Seit dem 25. Mai 2018 profitieren Verbraucher in der gesamten Europäischen Union von einem einheitlichen Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Bürger maßgeblich erweitert und Unternehmen dazu verpflichtet, transparenter mit persönlichen Daten umzugehen. Diese Regelung verhindert, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Datenschutzstandards ausweichen können.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Sie betreffen aber auch internationale Konzerne, sobald sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten oder das Verhalten von EU-Verbrauchern beobachten. Dies schafft einen umfassenden Schutz und gibt den Menschen mehr Kontrolle über ihre digitalen Spuren.
Wichtigste Punkte
- Einheitlicher Datenschutz in der EU seit Mai 2018.
- Erweiterte Rechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung von Daten.
- Neue Rechte: Datenkopie und Datenmitnahme zu anderen Anbietern.
- Besonderer Schutz für Kinderdaten.
- Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung für Direktwerbung.
Recht auf umfassende Auskunft und Datenkopie
Verbraucher haben ein Recht darauf, umfassend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden. Unternehmen müssen diese Informationen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich in klarer und einfacher Sprache bereitstellen. Dies umfasst Details wie die Speicherdauer, den Verarbeitungszweck, die Kategorien der verarbeiteten Daten, deren Herkunft und mögliche Empfänger.
Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Instrument. Es ermöglicht den Verbrauchern, weitere Rechte geltend zu machen, beispielsweise das Recht auf Löschung oder Berichtigung ihrer Daten. Auch die Einschränkung der Datenverarbeitung, also eine Sperrung, basiert oft auf diesen Auskünften.
Faktencheck
Die erste Kopie der persönlichen Daten muss vom Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch das Auskunftsrecht selbst ist grundsätzlich gebührenfrei.
Identitätsnachweis bei Anfragen
Fordert ein Unternehmen einen Identitätsnachweis an, etwa eine Kopie des Personalausweises, sollten Verbraucher vorsichtig sein. Es ist ratsam, alle für die Anfrage irrelevanten Informationen zu schwärzen. Nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sollten lesbar bleiben. Dies minimiert das Risiko eines Missbrauchs.
Das Recht auf Löschung und das Recht auf Vergessenwerden
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen Daten löschen. Dies ist der Fall, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind. Auch wenn eine Einwilligung widerrufen oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt wurde, müssen die Daten in der Regel entfernt werden.
Ein besonderer Schutz gilt für Kinder. Da sie die Risiken der Datenverarbeitung oft nicht einschätzen können, haben sie das Recht, auch als Jugendliche oder Erwachsene die Löschung von Daten zu verlangen, die in ihrer Kindheit gesammelt wurden.
"Das Recht auf Vergessenwerden, das der Europäische Gerichtshof entwickelt hat, ist jetzt ausdrücklich in der DSGVO verankert. Unternehmen müssen nicht nur Daten auf eigenen Seiten löschen, sondern auch Dritte über Löschungsanträge informieren."
Das Recht auf Vergessenwerden verpflichtet Unternehmen zu zusätzlichen Maßnahmen. Sie müssen Dritte, die personenbezogene Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung verlangt hat. Dieses Recht kann jedoch durch andere Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit, eingeschränkt sein.
Widerspruchsrecht und Berichtigung von Daten
Verbraucher können der Datenverarbeitung jederzeit und kostenlos widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung für Direktwerbung oder damit verbundene Profilbildung, dürfen die Daten danach nicht mehr verwendet werden. Ein solcher Widerspruch muss nicht begründet werden.
Beim Widerspruch gegen Direktwerbung ist eine Sperrung der Daten oft sinnvoller als eine sofortige Löschung. Werbetreibende könnten die Daten sonst über Adresshändler erneut erheben. Bei anderen Verarbeitungszwecken als Direktwerbung ist eine plausible Begründung für den Widerspruch erforderlich.
Hintergrundinformation
Das Widerspruchsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt sein, etwa wenn die Datenverarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Berichtigung
Falsche persönliche Daten müssen auf Verlangen unverzüglich korrigiert werden. Verbraucher haben auch das Recht, unvollständige Daten vervollständigen zu lassen. Dies stellt sicher, dass die über sie gespeicherten Informationen stets korrekt und aktuell sind.
Einschränkung der Verarbeitung und Datenmitnahme
Unter bestimmten Bedingungen können Verbraucher verlangen, dass ihre Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden dann gesperrt und dürfen vom Datenverarbeiter nicht wie gewohnt genutzt werden. Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten über die Richtigkeit der Daten oder wenn ein Widerspruch eingelegt wurde und noch unklar ist, ob zwingende schutzwürdige Gründe des Unternehmens überwiegen. Unternehmen unterliegen oft auch Aufbewahrungspflichten, bei denen eine Löschung nicht möglich ist, aber eine Sperrung die weitere Nutzung verhindert.
Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit
Ein neues Recht ist die Datenmitnahme, auch bekannt als Datenübertragbarkeit. Es soll den Wechsel zu einem neuen Anbieter erleichtern. Ob zu einem anderen sozialen Netzwerk, Messenger, E-Mail-Anbieter oder Musikstreaming-Dienst – Freunde, Kontakte oder Playlists sollen künftig einfacher mitgenommen werden können.
- Herausgabe der Daten: Verbraucher können vom Anbieter die Herausgabe der Daten verlangen, die sie selbst bereitgestellt haben.
- Format: Die Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.
- Direkte Übermittlung: Wenn technisch machbar, können die Daten direkt an den neuen Anbieter übermittelt werden.
Dieses Recht ist noch relativ neu, und die praktische Umsetzung muss sich noch zeigen. Anbieter sind jedoch verpflichtet, ihre Nutzer über dieses Recht zu informieren. Wichtig ist: Die Datenmitnahme führt nicht automatisch zur Löschung der Daten beim alten Anbieter. Wer seine Daten dort löschen möchte, muss zusätzlich sein Profil löschen und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.
Form, Fristen und Kopplungsverbot
Verbraucher können ihre Rechte formlos geltend machen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Unternehmen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, auf Anfragen reagieren. Die Antwort kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die erbetenen Informationen nicht in falsche Hände geraten. Daher kann ein Identitätsnachweis erforderlich sein, wobei Verbraucher wiederum nur die unbedingt notwendigen Daten preisgeben sollten.
Wichtige Frist
Unternehmen müssen innerhalb eines Monats auf Anfragen gemäß DSGVO reagieren.
Kopplungsverbot
Anbieter dürfen Verbraucher nicht zur Einwilligung in die Datenverarbeitung zwingen, wenn diese für die Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich ist. Verbraucher sollen eine echte Wahl haben und keinerlei Druck oder Zwang ausgesetzt sein, der Datenverarbeitung zuzustimmen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Online-Shop eine Einwilligung zu Werbezwecken fordert, um den Kauf abzuschließen. Eine solche Einwilligung wäre nicht freiwillig und somit unwirksam.





