Seit dem 1. Juli 2022 haben sich die Regeln für die Kündigung vieler Online-Verträge grundlegend geändert. Verbraucher können nun etliche Abonnements und Dienstleistungen über einen sogenannten Kündigungsbutton direkt auf der Webseite des Anbieters beenden. Dies soll den Kündigungsprozess erheblich vereinfachen und für mehr Transparenz sorgen.
Wichtige Punkte
- Kündigungsbutton seit 1. Juli 2022 Pflicht für online abschließbare Verträge.
- Textform (E-Mail, SMS, Chat) reicht für Verträge seit Oktober 2016 aus.
- Der Kündigungsbutton muss ohne Login zugänglich sein.
- Ausnahmen gelten für Miet-, Arbeits-, notarielle und Finanzdienstleistungsverträge.
- Identifikation und Nachweis der Kündigung sind entscheidend.
Der Kündigungsbutton: Eine Erleichterung für Verbraucher
Der Kündigungsbutton stellt eine signifikante Neuerung dar. Er ist für Unternehmen verpflichtend, die sogenannte Dauerschuldverhältnisse online anbieten. Hierzu zählen beispielsweise Mobilfunkverträge, Streaming-Abos oder auch Leasingverträge. Ziel ist es, einen Gleichklang zwischen der einfachen Online-Vertragsanbahnung und der ebenso einfachen Online-Kündigung zu schaffen.
Die Regelung gilt nicht nur für Verträge, die online abgeschlossen wurden, sondern für alle Verträge, deren Abschluss der Anbieter zum Zeitpunkt der Kündigung auch online ermöglicht. Das bedeutet, selbst wenn ein Vertrag ursprünglich telefonisch oder im Geschäft abgeschlossen wurde, kann er, sofern der Anbieter den Online-Abschluss anbietet, über den Kündigungsbutton beendet werden.
Faktencheck
- Der Kündigungsbutton muss deutlich gestaltet und mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet sein.
- Nach dem Klick folgt eine Bestätigungsseite für die Eingabe notwendiger Daten.
- Eine zweite Schaltfläche mit „jetzt kündigen“ schließt den Vorgang ab.
- Beide Schaltflächen müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein, ohne vorheriges Login.
Viele Anbieter platzieren diesen Button oft im Fußbereich ihrer Webseite, nicht im geschützten Kundenbereich. Dies ist eine bewusste Vorgabe, da der Button ohne Anmeldung erreichbar sein muss. Im Kundencenter finden sich oft lediglich „Kündigungsvormerkungen“, die jedoch keine wirksame Kündigung darstellen.
Die Textform: Flexibel und rechtssicher
Bereits seit dem 1. Oktober 2016 ist für die meisten Verträge keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich. Eine Kündigung in Textform genügt. Das bedeutet, eine E-Mail, eine SMS, ein Fax oder sogar eine Chatnachricht können ausreichen, um einen Vertrag rechtsgültig zu beenden. Diese Regelung gilt für alle Verträge, die nach dem Stichtag geschlossen wurden. Klauseln in alten Verträgen, die eine strengere Form vorschreiben, sind unwirksam.
„Die Einführung des Kündigungsbuttons und die Akzeptanz der Textform sind wichtige Schritte zur Stärkung der Verbraucherrechte. Sie nehmen Hürden, die in der Vergangenheit oft zu unnötigem Ärger führten.“
Trotz der Vereinfachung müssen Verbraucher einige Punkte beachten, um sicherzustellen, dass ihre Kündigung reibungslos verläuft und im Zweifelsfall nachweisbar ist. Die eindeutige Identifikation des Kündigenden und des zu kündigenden Vertrages ist dabei essenziell.
Hintergrundinformationen
Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen auf die zunehmende Digitalisierung des Vertragslebens reagiert. Während der Online-Abschluss von Verträgen immer einfacher wurde, war die Kündigung oft noch an analoge Prozesse gebunden. Die neuen Bestimmungen sollen hier eine faire Balance schaffen und den Verbraucherschutz im digitalen Raum stärken.
Worauf Sie bei der Kündigung in Textform achten sollten
Um Probleme zu vermeiden, sind drei Knackpunkte bei der Kündigung in Textform besonders wichtig:
- Eindeutige Identifikation: Der Vertragspartner muss Sie zweifelsfrei zuordnen können. Nutzen Sie die E-Mail-Adresse oder Mobilnummer, die beim Unternehmen hinterlegt ist. Geben Sie unbedingt weitere bekannte Daten wie Ihre Anschrift, Kunden- oder Vertragsnummer an. Ohne diese Informationen könnte die Kündigung nicht zugeordnet werden, was zum Verpassen wichtiger Fristen führen kann.
- Nachweis des Zugangs: Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Ihre Kündigung beim Unternehmen angekommen ist. Bei E-Mails ist eine Empfangs- oder Lesebestätigung nicht immer zuverlässig und vor Gericht oft schwer zu verwerten. Eine bessere Methode ist es, die gesendete E-Mail im Postausgang zu speichern oder auszudrucken, inklusive Zieladresse und Sendezeitpunkt. Bei Nutzung des Kündigungsbuttons muss das Unternehmen den Eingang der Kündigung sofort bestätigen.
- Sicherheit des Kommunikationskanals: Achten Sie auf die Sicherheit des gewählten digitalen Kanals. E-Mails werden oft unverschlüsselt versendet, ähnlich einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. Einige E-Mail-Provider wie Google Gmail analysieren Inhalte von Nachrichten. Für sensible Kündigungen empfehlen Experten die Verschlüsselung von E-Mails, wie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschrieben. Auch Messenger-Apps oder soziale Netzwerke bieten nicht immer optimalen Datenschutz.
Wann ein Einschreiben weiterhin sinnvoll ist
Trotz der neuen digitalen Möglichkeiten gibt es Situationen, in denen das gute alte Einwurfeinschreiben weiterhin die sicherste Wahl ist. Dies gilt insbesondere für besonders sensible Verträge, bei wichtigen Fristen oder wenn hohe Summen betroffen sind. Die Kosten von wenigen Euro sind hier gut investiert, da das Einschreiben einen gerichtsfesten Nachweis über den Versand und den Zugang der Kündigung liefert.
Wer noch ein Faxgerät besitzt, kann auch ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht nutzen. Die rechtliche Praxis für Kündigungen per E-Mail oder Kündigungsbutton in strittigen Fällen muss sich teilweise noch vor Gerichten etablieren. Daher bietet das Einschreiben bei kritischen Kündigungen eine bewährte Sicherheit.
Ausnahmen von der Regel
Nicht alle Verträge können per Kündigungsbutton oder in Textform beendet werden. Dazu gehören:
- Notariell beurkundete Verträge: Zum Beispiel Grundstückskäufe oder Eheverträge.
- Mietverträge: Hier ist weiterhin die Schriftform mit Unterschrift erforderlich.
- Arbeitsverträge: Auch diese erfordern weiterhin eine Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift.
- Finanzdienstleistungen: Verträge über Versicherungen oder andere Finanzprodukte sind vom Kündigungsbutton ausgenommen.
Die neuen Regelungen sind ein Fortschritt für Verbraucher. Sie machen das Kündigen von Verträgen einfacher und transparenter. Dennoch bleibt es wichtig, die individuellen Anforderungen des jeweiligen Vertrages und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen.





