Seit Herbst 2020 tauchen in Europa immer wieder Lebensmittel auf, die mit Ethylenoxid oder seinem Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol belastet sind. Dieses in der EU verbotene Begasungsmittel kann das Erbgut verändern und Krebs verursachen. Die wiederholten Funde führten zu zahlreichen Produktrückrufen und werfen Fragen zur Sicherheit unserer Nahrungsmittel auf.
Wichtige Punkte
- Ethylenoxid ist in der EU in der Lebensmittelproduktion verboten.
- Es wurde in vielen Produkten wie Sesam, Gewürzen und Zusatzstoffen gefunden.
- Der Stoff ist erbgutverändernd und krebserregend.
- Verbraucher können betroffene Produkte zurückgeben.
- Behörden und Hersteller arbeiten an strengeren Kontrollen.
Was ist Ethylenoxid und warum ist es gefährlich?
Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das in einigen Ländern außerhalb der EU als Entkeimungs- und Begasungsmittel verwendet wird. Es dient dort dazu, Schimmelpilze und Bakterien in verschiedenen Lebensmitteln wie Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten zu bekämpfen. In der Europäischen Union ist der Einsatz in der Lebensmittelerzeugung jedoch seit Langem untersagt.
Der Hauptgrund für dieses Verbot liegt in seinen gefährlichen Eigenschaften. Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserregend. Es reagiert schnell in der Umwelt und in Nutzpflanzen, wobei es zu 2-Chlorethanol umgewandelt wird. Auch dieses Umwandlungsprodukt wird regelmäßig in Lebensmitteln nachgewiesen und gilt als potenziell ebenso schädlich.
Faktencheck Ethylenoxid
- Verboten in der EU: Seit 1981 in Deutschland, seit 1991 in der gesamten EU.
- Einsatzgebiet: Entkeimungsmittel in Ländern wie Indien, Türkei, China, USA, Kanada.
- Gesundheitsrisiko: Erbgutverändernd und krebserregend.
- Reaktionsprodukt: Wandelt sich zu 2-Chlorethanol um, das ebenfalls bedenklich ist.
Vielfalt der betroffenen Produkte
Die Liste der mit Ethylenoxid belasteten Lebensmittel ist lang und vielfältig. Ursprünglich fielen vor allem Sesam und sesamhaltige Produkte auf. Doch seitdem wurden auch zahlreiche andere Waren zurückgerufen.
Besonders betroffen sind Lebensmittelzusatzstoffe. Dazu gehören Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Agar-Agar (E 406), Calciumcarbonat (E 170) und Xanthan (E 415). Diese Stoffe finden sich in einer Vielzahl von Produkten, die wir täglich konsumieren. Beispiele sind Speiseeis, Fertigmahlzeiten, Milchgetränke, Müsliriegel, Marmeladen und Joghurts.
Auch Nahrungsergänzungsmittel, Paniermehl, Gewürzpulver und Pflanzenextrakte führten zu Warnmeldungen. Erstaunlicherweise wurden Ethylenoxid oder 2-Chlorethanol sogar in bio-zertifizierten Produkten nachgewiesen. Dies zeigt die Komplexität der Problematik und die Herausforderung für Kontrolleure und Hersteller.
Bewertung durch Experten und Behörden
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft eine tägliche Aufnahmemenge von 0,037 Mikrogramm Ethylenoxid je Kilogramm Körpergewicht als wenig besorgniserregend ein. Dennoch gilt für alle erbgutverändernden und krebserzeugenden Stoffe der Grundsatz: Sie sollten grundsätzlich vermieden werden. Dies ist eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um langfristige Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Für das Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol konnte das BfR keine sichere Aussage treffen, da Datenlücken bestehen. Es empfiehlt, 2-Chlorethanol bis zur Klärung der Sachlage genauso wie Ethylenoxid zu bewerten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte diese Unsicherheit und empfiehlt, keinen gesundheitsbezogenen Richtwert abzuleiten, solange das erbgutschädigende Potenzial nicht vollständig geklärt ist.
„Für erbgutverändernde und krebserzeugende Stoffe gilt grundsätzlich, sie zu vermeiden.“ – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Hintergrund: Kontamination oder Rückstand?
Anfangs wurde zwischen einer Kontamination (unabsichtliche Verunreinigung, z.B. durch desinfizierte Transportcontainer) und einem Rückstand (absichtliche Behandlung des Lebensmittels) unterschieden. Mittlerweile geht die EU-Kommission davon aus, dass eine Kontamination vermeidbar ist. Daher wird bei Lebensmitteln nicht mehr zwischen aktiver Behandlung und Verunreinigung unterschieden.
Maßnahmen und neue Regelungen in der EU
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten haben reagiert, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Es wurden verschiedene „analytische Bestimmungsgrenzen“ für Lebens- und Futtermittel festgelegt. Diese Grenzen geben an, ab welcher geringsten Menge Ethylenoxid beziehungsweise 2-Chlorethanol im Labor nachgewiesen werden kann.
Für Lebensmittelzusatzstoffe gelten nun Höchstgehalte für Ethylenoxid, unabhängig von dessen Ursprung. Diese sind auf die niedrigste Rückstandskonzentration festgelegt, die mit den aktuellen Kontrollmethoden erfasst werden kann. Werden diese Grenzen überschritten, gelten die Lebensmittel als nicht sicher für den menschlichen Verzehr und dürfen nicht in den Handel gelangen.
Zusätzlich wurden Durchführungsverordnungen erlassen, die verstärkte Kontrollen für Importe vorsehen. Produkte wie Sesam, Johannisbrot, Gewürze, Guarkernmehl und pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel werden nun genauer unter die Lupe genommen, um die Einfuhr von belasteten Waren zu verhindern.
Was Verbraucher tun können
Verbraucher haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren und zu handeln, wenn sie von Produktrückrufen betroffen sind. Das Portal www.lebensmittelwarnung.de bietet eine umfassende Übersicht über alle amtlich zurückgerufenen Lebensmittel in Deutschland.
Sollten Sie ein zurückgerufenes Produkt in Ihrem Haushalt finden, können Sie es im Handel reklamieren und zurückgeben. Achten Sie dabei unbedingt auf die in den Warnmeldungen angegebenen Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt tatsächlich von dem Rückruf betroffen ist. Informationen zu betroffenen Nahrungsergänzungsmitteln finden sich oft auch auf spezialisierten Verbraucherseiten.
Es ist wichtig, dass Hersteller ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und sichere Produkte auf den Markt bringen. Die Politik und die Behörden sind ebenfalls gefordert, wirksame und einheitliche Maßnahmen zu ergreifen und die Forschung voranzutreiben, um Datenlücken zu schließen und die Sicherheit der Lebensmittelversorgung langfristig zu gewährleisten.
Ethylenoxid in der Medizin
Es ist erwähnenswert, dass Ethylenoxid auch zur Desinfektion von Medizinprodukten eingesetzt wird. Hierbei gelten jedoch strenge Normen wie DIN EN ISO 10993-7, die niedrige Grenzwerte für Rückstände vorschreiben. Behauptungen, dass mit Ethylenoxid behandelte Corona-Teststäbchen Krebs verursachen könnten, wurden von Organisationen wie Correctiv und dem Deutschen Bundestag als unbegründet widerlegt.





