Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher in Deutschland bei vielen Vertragsabschlüssen, insbesondere bei Online-Bestellungen oder Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen. Es ermöglicht Ihnen, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne Gründe nennen zu müssen. Dieses Recht ist ein Eckpfeiler des Verbraucherschutzes und sorgt für mehr Sicherheit beim Einkauf.
Wichtige Punkte
- Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
- Sie müssen den Widerruf dem Händler mitteilen, eine formlose Erklärung genügt.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei jedem Vertrag, insbesondere nicht bei Käufen im Ladengeschäft.
- Bei Verzögerungen der Leistung können Sie eine Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten.
- Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Das Widerrufsrecht: Wann und wie Sie es nutzen
Das Widerrufsrecht ist ein wichtiges Instrument für Verbraucher. Es ermöglicht, Verträge rückgängig zu machen, die außerhalb klassischer Ladengeschäfte abgeschlossen wurden. Dazu gehören Online-Käufe, Haustürgeschäfte oder Verträge, die am Telefon zustande gekommen sind. Der Gesetzgeber räumt Ihnen hier eine Bedenkzeit ein.
Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies Ihrem Vertragspartner mitteilen. Dies kann formlos geschehen, zum Beispiel per E-Mail oder durch ein Schreiben. Eine Unterschrift ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht zwingend erforderlich. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzusenden; die Erklärung des Widerrufs gegenüber dem Verkäufer ist immer notwendig.
Faktencheck
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt jedoch erst, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurden und die Widerrufsbelehrung erhalten haben. Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen erlischt das Widerrufsrecht.
Beginn der Widerrufsfrist
Der Startpunkt der 14-tägigen Frist variiert je nach Art des Vertrages. Bei Warenlieferungen beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten. Der Tag des Erhalts wird dabei nicht mitgezählt.
Erfolgt eine Lieferung in mehreren Teilsendungen, startet die Frist erst mit dem Erhalt der letzten Teillieferung. Bei Abonnements, wie zum Beispiel Zeitschriften, beginnt die Frist mit dem Erhalt der ersten Lieferung.
Für Dienstleistungsverträge oder Verträge über die Lieferung von Strom, Gas, Wasser, Telefon- oder Internetanschlüssen beginnt die Frist bereits mit dem Vertragsschluss.
„Sie müssen keinen Grund für Ihren Widerruf angeben. Dieses Recht ist im deutschen Verbraucherschutz fest verankert und wurde auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.“
Kein Widerrufsrecht im Ladengeschäft
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass ein Widerrufsrecht generell für alle Käufe gilt. Dies ist nicht der Fall. Haben Sie eine Ware direkt in einem Ladengeschäft erworben, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Ihnen die Farbe, Größe oder andere Eigenschaften im Nachhinein nicht mehr gefallen. Ein Recht auf Umtausch existiert in diesem Fall ebenfalls nicht automatisch.
Viele Händler bieten jedoch aus Kulanz eine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist an, oft 14 oder 30 Tage. Dies ist eine freiwillige Leistung des Händlers und keine gesetzliche Verpflichtung. Der Händler kann hierbei Bedingungen stellen, wie etwa den Ausschluss von bereits benutzter oder nicht mehr originalverpackter Ware.
Wichtiger Unterschied
Das Widerrufsrecht ist nicht zu verwechseln mit den Gewährleistungsrechten. Wenn eine gekaufte Ware defekt ist, stehen Ihnen unabhängig vom Ort des Kaufs die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das bedeutet, Sie können die Reparatur, den Austausch oder eine Preisminderung verlangen.
Ausnahmen im Ladengeschäft
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für im Ladengeschäft geschlossene Verträge: finanzierte Verträge. Wenn der Kaufvertrag mit einem Kreditvertrag verbunden ist, Ratenzahlung vereinbart wurde oder eine Finanzierungshilfe (z.B. Leasing mit Kaufverpflichtung) gewährt wird, greift auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht. Dies gilt, wenn die Finanzierungssumme über 200 Euro liegt und über mehr als drei Monate kreditiert ist.
Was tun bei Lieferverzögerungen?
Stellen Sie sich vor, Sie haben neue Möbel bestellt, und die Lieferung verzögert sich erheblich. In diesem Fall haben Sie mehrere Optionen. Wenn die Möbel im Fernabsatz bestellt wurden, können Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen, solange die 14-tägige Frist noch nicht abgelaufen ist (da die Ware noch nicht geliefert wurde, beginnt die Frist auch noch nicht).
Achtung: Bei speziell für Sie angefertigten Möbeln kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Sollte die Ware nach dem Widerruf doch noch ankommen, können Sie unter Umständen die Kosten für die Rücksendung tragen müssen.
