Seit Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Diese Regelung verpflichtet Gastronomiebetriebe, Alternativen zu Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ziel ist es, die tägliche Müllflut aus Einwegplastik und anderen Materialien erheblich zu reduzieren. Erste Marktchecks zeigen, dass es bereits Fortschritte gibt, aber noch Handlungsbedarf besteht.
Wichtige Punkte
- Seit Januar 2023 müssen Betriebe Mehrwegbehälter anbieten.
- Kleine Betriebe sind von der Angebotspflicht ausgenommen, müssen aber mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
- Verschiedene Mehrwegsysteme, von Poollösungen bis zu Eigenlösungen, sind verfügbar.
- Materialwahl ist entscheidend für Hygiene und Langlebigkeit; Edelstahl und Glas werden empfohlen.
- Marktchecks zeigen eine verbesserte, aber noch nicht flächendeckende Umsetzung der Pflicht.
Hintergrund der Mehrwegpflicht
Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht ist ein direkter Schritt gegen die enorme Menge an Einwegmüll, der täglich in Deutschland anfällt. Das Bundesumweltministerium schätzt, dass tonnenweise Abfall durch Einwegverpackungen entsteht. Bereits im Juli 2021 wurden erste Maßnahmen ergriffen, indem bestimmte Einwegplastikprodukte wie Styroporbecher und -behälter sowie Plastikteller und Besteck verboten wurden. Die aktuelle Pflicht baut auf diesen Verboten auf und erweitert sie deutlich.
Die Regelung betrifft alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik oder Getränke in Einwegbechern anbieten, unabhängig vom Material des Bechers. Dies schließt Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants ein. Sie müssen nun Mehrwegbehälter als gleichwertige Alternative zur Verfügung stellen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Mehrwegoption preislich nicht teurer sein darf als das Einwegangebot.
Wussten Sie schon?
Die Klimabilanz von Mehrweggefäßen wird in der Regel nach 10 bis 15 Umläufen positiv, verglichen mit Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Aluminium. Bei Edelstahl und Glas sind höhere Umlaufzahlen nötig, da ihre Herstellung energieintensiver ist, sie aber auch langlebiger sind.
Ausnahmen und Pflichten für Betriebe
Nicht alle Betriebe sind gleichermaßen von der Pflicht betroffen. Größere Gastronomiebetriebe müssen neben den Einwegverpackungen aktiv Mehrwegoptionen anbieten. Für kleinere Betriebe gibt es eine Ausnahme:
- Sie dürfen maximal fünf Mitarbeiter beschäftigen.
- Die Ladenfläche darf höchstens 80 Quadratmeter betragen (inklusive Sitz- und Aufenthaltsbereiche).
Diese kleineren Betriebe müssen zwar nicht zwingend eigene Mehrwegsysteme vorhalten, sind aber verpflichtet, Speisen oder Getränke auf Wunsch in von Kunden mitgebrachte Behälter abzufüllen. Alle Betriebe, ob groß oder klein, müssen ihre Kunden deutlich auf die Möglichkeit des Mehrwegangebots hinweisen.
„Die Mehrwegangebotspflicht ist ein wichtiger Schritt, um die Müllberge zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Es ist entscheidend, dass sowohl Betriebe als auch Verbraucher ihre Rolle dabei verstehen und aktiv mitwirken.“
Vielfalt der Mehrwegsysteme
Gastronomiebetriebe haben verschiedene Möglichkeiten, die Mehrwegpflicht umzusetzen. Es gibt keine Einheitslösung, was Flexibilität ermöglicht, aber auch eine gewisse Komplexität mit sich bringt:
Lokale und überregionale Poolsysteme
Viele Betriebe entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit externen Anbietern, die Mehrwegbehälter bereitstellen. Diese sogenannten Poolsysteme unterscheiden sich in ihrer Reichweite:
- Lokale Poolsysteme: Mehrere Betriebe in einer Region nutzen die gleichen Mehrweggefäße. Kunden können diese bei verschiedenen teilnehmenden Betrieben zurückgeben oder neu befüllen lassen. Ein Beispiel ist der 'Bergische Meer-Wertbecher'.
- Überregionale Poolsysteme: Hierbei beziehen Betriebe die Mehrweggefäße von einem zentralen Poolanbieter. Die Rückgabe und Pfanderstattung ist dann auch überregional in allen teilnehmenden Betrieben möglich. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit für Kunden erheblich.
