Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass auf einem 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings in München vorläufig wieder Tempo 30 gelten muss. Diese Anordnung betrifft die Landshuter Allee und hebt damit die erst im Januar erfolgte Rückkehr zu Tempo 50 auf. Die Entscheidung erfolgte nach Klagen von Anwohnern, die gesundheitliche Bedenken äußerten.
Wichtige Punkte
- Verwaltungsgericht München ordnet Tempo 30 auf der Landshuter Allee an.
- Die Stadt München hatte die Begrenzung im Januar auf Tempo 50 erhöht.
- Grund für die Rückkehr zu Tempo 30 sind Gesundheitsschutz und Stickoxid-Grenzwerte.
- Die Entscheidung ist vorläufig, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.
Gericht kippt Tempo-50-Entscheidung der Stadt
Die Stadt München hatte im Januar die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landshuter Allee, einem Teil des Mittleren Rings, von Tempo 30 auf Tempo 50 angehoben. Diese Maßnahme war im Juni des Vorjahres eingeführt worden, um die Stickoxidwerte zu senken und eine Ausweitung der Umweltzone auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm 5 zu vermeiden. Die Aufhebung erfolgte basierend auf einem Gutachten, das eine Einhaltung der Grenzwerte auch bei Tempo 50 prognostizierte.
Doch das Verwaltungsgericht München sah dies anders. Es gab einem Eilantrag von zwei Anwohnern statt, die sich auf ihre Gesundheit beriefen. Das Gericht befand, dass die Begründung der Stadt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend nachvollziehbar und verlässlich sei. Die jahrelang überschrittenen Grenzwerte für Stickoxide erforderten demnach Maßnahmen, die eine deutliche und nachhaltige Unterschreitung sicherstellen.
„Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts muss die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.“
Faktencheck Stickoxide
- Grenzwert: Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) darf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschreiten.
- Messung 2023: An der Landshuter Allee lag der Jahresmittelwert bei 38 Mikrogramm pro Kubikmeter.
- Gesundheitsrisiko: Hohe Stickoxidkonzentrationen können Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme verursachen.
Hintergrund der Tempolimit-Debatte
Die Debatte um Tempolimits in Städten ist eng mit der Luftreinhaltung verknüpft. Stickstoffdioxid, ein Hauptbestandteil von Dieselabgasen, ist ein bekanntes Gesundheitsrisiko. Um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, greifen viele Kommunen zu Maßnahmen wie Umweltzonen und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In München wurde das Tempo 30 auf der Landshuter Allee bewusst eingeführt, um die Luftqualität zu verbessern. Die Stadt wollte damit verhindern, dass die Umweltzone auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 ausgeweitet werden muss. Eine solche Ausweitung hätte viele Pendler und Anwohner betroffen und zu erheblichen Einschränkungen geführt.
Umweltzone München
Die Umweltzone in München wurde schrittweise eingeführt, um die Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden zu reduzieren. Sie betrifft bestimmte Fahrzeugtypen, die nur mit entsprechenden Plaketten in die Zone einfahren dürfen. Die Diskussion um Tempo 30 auf dem Mittleren Ring ist ein Teil der umfassenderen Bemühungen, die Luftqualität in der bayerischen Landeshauptstadt zu verbessern.
Auswirkungen und weitere rechtliche Schritte
Die vorläufige Anordnung bedeutet, dass die Stadt München das Tempolimit von 30 km/h auf dem betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee schnellstmöglich wieder einführen muss. Dies wird voraussichtlich zu Anpassungen im Verkehrsfluss und bei der Beschilderung führen. Für Autofahrer bedeutet dies, sich wieder an die niedrigere Geschwindigkeit zu gewöhnen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit. Es handelt sich um eine vorläufige Anordnung im Rahmen eines Eilverfahrens. Das Hauptsacheverfahren zur Rechtmäßigkeit der Tempolimit-Aufhebung steht noch aus. Es wird erwartet, dass dieser Prozess weitere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Klage der Deutschen Umwelthilfe
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Mitte Januar rechtliche Schritte gegen die Aufhebung des Tempolimits angekündigt. Die DUH argumentierte, dass die Rückkehr zu Tempo 50 einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle. Dieser Plan musste im Jahr 2024 nach einer erfolgreichen Klage der DUH von der Stadt nachgeschärft werden, da die Belastung mit Stickstoffdioxid zu hoch war. Über den Eilantrag der DUH ist vom Gericht noch nicht entschieden worden, da hier zusätzliche rechtliche Fragen geprüft werden müssen.
Die Stadt München steht nun vor der Herausforderung, die gerichtliche Anordnung umzusetzen und gleichzeitig die weiteren rechtlichen Entwicklungen abzuwarten. Die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Luftreinhaltepläne bleiben dabei zentrale Aspekte.





