Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Hintergrund sind massive Preiserhöhungen für Strom und Gas, die das Unternehmen im Sommer und Herbst 2022 vorgenommen hat. Betroffene Kundinnen und Kunden sollen so die Möglichkeit erhalten, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Wichtige Punkte
- Der vzbv klagt gegen ExtraEnergie wegen unzulässiger Preisanpassungen 2022/2023.
- Betroffen sind Kundinnen und Kunden mit und ohne Preisgarantie.
- Arbeitspreise verdreifachten sich teilweise, was hohe Mehrkosten verursachte.
- Verbraucher können sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden.
- Die Anmeldung sichert Ansprüche und verhindert Verjährung.
Massive Preisanstiege im Fokus der Klage
Im Sommer 2022 informierte ExtraEnergie seine Kundinnen und Kunden über drastische Preiserhöhungen für Gas und Strom, die ab dem 1. September 2022 wirksam werden sollten. Dies betraf auch Haushalte, die eigentlich eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands waren diese Erhöhungen unzulässig. Der Verband vertritt die Auffassung, dass dies sowohl für Kundinnen und Kunden mit als auch ohne Preisgarantie gilt.
Die Klage des vzbv richtet sich gegen mehrere Preisanpassungen. Dazu gehören die Erhöhungen vom 1. September 2022 sowie weitere Anpassungen zum 1. November und 1. Dezember 2022. Auch sogenannte Preissenkungen, die Anfang 2023 erklärt wurden, sind Gegenstand der Klage. Der vzbv sieht auch diese als unzulässig an.
Fakten zur Klage
- Klage eingereicht: 1. Dezember 2023
- Klageregister geöffnet: 26. Februar 2024
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Verfahrensart: Musterfeststellungsklage
Dreifache Kosten und unklare Abschlagsanpassungen
Die Preisanpassungen von ExtraEnergie führten bei vielen Haushalten zu einer erheblichen finanziellen Belastung. In einigen Fällen hat sich der Arbeitspreis verdreifacht. Dies konnte monatliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro zur Folge haben. Solche Erhöhungen stellten für viele Familien und Einzelpersonen eine große Herausforderung dar.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Behauptung von ExtraEnergie, dass Kundinnen und Kunden einer Preiserhöhung zugestimmt hätten, wenn sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Der vzbv wendet sich auch gegen diese Praxis und sieht darin eine unzulässige Vorgehensweise. Diese Klauseln sollen ebenfalls gerichtlich überprüft werden.
"Wir wollen feststellen lassen, dass die von ExtraEnergie erklärten Preisanpassungen unzulässig sind und für welche Zeiträume ExtraEnergie Zinsen an seine Kund:innen zu zahlen hat."
So können sich Verbraucher der Klage anschließen
Betroffene Kundinnen und Kunden von ExtraEnergie haben die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dies geschieht durch eine Eintragung in das Klageregister, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt wird. Die Anmeldung ist entscheidend, damit ein späteres Urteil auch für die einzelnen Verbraucher bindend wird.
Eine Anmeldung im Klageregister hat zwei wichtige Vorteile: Erstens gilt das Urteil des Gerichts auch für die angemeldeten Verbraucher, als hätten sie selbst geklagt. Zweitens verhindert die Eintragung, dass individuelle Ansprüche verjähren. Verbraucher sollten darauf achten, vollständige und korrekte Angaben zu ihrem Anspruch zu machen.
Hintergrund der Musterfeststellungsklage
Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument des Verbraucherschutzes. Sie ermöglicht es Verbänden wie dem vzbv, stellvertretend für eine Vielzahl von Verbrauchern gegen Unternehmen zu klagen. Wenn das Gericht feststellt, dass Ansprüche bestehen, können sich die einzelnen Verbraucher auf dieses Urteil berufen und ihre eigenen Forderungen durchsetzen, ohne selbst klagen zu müssen.
Der Zeitplan des Verfahrens
Das Verfahren hat bereits im Dezember 2023 begonnen, als der vzbv die Klage beim Oberlandesgericht Hamm einreichte. Das Klageregister wurde am 26. Februar 2024 geöffnet. Dies markierte den offiziellen Startpunkt für betroffene Verbraucher, sich anzumelden. Eine erste mündliche Verhandlung ist für den 22. Juni 2026 angesetzt.
Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Anschließend wird das Oberlandesgericht sein Urteil fällen. Gegen dieses Urteil können die Parteien Rechtsmittel einlegen, was zu einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof führen kann. Das Verfahren endet mit einem endgültigen Urteil oder einem Vergleich.
Wichtige Termine im Überblick
- 1. Dezember 2023: vzbv reicht Klage ein.
- 26. Februar 2024: Klageregister öffnet für Anmeldungen.
- 22. Juni 2026: Erste mündliche Verhandlung am OLG Hamm.
- Drei Wochen nach letzter mündlicher Verhandlung: Letzte Anmeldefrist.
- Offener Zeitpunkt: Urteil des Oberlandesgerichts.
- Offener Zeitpunkt: Mögliches Revisionsverfahren vor dem BGH.
Der vzbv bietet auf seiner Webseite einen Klage-Check an, um zu prüfen, ob man an der Klage teilnehmen kann. Zudem gibt es einen News-Alert, der über alle Entwicklungen im laufenden Verfahren informiert. Diese Ressourcen sind für betroffene Verbraucher essenziell, um auf dem Laufenden zu bleiben und ihre Rechte wahrzunehmen.