Digitale Mehrwegpfandsysteme
Einige Poolsysteme integrieren digitale Lösungen, oft über eine App. Kunden registrieren sich in der App, und beim Ausleihen der Gefäße werden QR-Codes gescannt. Bei diesen Systemen wird in der Regel kein direktes Pfand erhoben. Stattdessen werden Kosten fällig (oft um 10 Euro), wenn das Gefäß nicht innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben wird.
Betriebseigene Mehrweglösungen (Insellösungen)
Betriebe können auch eigene Mehrwegbehälter anschaffen und ein Pfandsystem etablieren. Hierbei sind Kunden jedoch auf die Rückgabe im selben Betrieb angewiesen. Die Pfandhöhe variiert stark: Für Becher liegt sie oft bei etwa 1 Euro, für größere Gefäße zwischen 4 und 12 Euro.
Hintergrundinformationen zur Materialwahl
Bei der Auswahl von Mehrwegbehältern spielt das Material eine wichtige Rolle für Gesundheit und Nachhaltigkeit. Verbraucherzentralen empfehlen Glas, Porzellan oder Edelstahl. Diese Materialien sind langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen.
Materialien und Umweltschutz
Die Wahl des richtigen Materials für Mehrwegbehälter ist entscheidend. Verbraucherzentralen favorisieren Glas-, Porzellan- oder Edelstahlgefäße. Edelstahl ist besonders praktisch für unterwegs, da es leicht, bruchfest und langlebig ist. Glas und Porzellan sind ebenfalls hygienisch, aber schwerer und zerbrechlicher.
Bei Kunststoffbehältern ist Vorsicht geboten. Materialien wie Melamin oder Polycarbonat können bei Kontakt mit heißen Lebensmitteln gesundheitsschädliche Stoffe wie Melamin, Formaldehyd oder Bisphenol A freisetzen. Empfohlen werden hingegen Mehrwegbehälter aus Polypropylen (PP), die ohne Weichmacher auskommen.
Um die ökologischen Vorteile von Mehrweg voll auszuschöpfen, ist eine lange Nutzungsdauer entscheidend. Zerkratzte oder beschädigte Kunststoffgefäße sollten aussortiert werden, da sie unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abgeben können. Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet Mehrweggefäßsysteme, die hohe Anforderungen an Material, Langlebigkeit (mindestens 500 Spülzyklen) und Recyclingfähigkeit erfüllen.
Marktchecks und Umsetzung der Pflicht
Erste Marktchecks der Verbraucherzentralen geben Aufschluss über die Umsetzung der Mehrwegpflicht:
- Die Verbraucherzentrale Thüringen überprüfte 2023 die Umsetzung im Freistaat.
- Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führte 2023 und im Frühjahr 2024 zwei Checks in Stuttgart durch, bei denen 65 Verkaufsstellen untersucht wurden.
Das Ergebnis des ersten Checks 2023 war ernüchternd: Weniger als die Hälfte der Betriebe erfüllten die Pflicht vollständig. Im Frühjahr 2024 zeigte sich eine Verbesserung: Inzwischen erfüllen zwei Drittel der Betriebe die Mehrwegangebotspflicht. Dennoch müssen viele Betriebe noch nachbessern, insbesondere beim deutlichen Hinweis auf das Mehrwegangebot.
Hygiene und Verantwortung
Die Betriebe tragen die Verantwortung für die hygienische Beschaffenheit der angebotenen Lebensmittel bis zur Abgabe. Bringen Kunden eigene Behälter mit, sind sie selbst für deren Sauberkeit und Eignung verantwortlich. Betriebe müssen jedoch bestimmte Hygieneregeln beachten:
- Der Kontakt mit kundeneigenen Gefäßen muss minimiert werden.
- Behälter dürfen nur in dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.
- Verschmutzte oder ungeeignete Behälter dürfen nicht befüllt werden.
Wird ein Pfandgefäß ausgeliehen, ist keine Vorreinigung durch den Kunden notwendig. Die Rückgabe im ungereinigten Zustand ist vorgesehen und aus Klimabilanzsicht sogar zu bevorzugen, um unnötige Spülvorgänge zu vermeiden.





