Das Amtsgericht Deggendorf hat am 8. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die 123 Shared Mobility Germany GmbH, auch bekannt als 123 Transporter, angeordnet. Dies betrifft zahlreiche Verbraucher, die Transporter gemietet und Kautionen hinterlegt haben. Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Monaten eine hohe Zahl an Beschwerden gegen das Unternehmen, insbesondere wegen einbehaltener Kautionen.
Wichtige Punkte
- Das Amtsgericht Deggendorf hat am 8. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
- Über 500 Beschwerden bei Verbraucherzentralen von Januar bis August 2025.
- Hauptproblem: Einbehaltene Kautionen von mindestens 500 Euro.
- Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am OLG Bamberg eingereicht.
- Derzeit können in Deutschland und anderen Ländern keine Transporter gemietet werden.
Hintergrund der Beschwerden
Zwischen Januar und August 2025 registrierten die 16 deutschen Verbraucherzentralen über 500 Beschwerden gegen die 123 Shared Mobility Germany GmbH. Mehr als die Hälfte dieser Beschwerden bezog sich auf einbehaltene Kautionen. Die Firma bot über ihre Webseite 123-transporter.de die Vermietung von Transportern an.
Die Kautionsregelung des Unternehmens war ungewöhnlich. Eine Kaution von mindestens 500 Euro wurde nicht automatisch zurückerstattet. Kunden mussten die Rückzahlung erst nach 28 Kalendertagen aktiv anfordern. Selbst nach dieser Anforderung konnte die Rückzahlung laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weitere 28 Tage dauern.
Faktencheck
- 500+ Beschwerden: Von Januar bis August 2025 bei Verbraucherzentralen.
- Kautionshöhe: Mindestens 500 Euro.
- Rückzahlungsfrist: Anforderung nach 28 Tagen, weitere 28 Tage für Auszahlung.
Ungewöhnliche Kautionsregelungen und Abonnements
Eine besonders kritische Klausel in den AGB besagte, dass der Rückzahlungsanspruch der Kaution erlischt, wenn diese nicht innerhalb von 181 Tagen angefordert wird. Stattdessen wandelte sich der Anspruch automatisch in ein zweijähriges Abonnement um. Diese Praxis führte zu erheblichem Unmut bei den Kunden.
Aktuell melden Verbraucherzentralen, dass Kunden ihre Kautionen auch nach den insgesamt verstrichenen 28 plus 28 Kalendertagen nicht erhalten haben, obwohl sie die Rückzahlung fristgerecht angefordert hatten. Dies verschärfte die Situation zusätzlich und führte zu rechtlichen Schritten.
„Die ungewöhnliche Kautionsregelung und die automatische Umwandlung in ein Abonnement haben viele Kunden verunsichert und sind Hauptgrund für die zahlreichen Beschwerden“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Hintergrundinformationen
Die Erfassung der Beschwerdestatistik erfolgt durch alle 16 Verbraucherzentralen in Deutschland. Diese Daten geben einen Überblick über die Art und Häufigkeit von Verbraucherproblemen, auch wenn sie keine direkten Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung zulassen. Die Daten wurden mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates erhoben.
Rechtliche Schritte und weitere Entwicklungen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen aufgrund der problematischen AGB abgemahnt. Dabei wurden 40 Klauseln beanstandet, darunter auch die Regelung zur Kaution. Mitte August 2025 reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein. Diese Klage zielt darauf ab, die fragwürdigen Geschäftspraktiken des Unternehmens gerichtlich überprüfen zu lassen.
Ende September 2025 berichteten verschiedene Medien, dass die Anmietung von Transportern bei 123 Shared Mobility Germany in Deutschland und anderen Ländern nicht mehr möglich ist. Dies deutete bereits auf größere Schwierigkeiten des Unternehmens hin, die nun in der vorläufigen Insolvenz mündeten.
Was betroffene Verbraucher jetzt tun können
Für Verbraucher, die von den Problemen mit 123 Shared Mobility Germany betroffen sind, gibt es mehrere Handlungsempfehlungen:
- Nachweis sichern: Bewahren Sie alle Belege auf, die beweisen, dass Sie die Kaution fristgerecht angefordert haben. Dies können E-Mails, Einschreiben oder andere Kommunikationsnachweise sein.
- Schadensfreiheit klären: Stellen Sie sicher, dass keine Schäden am gemieteten Transporter vorhanden waren. Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe.
- Schriftliche Mahnung: Wenn die Kaution nach den zweimal 28 Tagen nicht zurückgezahlt wurde, fordern Sie das Unternehmen schriftlich zur Zahlung auf. Setzen Sie eine klare Frist mit einem konkreten Datum. Ein Nachweis über die Zustellung der Mahnung ist wichtig (z.B. Einschreiben mit Rückschein).
- Mahnverfahren einleiten: Sollte das Unternehmen auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht zahlen, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Informationen dazu finden Sie beispielsweise im Artikel „Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie an Ihr Geld“.
- Kreditkarteninstitut kontaktieren: Wenn Sie die Kaution mit einer Kreditkarte bezahlt haben, sollten Sie sich an Ihr Kreditkarteninstitut wenden. Es besteht die Möglichkeit, eine Rückbuchung zu veranlassen (Chargeback-Verfahren).
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass nun ein Insolvenzverfahren geprüft wird. Verbraucher müssen abwarten, wie sich dieses Verfahren entwickelt und welche Auswirkungen es auf die Rückzahlung ihrer Kautionen hat. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu sammeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Weitere hilfreiche Informationen
- Insolvenz von Firmen: Was sind Ihre Rechte, wenn eine Firma insolvent wird?
- AGB prüfen: Lassen Sie sich nicht vom Kleingedruckten überrumpeln.
- Carsharing: Wichtige Informationen zur gemeinsamen Nutzung von Autos.
Dieser Artikel wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstellt.





