E.ON-Kunden, die nach einem Anbieterwechsel zu lange auf ihre Schlussrechnung warten, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Ein aktueller Vergleich zwischen E.ON und den Verbraucherzentralen legt nun klare Fristen und Erstattungsbeträge fest. Betroffene müssen jedoch selbst aktiv werden, um die ihnen zustehenden Zahlungen zu erhalten.
Wichtige Punkte
- Kunden können bis zu 60 Euro Entschädigung erhalten.
- Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgezahlt.
- Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. März 2024.
- E.ON muss nach Meldung innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung erstellen.
Hintergrund des Vergleichs: Jahrelange Verzögerungen
Jahrelang erreichten die Verbraucherzentralen zahlreiche Beschwerden. E.ON-Kunden berichteten immer wieder von erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung der Schlussrechnung nach einem Anbieterwechsel. Das Gesetz schreibt hierfür eine Frist von sechs Wochen vor. Diese Frist wurde oft nicht eingehalten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen diese Praxis und bekam vor Gericht Recht. Trotz des Urteils hielten die Beschwerden an. Dies führte dazu, dass die Verbraucherzentrale ein Ordnungsmittelverfahren einleitete. Daraufhin suchte E.ON das Gespräch mit den Verbrauchervertretern.
Gesetzliche Frist
Laut Gesetz muss die Schlussrechnung nach einem Anbieterwechsel innerhalb von sechs Wochen zugestellt werden. Diese Frist soll sicherstellen, dass Kunden schnell Klarheit über ihre Endabrechnung erhalten und mögliche Guthaben zeitnah ausgezahlt werden.
Der Vergleich: Klare Regeln und gestaffelte Entschädigungen
Das Ergebnis der Gespräche ist ein verbindlicher Vergleich. Dieser legt klare Regeln und Entschädigungen für betroffene Kunden fest. Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für zukünftige Fälle als auch rückwirkend für bestimmte Zeiträume.
Die Höhe der Entschädigung hängt vom Zeitpunkt des Vertragsendes und der Höhe eines möglichen Guthabens ab. Auch eine vorherige Beschwerde oder Beratung bei der Verbraucherzentrale kann die Höhe beeinflussen.
Entschädigungen für Verträge ab 1. Mai 2026
- Wartezeit über sechs Wochen: 15 Euro Erstattung.
- Schlussrechnung weist Guthaben über 500 Euro aus: 30 Euro Erstattung.
Regelungen für Verträge zwischen 20. März 2024 und 30. April 2026
Für diesen Zeitraum sind die Entschädigungsregelungen komplexer und berücksichtigen auch die Interaktion mit den Verbraucherzentralen.
- Vertragsende in diesem Zeitraum und Beschwerde/Beratung bis 30. April 2026 bei der Verbraucherzentrale: 15 Euro. Dies gilt, wenn die Schlussrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben von höchstens 500 Euro ausweist.
- Guthaben laut Schlussrechnung über 500 Euro: 30 Euro. Eine vorherige Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ist hierfür nicht notwendig.
- Nachweis einer kostenpflichtigen Beratung durch die Verbraucherzentrale bis 30. April 2026: Zusätzliche 30 Euro.
- Guthaben über 500 Euro und Nachweis einer kostenpflichtigen Beratung: Insgesamt 60 Euro.
"Der Vergleich stellt einen wichtigen Schritt dar, um Verbraucherrechte bei Energieversorgern zu stärken und die Einhaltung gesetzlicher Fristen sicherzustellen," so ein Sprecher der Verbraucherzentralen.
Wichtige Zahlen
- 6 Wochen: Maximale Frist für die Zustellung der Schlussrechnung.
- 15 Euro: Grundentschädigung bei verspäteter Rechnung.
- 30 Euro: Erhöhte Entschädigung bei Guthaben über 500 Euro.
- 60 Euro: Maximale Entschädigung bei hohem Guthaben und nachgewiesener kostenpflichtiger Beratung.
Wie betroffene Kunden jetzt handeln müssen
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgezahlt. E.ON-Kunden müssen selbst aktiv werden, um ihren Anspruch geltend zu machen. Der erste Schritt ist das Ausfüllen eines speziellen Kontaktformulars, das E.ON dafür bereitstellt.
Nachdem das Formular vollständig ausgefüllt und abgeschickt wurde, muss E.ON in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung erstellen. Ein eventuelles Guthaben, das aus der Rechnung hervorgeht, muss das Unternehmen innerhalb von weiteren zwei Wochen auszahlen. Nur in eng definierten Ausnahmefällen darf E.ON von diesen Fristen abweichen.
Schritte zur Geltendmachung des Anspruchs:
- Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag in den relevanten Zeiträumen endete.
- Ermitteln Sie, ob Ihre Schlussrechnung verspätet kam (mehr als sechs Wochen nach Vertragsende).
- Füllen Sie das Kontaktformular von E.ON aus.
- Halten Sie gegebenenfalls Nachweise über eine kostenpflichtige Beratung bei der Verbraucherzentrale bereit.
Dieser Vergleich schafft eine verbindliche Grundlage, um die Rechte der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass Energieversorger ihren Pflichten nachkommen. Kunden, die von Verzögerungen betroffen waren, haben nun eine klare Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten.
Hinweis zum Nachweis
Kunden, die eine kostenpflichtige Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen haben, sollten die entsprechenden Belege aufbewahren. Diese sind für die Geltendmachung der erhöhten Entschädigung von 30 Euro unerlässlich.
Ausblick für Verbraucher
Der Vergleich zwischen E.ON und den Verbraucherzentralen setzt ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz im Energiemarkt. Er zeigt, dass hartnäckiges Engagement der Verbraucherorganisationen zu konkreten Verbesserungen für die Kunden führen kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung auf die Pünktlichkeit der Rechnungsstellung bei anderen Energieversorgern auswirken wird.
Für Verbraucher ist es entscheidend, informiert zu bleiben und bei Problemen aktiv zu werden. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür weiterhin Unterstützung und Beratung an.





