Der bekannte Onlinehändler DefShop, spezialisiert auf Streetwear und Hip-Hop-Mode, hat Insolvenz angemeldet. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren wurde beim Amtsgericht Darmstadt eröffnet. Dieser Schritt folgt auf Hunderte von Beschwerden, die bei Verbraucherzentralen eingegangen sind. Die häufigsten Probleme betrafen fehlende Rückzahlungen und einen mangelhaften Kundenservice. Die Zukunft des Unternehmens ist derzeit ungewiss.
Wichtige Fakten
- DefShop, ein Berliner Onlinehändler für Urban- und Streetwear, ist zahlungsunfähig.
- Ein vorläufiges Insolvenzverfahren läuft seit Anfang Oktober beim Amtsgericht Darmstadt.
- Verbraucherzentralen verzeichneten zwischen Januar und Juli 2025 rund 700 Beschwerden.
- Hauptprobleme waren ausbleibende Rückerstattungen und schlechter Kundenservice.
- Für Kunden mit offenen Forderungen ist die Rückzahlung ihres Geldes unsicher.
DefShop: Eine Historie voller Kundenbeschwerden
Der Berliner Onlinehändler DefShop hat sich in der Vergangenheit einen Namen im Bereich Urban- und Streetwear gemacht. Doch der Erfolg wurde von zunehmenden Problemen im Kundenservice überschattet. Laut dem Insolvenzportal der Gerichte wurde nun offiziell ein Verfahren zur Regelung der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet.
Die Verbraucherzentralen in Deutschland beobachteten die Situation bereits länger mit Sorge. Zwischen Januar und Juli 2025 registrierten sie bundesweit etwa 700 Beschwerden, die sich auf DefShop bezogen. Diese hohe Zahl deutet auf systematische Schwierigkeiten im Geschäftsbetrieb hin.
Faktencheck: DefShop Beschwerden
- 700 Beschwerden in sieben Monaten (Januar bis Juli 2025).
- Häufigste Probleme: Ausbleibende oder verspätete Rückerstattungen.
- Weitere Kritikpunkte: Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern und unzureichender Kundenservice.
Probleme bei Rückerstattungen und Service
Ein Großteil der Beschwerden konzentrierte sich auf ausbleibende oder stark verzögerte Rückerstattungen. Kunden berichteten, dass sie Waren ordnungsgemäß zurückgesendet hatten und sogar Bestätigungen über den Retoureneingang erhielten, das Geld jedoch nicht zurückkam. Dies führte zu erheblicher Frustration bei den Betroffenen.
Auch der Kundenservice stand in der Kritik. Viele Kunden beklagten, dass Anfragen nicht oder nur unzureichend beantwortet wurden. Dies erschwerte die Klärung von Problemen zusätzlich. Solche Erfahrungen können das Vertrauen in einen Onlinehändler nachhaltig schädigen.
„Die Anzahl der Beschwerden war alarmierend. Besonders die Fälle von ausbleibenden Rückerstattungen, obwohl Retouren bestätigt wurden, zeigten ein wiederkehrendes Muster.“
– Ein Sprecher der Verbraucherzentrale
Das vorläufige Insolvenzverfahren: Was jetzt passiert
Seit Anfang Oktober befindet sich DefShop in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe ist es nun, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen.
Ob DefShop saniert und weitergeführt oder abgewickelt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. Diese Entscheidung hängt von der Bewertung des Insolvenzverwalters und den Verhandlungen mit potenziellen Investoren ab. Für die Kunden, die noch auf Rückzahlungen warten, bedeutet dies eine unsichere Situation.
Hintergrund: Insolvenzverfahren
Ein vorläufiges Insolvenzverfahren dient dazu, die Vermögenswerte eines Unternehmens zu sichern und eine Bestandsaufnahme zu machen. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss. In dieser Phase können Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
Chancen und Risiken für Kunden
Kunden, die auf Rückzahlungen warten, müssen sich darauf einstellen, dass die Erstattung ihres Geldes schwierig werden könnte. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens werden die vorhandenen Mittel nach einer festgelegten Rangfolge unter den Gläubigern aufgeteilt. Kundenforderungen gehören oft nicht zu den vorrangigen Positionen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Kunden ihr Geld nicht vollständig oder gar nicht zurückerhalten. Dies ist ein häufiges Risiko, wenn Unternehmen in die Insolvenz gehen. Es erfordert Geduld und die korrekte Anmeldung der Forderungen, um überhaupt eine Chance auf Erstattung zu haben.
Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden
Für betroffene Kunden ist es wichtig zu wissen, wie sie ihre Forderungen anmelden können. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, müssen offene Forderungen, wie etwa auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz, zur Insolvenztabelle angemeldet werden. In der Regel schreibt der Insolvenzverwalter die betroffenen Personen automatisch an.
Es ist ratsam, alle relevanten Belege beizufügen. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bestätigungen über den Retoureneingang. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Forderung nachweisen zu können. Ohne entsprechende Nachweise kann es schwierig werden, Ansprüche geltend zu machen.
Umgang mit Gutscheinen und bereits gelieferter Ware
Falls Sie noch Gutscheine von DefShop besitzen, sollten Sie versuchen, diese einzulösen. Sollte dies nicht mehr funktionieren, können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, um auch diese Forderung anzumelden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt jedoch vom Wert des Gutscheins ab.
Wenn Sie bereits bestellte Ware erhalten haben, bleibt der Kaufvertrag wirksam. Sie sind somit weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Eine Nichtzahlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verbraucherzentralen raten dringend davon ab, bei einem insolventen Händler Vorkasse zu leisten, da das gezahlte Geld in der Insolvenzmasse verschwinden kann, wenn die Lieferung ausbleibt.
Wichtige Hinweise für Kunden
- Melden Sie Forderungen mit allen Belegen beim Insolvenzverwalter an.
- Versuchen Sie, Gutscheine noch einzulösen.
- Bereits gelieferte Ware muss bezahlt werden.
- Vermeiden Sie Vorkasse bei insolventen Händlern.
- Bei bereits bezahlter, aber noch nicht gelieferter Ware entscheidet der Insolvenzverwalter über die Lieferung.
Was tun bei bereits bezahlter, aber nicht gelieferter Ware?
Für Kunden, die ihre Bestellung bereits bezahlt haben, aber noch keine Lieferung erhalten haben, entscheidet der Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen. Er prüft, ob eine Lieferung noch erfolgen kann oder ob die Forderung als Teil der Insolvenzmasse behandelt wird. In solchen Fällen ist eine direkte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter der beste Weg, um Informationen zu erhalten.
Die Situation von DefShop unterstreicht die Risiken des Online-Handels und die Bedeutung, bei Problemen schnell zu handeln. Verbraucher sollten stets wachsam sein und bei auffälligen Geschäftspraktiken frühzeitig die Verbraucherzentralen kontaktieren.