Seit dem 1. Juli 2022 gelten in Deutschland erweiterte Regeln für die Rücknahme von Elektroschrott. Diese Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sollen die Entsorgung für Verbraucher vereinfachen und die Recyclingquoten deutlich erhöhen. Auch große Lebensmittelgeschäfte und Online-Händler sind nun zur kostenlosen Annahme verpflichtet. Damit soll die ehrgeizige EU-Vorgabe von 65 Prozent Sammelquote erreicht werden, von der Deutschland bisher weit entfernt ist.
Wichtige Neuerungen
- Lebensmittelgeschäfte und Discounter ab 800 m² Verkaufsfläche müssen Elektroschrott zurücknehmen, wenn sie Elektroartikel anbieten.
- Online-Händler sind ebenfalls umfassend zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm) werden ohne Neukauf zurückgenommen, Großgeräte im 1:1-Tausch.
- Einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Orientierung erleichtern.
Wer muss Elektroschrott zurücknehmen?
Die novellierten Bestimmungen des ElektroG erweitern den Kreis der Rücknahmepflichtigen erheblich. Bislang waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern, die Elektrogeräte verkaufen, zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Seit Juli 2022 ändert sich das.
Nun müssen auch Lebensmitteleinzelhändler und Discounter, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die regelmäßig Elektrogeräte im Sortiment führen, ausgediente Geräte annehmen. Diese Ausweitung betrifft viele Supermärkte, die beispielsweise Aktionsware wie Küchengeräte oder Elektronikartikel anbieten.
Alarmierende Zahlen
In Deutschland werden derzeit nur etwa 32 Prozent des Elektroschrotts ordnungsgemäß entsorgt. Die EU-weit vorgeschriebene Sammelquote liegt bei 65 Prozent. Über 200 Millionen alte Handys liegen ungenutzt in deutschen Schubladen.
Auch der Online-Handel ist von den neuen Regelungen betroffen. Die Berechnung der relevanten Lager- und Versandflächen wurde neu definiert, sodass nun mehr Online-Händler unter die Rücknahmeverpflichtung fallen. Für Verbraucher muss dieser Service stets kostenlos sein. Lediglich Transportkosten für größere Geräte können in bestimmten Fällen anfallen.
Kommunale Sammelstellen bleiben wichtig
Neben dem Handel bleiben die kommunalen Sammelstellen, wie Recyclinghöfe, weiterhin zentrale Anlaufpunkte für die Entsorgung von Elektroschrott. Hier können Verbraucher alle Arten von Altgeräten kostenlos abgeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kommunen für eine Abholung zu Hause, beispielsweise im Rahmen der Sperrmüllabfuhr, Gebühren erheben können.
Ein einheitliches Sammelstellenlogo, das seit Anfang 2022 verwendet wird, soll dabei helfen, Rücknahme- und Sammelstellen für Elektroaltgeräte leichter zu erkennen, egal ob es sich um kommunale Einrichtungen oder Händler handelt.
Unterschiede bei der Rücknahme nach Gerätegröße
Die Rücknahmebedingungen variieren je nach Größe des Elektrogeräts. Dies soll eine praktikable Lösung für alle Beteiligten gewährleisten:
- Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm): Diese Geräte, wie Toaster, Wasserkocher oder Smartphones, müssen immer kostenlos zurückgenommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gerät im jeweiligen Geschäft gekauft wurde oder ob ein neues Gerät erworben wird. Händler können hierfür spezielle Sammeltonnen bereitstellen. Es dürfen jedoch maximal drei Geräte pro Geräteart abgegeben werden.
- Großgeräte (Kantenlänge über 25 cm): Für diese Geräte gilt das Prinzip „alt gegen neu“. Kauft ein Verbraucher ein neues Gerät, muss der Händler ein Altgerät der gleichen Kategorie kostenfrei zurücknehmen. Das bedeutet zum Beispiel: ein neuer Fernseher gegen einen alten Fernseher oder ein neuer Kühlschrank gegen einen alten Kühlschrank.
Bei der Lieferung neuer Großgeräte nach Hause ist der Händler ebenfalls zur kostenlosen Rücknahme des Altgeräts verpflichtet. Er muss beim Kaufvertrag explizit auf diese Möglichkeit hinweisen und die Vereinbarung festhalten.
Herausforderungen in der Praxis
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW im Juli und August 2023 zeigte, dass die Umsetzung der neuen Regeln noch nicht reibungslos verläuft. Bei 138 Geschäften in 15 Orten informierten nur 44 per Aushang über die Abgabemöglichkeit. In 6 weiteren Fällen waren die Hinweise versteckt.
„Auf Nachfrage konnten unsere Tester:innen immerhin in 78 Prozent der Fälle, genauer in 107 Geschäften, ihre Geräte loswerden“, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW. „Allerdings gab es auch dabei falsche Auskünfte, zum Beispiel dass Handykabel in den Plastikmüll geworfen werden könnten, oder nur Geräte zurückgenommen würden, die auch im Laden verkauft werden.“
Online-Rückgabe von Elektroschrott
Online-Händler müssen ebenfalls geeignete Rückgabemöglichkeiten schaffen. Für Kleingeräte (unter 25 cm) gilt dies unabhängig von einem Neukauf. Bei bestimmten Geräten bis 50 cm Kantenlänge ist ein 1:1-Tausch Pflicht, aber keine Mitnahme bei Anlieferung. Großgeräte müssen Online-Händler im 1:1-Tausch kostenlos abholen.
