Tesla hat auf Druck der kalifornischen Verkehrsbehörde (DMV) reagiert und wird den Begriff „Autopilot“ nicht mehr in der Werbung für seine Fahrassistenzsysteme im Bundesstaat Kalifornien verwenden. Diese Entscheidung folgt einer Androhung eines einmonatigen Verkaufsstopps. Das Unternehmen hat damit eine potenzielle Lizenzsperre abgewendet.
Wichtige Punkte
- Tesla verzichtet auf den Begriff „Autopilot“ in der kalifornischen Werbung.
- Die Entscheidung erfolgte nach Androhung eines Verkaufsstopps durch das DMV.
- Der Streit um die Bezeichnung „Full Self-Driving“ (FSD) wurde bereits beigelegt.
- Kalifornien ist Teslas wichtigster US-Markt.
- Fahrer bleiben weiterhin voll verantwortlich für das Fahrzeug.
Einlenken nach Ultimatum
Die kalifornische Verkehrsbehörde hatte Tesla im Dezember ein Ultimatum gesetzt. Das Unternehmen musste bis zu einer bestimmten Frist reagieren, um einen 30-tägigen Verkaufsstopp zu vermeiden. Tesla hat nun zugesagt, die umstrittenen Begriffe nicht mehr zu nutzen.
Die Behörde hatte bereits den Streit um die Bezeichnung „Full Self-Driving“ (FSD) beigelegt. Tesla verwendet hierfür nun die Bezeichnung „FSD supervised“, um klarzustellen, dass das System beaufsichtigt werden muss.
Faktencheck: Teslas Markt in Kalifornien
Kalifornien ist für Tesla der bedeutendste Markt in den USA. Anfang 2025 erzielte das Unternehmen dort rund ein Drittel seiner gesamten US-Verkäufe. Ein Verkaufsstopp hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen gehabt.
Verbraucherschutz im Fokus
Steve Gordon, der Chef des DMV, zeigte sich erfreut über Teslas Einlenken. Er betonte, dass Unternehmen, die falsche Behauptungen über Fahrzeugfähigkeiten aufstellen, Menschenleben gefährden. Die Behörde sieht es als ihre Aufgabe an, solche Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Ein Gericht in Kalifornien hatte zuvor festgestellt, dass Tesla irreführende Werbung betreibt. Dies führte zu der angedrohten Verkaufssperre und der potenziellen Aussetzung der Herstellerlizenz.
„Wir sind erfreut, dass Tesla die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Verbraucherschutzbestimmungen des Bundesstaates Kalifornien weiterhin einzuhalten“, erklärte Steve Gordon, Chef des DMV.
Die Debatte um die Namen
Die Diskussion um die Bezeichnungen „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ dauert schon Jahre an. Beide Namen suggerieren ein höheres Maß an Autonomie, als die Systeme tatsächlich bieten. Fahrer müssen jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.
Trotz Warnungen in den Handbüchern verlassen sich viele Fahrer nach Erkenntnissen der Unfallermittlungsbehörde NTSB übermäßig auf die „Autopilot“-Software. Dies hat zu Sicherheitsbedenken geführt.
Hintergrund: Fahrassistenzsysteme
Moderne Fahrassistenzsysteme unterstützen den Fahrer in verschiedenen Situationen, etwa beim Halten der Spur oder beim Abstand zum Vordermann. Sie sind jedoch keine vollständig autonomen Fahrsysteme. Der Fahrer trägt stets die volle Verantwortung für das Fahrzeug.
Die Begriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ werden oft kritisiert, da sie bei Verbrauchern falsche Erwartungen wecken könnten. Regulierungsbehörden weltweit prüfen die Vermarktung solcher Systeme genau.
Auswirkungen auf Tesla und die Branche
Durch die Anpassung der Werbung hat Tesla eine empfindliche Strafe abgewendet. Dies zeigt den Druck, dem Automobilhersteller ausgesetzt sind, wenn es um die korrekte Darstellung ihrer Technologien geht.
Der Fall könnte auch als Präzedenzfall für andere Staaten oder Länder dienen. Verbraucherschutzbehörden könnten ähnliche Maßnahmen ergreifen, um irreführende Werbung für Fahrassistenzsysteme zu unterbinden.
- Verbraucherschutz: Stärkere Regulierung von Marketingaussagen.
- Sicherheit: Klarere Kommunikation über die Fähigkeiten von Assistenzsystemen.
- Markt: Potenzieller Einfluss auf die Nomenklatur anderer Hersteller.
Die Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Kommunikation im Bereich der neuen Fahrzeugtechnologien. Es geht darum, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern.





