Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben seit Januar 2023 bis Juli 2024 über 11.000 Beschwerden gegen den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erhalten. Nun plant der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage, um betroffenen Kunden zu helfen. Es geht um unerwünschte Vertragsabschlüsse und Schadenersatzforderungen.
Wichtige Punkte
- Über 11.000 Beschwerden gegen 1N Telecom seit Anfang 2023.
- Kunden werden oft mit irreführenden Angeboten konfrontiert.
- 1N Telecom fordert Schadenersatz bei Portierungsverhinderung.
- vzbv plant eine Sammelklage zur direkten Rückzahlung an Betroffene.
- Anmeldung zur Klage über das Klageregister des Bundesamts für Justiz möglich.
Unerwartete Verträge und hohe Forderungen
Viele Verbraucher berichten von einer ähnlichen Masche: Sie erhalten Angebote für Festnetz- und DSL-Internetverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Oftmals glauben sie, auf eine Mitteilung der Deutschen Telekom zu reagieren, nur um später festzustellen, dass sie einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen haben. Das Problem wird häufig erst nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist erkannt.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Forderung nach Schadenersatz. Wenn Kunden versuchen, die Portierung ihrer Telefonnummer zu verhindern – weil sie den Vertrag nicht wollten oder nicht bewusst abgeschlossen haben – kündigt 1N Telecom den Vertrag. Anschließend fordert das Unternehmen Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro. Diese Beträge werden dann oft von Inkassofirmen eingetrieben, was für die Betroffenen zusätzlichen Stress und finanzielle Belastung bedeutet.
Faktencheck
- 11.000+ Beschwerden bei Verbraucherzentralen (Januar 2023 - Juli 2024).
- Forderung von 419,88 Euro Schadenersatz bei Vertragsbeendigung.
- Oftmals merken Betroffene den Vertrag erst nach 14 Tagen.
Die Rolle der Verbraucherzentralen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Maßnahmen gegen 1N Telecom ergriffen. Es wurde eine Unterlassungsklage gegen bestimmte Vertragsklauseln des Anbieters eingereicht. Der Bundesgerichtshof wird diese Angelegenheit prüfen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits ein Urteil gefällt hat.
Doch der vzbv geht noch einen Schritt weiter. Eine Sammelklage ist geplant, um direkt Schadenersatz für die betroffenen Kunden zu erwirken. Das Ziel ist es, direkte Rückzahlungen an die Verbraucher zu erreichen, ohne dass jeder Einzelne selbst vor Gericht ziehen muss. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die vielen Geschädigten dar.
„Wir setzen uns dafür ein, dass die betroffenen Verbraucher ihr Geld zurückerhalten und die unlauteren Praktiken von 1N Telecom gestoppt werden.“
So können Sie von der Klage profitieren
Für betroffene Verbraucher gibt es klare Schritte, um sich der Sammelklage anzuschließen. Der wichtigste Weg führt über das Klageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ). Sobald dieses Register geöffnet wird, können sich Verbraucher dort kostenlos eintragen. Der vzbv wird aktiv informieren, sobald die Anmeldung möglich ist.
Die neue Form der Sammelklage, auch Abhilfeklage genannt, bietet einen großen Vorteil: Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher ihren Schadenersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Ein weiterer Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen, entfällt damit. Dies unterscheidet die Abhilfeklage von der früheren Musterfeststellungsklage und macht den Prozess für Verbraucher deutlich einfacher.
Hintergrund: Sammelklage (Abhilfeklage)
Die Abhilfeklage ist ein neues Instrument im deutschen Verbraucherrecht. Sie ermöglicht es, dass eine Vielzahl von Geschädigten gemeinsam ihre Ansprüche geltend machen kann. Anders als bei früheren Klageformen führt ein Erfolg der Klage direkt zu Entschädigungen für die angemeldeten Verbraucher, ohne dass diese individuelle Klagen einreichen müssen.
Zeitplan und weitere Schritte
Der vzbv hat die Sammelklage bereits beim Oberlandesgericht Hamm gegen 1N Telecom und TPI Investment eingereicht. Das genaue Datum für die Eröffnung des Klageregisters durch das BfJ steht noch aus, wird aber voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen. Betroffene sollten die Informationen des vzbv aufmerksam verfolgen.
Nach der Eröffnung des Klageregisters haben Verbraucher die Möglichkeit, sich anzumelden. Es folgen mündliche Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht. Nach der letzten mündlichen Verhandlung bleibt eine Frist von drei Wochen für An- oder Abmeldungen zur Klage. Ist die Klage erfolgreich, leitet das Oberlandesgericht das Umsetzungsverfahren ein, um sicherzustellen, dass die Verbraucher ihr Geld erhalten.
- 19. Dezember 2025: Einreichung der Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm.
- Offener Zeitpunkt: Eröffnung des Klageregisters durch das BfJ.
- Offener Zeitpunkt: Mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht.
- Drei Wochen Frist: Letzte Chance zur Anmeldung nach mündlicher Verhandlung.
- Offener Zeitpunkt: Urteil des Oberlandesgerichts.
- Offener Zeitpunkt: Start des Umsetzungsverfahrens zur Rückzahlung.
Es ist entscheidend, sich rechtzeitig im Klageregister einzutragen, um von einem möglichen Erfolg der Sammelklage zu profitieren. Wer unsicher ist oder Fragen zum Verfahren hat, findet auf der Webseite des vzbv weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wichtige Hinweise
Abonnieren Sie den News-Alert des vzbv, um direkt über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden. Die Anmeldung zum Klageregister ist kostenlos.





