Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Energieversorger ExtraEnergie eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, Rückzahlungen für tausende Kunden zu erwirken, deren Strom- und Gaspreise im Juli 2022 massiv erhöht wurden. Betroffene können sich ab sofort dem Klageregister anschließen.
Wichtige Punkte
- ExtraEnergie erhöhte im Juli 2022 die Preise um über 200 Prozent.
- Dies betraf auch Verträge mit Preisgarantien.
- Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unzulässig und klagt.
- Kunden können sich ab sofort im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden.
- Die Anmeldung verhindert die Verjährung der Ansprüche.
Massive Preissprünge trotz Preisgarantie
Im Juli 2022 sahen sich zahlreiche Kunden der ExtraEnergie GmbH und ihrer Marken wie Extragrün und HitEnergie mit drastischen Preiserhöhungen konfrontiert. Berichte zeigen, dass die Kosten für Gas teilweise von 7,78 Cent pro Kilowattstunde (brutto) auf 24,31 Cent anstiegen. Bei Strom kam es zu ähnlichen Sprüngen, von 31,07 Cent auf 68,39 Cent pro Kilowattstunde.
Besonders brisant: Diese Erhöhungen betrafen auch Verbraucher, die eigentlich eine Preisgarantie in ihren Verträgen hatten. Dies führte zu erheblicher Verunsicherung und finanzieller Belastung bei den Haushalten.
Faktencheck Preiserhöhungen
- Gaspreis: Steigerung von 7,78 Cent auf bis zu 24,31 Cent/kWh.
- Strompreis: Steigerung von 31,07 Cent auf bis zu 68,39 Cent/kWh.
- Erhöhung: Teilweise über 200 Prozent.
Die Argumentation des vzbv
ExtraEnergie begründete die massiven Preissteigerungen pauschal mit gestiegenen Beschaffungskosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht dies jedoch als unzulässig an. Nach Ansicht des vzbv dürfen Energieanbieter solche Kosten nicht einfach und undifferenziert an die Kunden weitergeben, insbesondere nicht bei bestehenden Preisgarantien.
„Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben“, erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Diese Haltung wurde bereits im März 2023 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf gestärkt. Das Gericht bezeichnete die Begründung von ExtraEnergie als nicht tragfähig (Az. I-20 U 318/22). Trotz dieser Einschätzung versuchte ExtraEnergie weiterhin, die erhöhten Forderungen mit Mitteln wie Inkassoschreiben bei den Kunden durchzusetzen.
Hintergrund: Sammelklagen in Deutschland
Seit 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen, die 2023 zu Verbandsklagen (Sammelklagen) weiterentwickelt wurden. Diese ermöglichen es Verbraucherverbänden, im Namen vieler Betroffener gegen Unternehmen vorzugehen und so kollektiven Rechtsschutz zu bieten. Kunden müssen sich aktiv in ein Klageregister eintragen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
So können sich Betroffene der Sammelklage anschließen
Für alle, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, besteht nun die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Der erste Schritt ist die Anmeldung im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
Der vzbv bietet auf seiner Webseite einen „Klage-Check“ an. Dieser hilft dabei, zu überprüfen, ob der individuelle Fall zu den Bedingungen der Sammelklage passt. Nach einer positiven Prüfung erhalten Verbraucher konkrete Anweisungen, wie sie sich korrekt im Klageregister eintragen können.
Wichtige Hinweise zur Teilnahme
- Eintragung: Die Anmeldung erfolgt beim Bundesamt für Justiz.
- Verjährung: Mit wirksamer Eintragung ins Klageregister verjähren die individuellen Ansprüche nicht mehr, unabhängig von der Dauer des Verfahrens.
- Betroffene Marken: Die Klage umfasst ExtraEnergie sowie die Marken Extragrün, HitEnergie und Prioenergie.
Der vzbv schätzt, dass über 100.000 Verbraucher von den unzulässigen Preiserhöhungen betroffen sein könnten. Das Verfahren ist daher von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz im Energiesektor.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, bietet der vzbv einen News-Alert an, der über Neuigkeiten zum Verfahren informiert. Dies ist eine wichtige Ressource für alle angemeldeten und potenziell betroffenen Personen.
Ausblick und Bedeutung für Verbraucher
Die Sammelklage des vzbv gegen ExtraEnergie ist ein klares Signal an Energieversorger. Sie unterstreicht, dass pauschale Preiserhöhungen, insbesondere bei bestehenden Preisgarantien, rechtlich angefochten werden können. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Preisanpassungen in der Energiebranche haben.
Für die betroffenen Kunden bedeutet die Sammelklage eine Chance, zu viel gezahlte Beträge zurückzuerhalten, ohne selbst ein aufwendiges und kostspieliges Einzelverfahren führen zu müssen. Es ist ein Beispiel dafür, wie kollektiver Rechtsschutz individuelle Verbraucherrechte stärken kann.
Verbraucher sollten die Möglichkeit der Anmeldung im Klageregister nutzen, um ihre Ansprüche zu sichern. Der vzbv steht dabei als Ansprechpartner und juristischer Vertreter zur Seite und bündelt die Interessen vieler Betroffener.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wird mit Spannung erwartet und könnte einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten zwischen Energieanbietern und Verbrauchern schaffen.





