaßnahmen zurück. Sie finanzieren zum Beispiel Klimaschutzprojekte, anstatt ihre eigenen Emissionen direkt zu reduzieren.
Für Verbraucher ist oft nicht ersichtlich, dass Begriffe wie „klimaneutral“ keine Aussage über eine tatsächlich klimaschonende Herstellung treffen. Sie erwarten jedoch genau das, wie eine Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verdeutlicht. Diese Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität führt zu Irreführung.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf vertrauen können, dass Klimaangaben auf Lebensmitteln klar, transparent und überprüfbar sind. Derzeit ist das leider oft nicht der Fall.“
Fehlende Regulierung und Transparenz
Werbeaussagen mit Umwelt- oder Klimabezug, sogenannte Green Claims, sind bislang kaum reguliert. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die Nachweise oder eine unabhängige Prüfung für ihre Verwendung vorschreiben. Dies ermöglicht es Unternehmen, weitgehend ungeprüft mit solchen Begriffen zu werben.
Die Verbraucherzentralen führten im April 2023 einen bundesweiten Marktcheck durch. In zehn Bundesländern wurden Discounter, Supermärkte, Biomärkte und Drogeriemärkte besucht. Insgesamt wurden 87 Produkte erfasst, die im Hauptsichtfeld klimabezogene Aussagen trugen.
Hintergrund: Green Claims
Als Green Claims werden Umweltaussagen bezeichnet, die Unternehmen zur Bewerbung ihrer Produkte oder Dienstleistungen nutzen. Ohne klare gesetzliche Definitionen und Kontrollen besteht die Gefahr von Greenwashing, bei dem Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.
Wer wirbt am häufigsten?
Der Marktcheck zeigte, dass klimabezogene Werbung am häufigsten bei pflanzlichen Ersatzprodukten, Getränken, Convenience-Produkten und Speziallebensmitteln wie Babynahrung zu finden ist. Dies sind oft Produkte, bei denen ein umweltbewusstes Image besonders gut ankommt.
Interessanterweise wurden Bio-Produkte ähnlich häufig mit Klimaaussagen beworben wie konventionell erzeugte Lebensmittel. Angesichts eines Marktanteils von nur etwa 7 Prozent für Bio-Lebensmittel scheinen diese überproportional oft Klimaangaben zu tragen. Dies könnte darauf hindeuten, dass Hersteller von Bio-Produkten versuchen, den ohnehin schon nachhaltigen Ruf weiter zu stärken.
„Klimaneutral“ führt die Liste an
Insgesamt wurden auf den 87 Produkten 92 verschiedene Klimaaussagen erfasst. Der Begriff „klimaneutral“ war mit 53 Nennungen der absolute Spitzenreiter. Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ bergen laut Verbraucherzentralen ein besonders hohes Irreführungspotenzial. Solche Angaben seien oft nicht belegbar und sollten daher nicht verwendet werden.
Ein weiteres Problem ist der unklare Bezug der Aussagen. Bei einem Drittel der erfassten Klimaauslobungen blieb offen, ob sich die Angabe auf die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt bezieht. Eine eindeutige Zuordnung ist jedoch entscheidend, damit Verbraucher den tatsächlichen Beitrag zum Klimaschutz bewerten können. Die Verbraucherzentralen fordern, dass Klimaaussagen stets den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen sollten, nicht nur Teilaspekte.
Beispiele aus dem Marktcheck
- Ökoland Bratwurst: Beworben als „klimafreundlich“ mit dem Siegel „Stop Climate Change“, jedoch ohne nähere Erläuterungen.
- PPURA: Warb mit „CO₂-positiv“, was als irreführend eingestuft wird, selbst wenn auf der Rückseite Maßnahmen aufgeführt sind.
- Netto Marken-Discount (BioBio Weißwein): Der Produktname „Footprint“ in Kombination mit „reduziert deinen CO₂ Fußabdruck“ wurde vom Landgericht Amberg als irreführend beurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Ben&Jerry’s (veganes Eis): Warb mit dem Produktnamen „Climate Just’Ice NOW!“. Ein QR-Code führte zu einer Kampagnenseite, die jedoch keine konkreten Erläuterungen zum Klimabeitrag des Produkts lieferte.
- Bio-Eistee „Eins-Komma-Fünf-Grad“: Beworben als „klimapositiv“, was die Verbraucherzentralen als fragwürdig ansehen.
- Arla Æ-K-T-Vollmilch: Slogan „Aktiv für Klima & Tierwohl“ mit vielen Informationen, aber vagen Erfolgsformulierungen.
- Andechser Natur Bio-Vollmilch: Mit „Klima Bauer“ beworben. Bio-Landwirtschaft ist nachhaltig, aber nicht per se CO₂-ärmer. Konkrete Bezugsgrößen fehlten.
- Bayerische Bauern-Milch: Der Begriff „Klimaneutral“ stach hervor, doch Informationen zu den Maßnahmen fehlten komplett.
Diese Beispiele zeigen, dass ein Vergleich zwischen Produkten derselben Kategorie aufgrund der fehlenden Transparenz und Nachvollziehbarkeit derzeit kaum möglich ist. Selbst viele Informationen auf der Verpackung sind nutzlos, wenn sie nicht klar und überprüfbar sind.
Forderungen der Verbraucherzentralen
Die Ergebnisse des Marktchecks verdeutlichen, dass Klima- und CO2-Auslobungen auf Lebensmittelverpackungen sehr unterschiedlich gestaltet sind und oft weder nachvollziehbar noch überprüfbar sind. Dies liegt an fehlenden Erläuterungen und mangelnden Hinweisen auf unabhängige Kontrollen.
Aktuell gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung klimabezogener Angaben. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Richtlinie zu Umweltaussagen, die diese Lücken schließen soll. Die Verbraucherzentralen bewerten den Entwurf als vielversprechend, weisen jedoch darauf hin, dass die Umsetzung Jahre dauern kann.
Die Verbraucherzentralen fordern daher:
- Verbot irreführender Aussagen: Nicht belegbare Aussagen und Siegel, wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“, sollten nicht mehr verwendet werden.
- Fokus auf belegte Maßnahmen: Unternehmen sollten nur mit tatsächlich umgesetzten und belegten Klimaschutzmaßnahmen werben, nicht ausschließlich mit Zielvorgaben.
- Ganzheitliche Bilanz: Werbeaussagen zu einer reduzierten CO2-Bilanz sollten sich auf den gesamten Lebenszyklus des Produkts beziehen, nicht nur auf einzelne Aspekte wie Verpackung oder Produktion.
- Einheitliche rechtliche Vorgaben: Es bedarf verbindlicher gesetzlicher Standards für Klima- und CO2-Aussagen. Diese müssen eine Verifizierung durch staatlich anerkannte, unabhängige Drittanbieter vorschreiben. Eine Selbstzertifizierung durch Unternehmen ist nicht ausreichend.
- Standardisierte Hintergrundinformationen: Die Erstellung und Veröffentlichung von Hintergrundinformationen zu Werbeaussagen und Siegeln sollte nach einheitlichen Mindeststandards erfolgen. Dies würde die Vergleichbarkeit von Produkten deutlich verbessern.
Bis diese Forderungen umgesetzt sind, bleibt es für Verbraucher schwierig, echte Klimaschutzbemühungen von bloßer Marketingstrategie zu unterscheiden. Eine kritische Haltung gegenüber unklaren Klimaversprechen ist daher weiterhin geboten.