Haben Sie weiterhin Interesse an der Ware, setzen Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung, beispielsweise 14 Tage. Am besten versenden Sie dies per Einwurf-Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. Bleibt die Lieferung auch nach dieser Frist aus, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sobald der Rücktritt erklärt ist, können Sie die Lieferung nicht mehr verlangen, müssen aber auch nicht mehr bezahlen.
Anspruch auf Schadenersatz
Nach Ablauf der gesetzten Frist können Sie unter Umständen auch einen Verzugsschaden geltend machen. Das ist der Schaden, der Ihnen durch die Lieferverzögerung entstanden ist. Haben Sie bereits Anzahlungen geleistet, muss der Händler diese umgehend erstatten.
Ein Vorteil: Wenn ein fester Liefertermin vereinbart und dieser schuldhaft überschritten wurde, gerät der Verkäufer automatisch in Verzug. Sie können dann sofort Schadenersatz verlangen, ohne eine weitere Mahnung schicken zu müssen.
Widerrufsrecht bei „Click & Collect“
Die „Click & Collect“-Methode, bei der Ware online bestellt und im Laden abgeholt wird, erfreut sich großer Beliebtheit. Ob hier ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom genauen Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Kaufen Sie das Produkt verbindlich in einem Online-Shop, haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Art der Bezahlung oder die Abholung im Laden spielen dabei keine Rolle.
Trifft die endgültige Kaufentscheidung jedoch erst bei der Abholung im Laden, indem Sie die Ware dort begutachten und dann erst kaufen, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist der Fall, wenn Sie die Ware über die Internetseite lediglich reserviert haben und der eigentliche Kauf erst vor Ort stattfindet.
Spezielle Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es gibt bestimmte Waren und Dienstleistungen, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist:
- Maßanfertigungen: Waren, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge), können oft nicht weiterverkauft werden.
- Verderbliche Waren: Schnell verderbliche Produkte wie frische Lebensmittel sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
- Hygieneartikel mit Siegel: Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. bestimmte Kosmetika), entfällt das Widerrufsrecht, sobald das Siegel entfernt wurde. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ware nicht durch Reinigung wieder verkaufsfähig gemacht werden kann. Matratzen und WC-Sitze fallen beispielsweise nicht unter diese Ausnahme, da sie gereinigt werden können. Auch Kleidung, einschließlich Unterwäsche und Bademode, ist nicht ausgeschlossen.
- Versiegelte Audio-/Videoaufzeichnungen oder Software: Wenn Sie das Siegel an CDs, DVDs oder Software entfernt haben.
- Zeitungen und Zeitschriften: Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, es sei denn, es handelt sich um ein Abonnement.
- Freizeitaktivitäten mit festem Termin: Dazu gehören Bahntickets, Flüge, Pauschalreisen und Eintrittskarten für Konzerte oder andere Veranstaltungen, die an einem bestimmten Termin stattfinden.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
In einigen Fällen kann das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der 14-tägigen Frist erlöschen:
- Vollständig erbrachte Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen wie Partnervermittlung oder Beratung, wenn das Unternehmen die Leistung vollständig erbracht hat. Hierfür müssen Sie jedoch ausdrücklich zugestimmt haben und bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren. Ein versteckter Hinweis in den AGB genügt nicht.
- Digitale Inhalte: Beim Erwerb von digitalen Inhalten (Musik, Filme), sobald der Download oder das Streaming beginnt. Auch hier ist Ihre ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung des Verlusts des Widerrufsrechts erforderlich.
Nach dem Widerruf: Rücksendung und Gelderstattung
Haben Sie einen Vertrag wirksam widerrufen, müssen Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückschicken. Die Originalverpackung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Die Rücksendeadresse finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg trägt der Händler. Bewahren Sie daher unbedingt den Einlieferungsbeleg auf.
Gelderstattung und Rücksendekosten
Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten (ausgenommen sind Zusatzkosten für Expresslieferungen) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann die Rückzahlung jedoch zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder Sie einen Nachweis über den Versand erbracht haben.
Die Kosten der Rücksendung müssen Sie in der Regel selbst tragen, sofern der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss darüber informiert hat. Hat der Unternehmer sich jedoch bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen, müssen Sie diese nicht zahlen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem Kauf kann hier Klarheit schaffen.
Wertersatz bei Wertverlust
Hat die Ware durch unsachgemäßen Gebrauch an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn er Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Ein Wertverlust, der durch das normale Prüfen der Ware auf Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise entsteht, führt nicht zu einem Wertersatzanspruch. Sie dürfen die Ware also auspacken und testen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre.