Was genau zählt als Elektroschrott?
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist sehr umfassend. Grundsätzlich fallen alle Geräte, die Strom für ihre Funktion benötigen, unter dieses Gesetz. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Artikel wie Computer oder Waschmaschinen, sondern auch:
- Pedelecs (bis 25 km/h)
- Photovoltaikmodule
- Nachtspeicheröfen (Vorsicht bei Asbest!)
- Leuchten
- Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen, z.B. Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit Beleuchtung, Badezimmerschränke mit beleuchtetem Spiegel, elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Tresore mit elektrischem Schloss.
- Karten mit Chip, wie Bankkarten, Krankenkassenkarten oder das Deutschlandticket.
Wenn ein elektrischer Bestandteil fest mit einem Produkt verbunden ist oder nur mit großem Aufwand und Beschädigungen entfernt werden kann, gilt das gesamte Produkt als Elektroschrott. Dies ist auch der Fall, wenn die Elektronik defekt ist, das Produkt aber mechanisch noch nutzbar wäre.
Passive Geräte und ihre Entsorgung
Auch sogenannte passive Geräte, die lediglich Strom leiten und keine eigene Funktion haben, fallen unter das Gesetz. Dazu zählen:
- Stecker und Steckerleisten
- Adapter (z.B. DisplayPort zu HDMI)
- Audiokabel
- Kabeltrommeln und Verlängerungskabel
- Außen-, Dach- und Zimmerantennen
- Steck- und Telefondosen sowie Telefonbuchsen
Was ist kein Elektroschrott?
Es gibt jedoch Ausnahmen, die nicht als Elektroschrott gelten und anders entsorgt werden müssen:
- Glühlampen und Halogenlampen: Diese können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden, da sie keine Schadstoffe enthalten.
- Mechanisches Spielzeug: Aufziehfiguren gehören ebenfalls in den Restmüll.
- Batterien und Akkus: Diese müssen separat gesammelt und bei Händlern oder kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Sie gehören niemals in den Hausmüll.
- Autoradios: Als fest eingebaute Geräte im Auto fallen sie nicht unter das Gesetz. Hier ist die Gemeinde oder der örtliche Entsorger zu kontaktieren.
- Warmwasser- und Klimageräte: Diese gelten als feste Installationen und sind ebenfalls ausgenommen.
- Bauteile, die erst noch eingebaut werden: Dazu gehören Kabel als Meterware, Klemmen, Lampenfassungen, Schalter oder Steckdosen zum Einbau.
Sonderfall Tonerkartuschen
Tonerkartuschen und Druckerpatronen müssen genau geprüft werden. Enthalten sie elektronische Bauteile, gehören sie in den Elektroschrott. Sind es reine mechanische Behälter, entsorgt man sie im Restmüll. Viele Händler bieten freiwillige Rücknahmesysteme an.
Hinweispflichten für Händler und Verbraucher
Um die Rückgabe zu erleichtern, sind Händler zu verstärkten Hinweispflichten angehalten. Im stationären Handel müssen gut sichtbare und lesbare Schilder im Eingangsbereich oder an den Kassen auf die Rücknahmemöglichkeiten aufmerksam machen.
Online-Shops müssen entweder prominent auf ihrer Webseite, beim Abschluss des Warenkorbs oder als schriftliche Beigabe zur Sendung (z.B. als Flyer oder auf dem Lieferschein) über die Rücknahme informieren. Jedes Elektrogerät muss zudem mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, um auf das Entsorgungsverbot im Hausmüll hinzuweisen.
Warum Recycling so wichtig ist
Die sachgerechte Entsorgung von Elektroschrott ist entscheidend für Umwelt und Gesundheit. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 3,2 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, aber weniger als eine Million Tonnen Altgeräte gesammelt. Die Sammelquote sinkt, während die Verkaufszahlen steigen – eine alarmierende Entwicklung.
Elektrogeräte enthalten wertvolle, knappe Metalle wie Gold, Platin und Kupfer, aber auch sortenreine Kunststoffe, die wiedergewonnen werden können. Die Recyclingquote der gesammelten Geräte liegt bei fast 87 Prozent. Gleichzeitig bergen sie gefährliche Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium sowie Flammschutzmittel und FCKW, die Umwelt und Gesundheit schädigen können, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden.
Besonders kritisch ist der Export von Elektroschrott als Gebrauchtware oder illegal nach Asien oder Afrika. Dort setzen sich Menschen, oft auch Kinder, großen Gesundheitsrisiken aus, um mit primitiven Methoden Rohstoffe zu gewinnen. Dies führt zu massiver Verseuchung von Böden und Luft.
Was tun bei Verweigerung der Annahme?
Weigert sich ein Händler, seiner Rücknahmepflicht nachzukommen, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine formlose Anzeige bei der unteren Abfallbehörde der jeweiligen Kommune. Diese Behörden gehen solchen Fällen nach und können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Letztlich ist es am besten, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern. Viele Geräte werden ausrangiert, bevor sie wirklich kaputt sind. Ein Computer wird durchschnittlich nur drei Jahre genutzt. Intakte Geräte können in Sozialkaufhäusern oder Secondhand-Läden eine zweite Chance erhalten. Auch Repair-Cafés bieten Hilfe bei kleineren Defekten.





