Immer wieder landen Pakete im Briefkasten oder vor der Haustür, die niemand bestellt hat. Viele Verbraucher sind unsicher, wie sie mit solcher Ware umgehen sollen. Müssen sie bezahlen? Sollen sie die Artikel zurückschicken? Die Rechtslage ist klar: Grundsätzlich sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet und müssen die Ware auch nicht zurücksenden. Dennoch gibt es wichtige Schritte und Ausnahmen, die Verbraucher kennen sollten, um Ärger zu vermeiden.
Wichtige Punkte
- Sie müssen unbestellte Ware nicht bezahlen.
- Sie sind nicht zur Rücksendung verpflichtet.
- Vorsicht bei Kontaktaufnahme: Vermeiden Sie Formulierungen, die als Annahme des Angebots missverstanden werden könnten.
- Bei irrtümlicher Lieferung oder Zustellungsfehlern sollten Sie den Absender kontaktieren.
- Kosten für Rücksendungen müssen vom Absender getragen werden.
Keine Bestellung, keine Zahlungspflicht
Der Erhalt unbestellter Ware führt nicht automatisch zu einem Kaufvertrag. Dies bedeutet, dass Sie weder zur Zahlung des Rechnungsbetrags verpflichtet sind, noch die Ware zurücksenden müssen. Diese Regelung schützt Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken, bei denen Händler versuchen, durch unaufgeforderte Zusendungen Verträge zu erzwingen.
Es ist wichtig, sich nicht durch Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen unter Druck setzen zu lassen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot des Versenders aktiv annehmen. Eine bloße Zusendung reicht dafür nicht aus.
Faktencheck
- Zahlungspflicht: Keine Zahlungspflicht für unbestellte Ware.
- Rücksendepflicht: Keine Rücksendepflicht für unbestellte Ware.
- Vertragsschluss: Ein Kaufvertrag entsteht nur durch Ihre aktive Annahme des Angebots.
Vorsicht bei der Kommunikation
Obwohl Sie nicht zur Reaktion verpflichtet sind, kann eine Kontaktaufnahme mit dem Absender in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Besonders wenn es sich um einen seriösen Shop handelt und Sie den Grund für die Falschlieferung klären möchten. Dabei ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.
„Vermeiden Sie bei der Kontaktaufnahme unbedingt ironische Aussagen, denn auch ein ironisches „Vielen Dank“ kann als Annahme eines Angebotes ausgelegt werden.“
Ein simples „Vielen Dank für die Lieferung“ könnte bereits als Annahme des Angebots gewertet werden und Sie zur Zahlung verpflichten. Halten Sie Ihre Kommunikation daher stets sachlich und unmissverständlich. Erklären Sie klar, dass Sie die Ware nicht bestellt haben.
Umgang mit unbestellter Ware: Behalten oder zurückschicken?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit der unbestellten Ware umzugehen: Sie können sie behalten und Forderungen ignorieren, oder Sie senden sie zurück. Die Entscheidung hängt oft von den Umständen ab.
Wann eine Rücksendung sinnvoll ist
Eine Rücksendung kann in Betracht gezogen werden, wenn der Absender seriös ist und die Kosten dafür übernimmt. Dies ist oft der Fall bei:
- Zustellungsfehlern: Wenn das Paket an Sie adressiert ist, aber eigentlich für einen Nachbarn bestimmt war.
- Irrtümlichen Doppellieferungen: Wenn Sie einen Artikel bestellt haben und diesen versehentlich zweimal erhalten.
- Kulanten Händlern: Wenn der Shop schnell reagiert und ein Retourenlabel zur Verfügung stellt oder die Portokosten vorab erstattet.
Wichtig ist, dass Sie niemals für die Rücksendung in Vorkasse treten. Seriöse Unternehmen stellen ein Retourenlabel bereit oder erstatten die Kosten im Voraus. Andernfalls können Sie anbieten, dass die Ware bei Ihnen abgeholt wird.
Wann Sie die Ware behalten und Forderungen ignorieren sollten
In vielen Fällen ist es ratsamer, die Ware einfach zu behalten und alle Zahlungsaufforderungen zu ignorieren. Dies gilt insbesondere, wenn:
- Der Shop nicht auf Ihre Kontaktversuche reagiert.
- Der Shop sich weigert, die Rücksendekosten zu übernehmen.
- Es sich um einen unseriösen Absender handelt, der versucht, Ihnen einen Vertrag unterzuschieben.
Sie dürfen die Ware in diesem Fall nutzen, behalten oder auch entsorgen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Ware etwa sechs Monate lang aufzubewahren, falls es sich um einen Zustellungsfehler handelt und der Absender sie zurückfordern möchte.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei allen über das Internet oder Telefon geschlossenen Verträgen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sollte ein Shop behaupten, Sie hätten die Ware bestellt, können Sie auch in diesem Fall einen Widerruf erklären. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls es zu Missverständnissen kommt.
Häufige Gründe für unbestellte Lieferungen
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass unbestellte Ware bei Ihnen ankommt. Nicht immer steckt böse Absicht dahinter, aber oft sind es dubiose Geschäftspraktiken.
Untergeschobene Verträge
Dies ist eine gängige Masche unseriöser Unternehmen. Sie senden Ware, ohne dass eine Bestellung vorliegt, und hoffen, dass der Empfänger aus Unwissenheit bezahlt oder die Ware behält und somit den Vertrag stillschweigend annimmt. In solchen Fällen sind Sie weder zur Rücksendung noch zur Zahlung verpflichtet.
Misslungener Identitätsmissbrauch
Manchmal bestellen Betrüger Ware unter Ihrem Namen und Ihrer Adresse, beabsichtigen aber, das Paket selbst abzufangen. Wenn dieser Plan fehlschlägt und die Ware bei Ihnen ankommt, haben die Betrüger nur die Absicht gehabt, Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen. Überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Online-Konten und ändern Sie Passwörter. Informieren Sie den Shop über den Vorfall.
Volle Lager und „Brushing“
Einige Online-Shops versenden Ware, wenn ihre Lager überfüllt sind. Besonders bei günstig produzierten Artikeln kann es kostengünstiger sein, die Ware zu versenden, als weiterhin Lagerkosten zu tragen. Auch hierfür dürfen Ihnen keine Kosten entstehen.
Eine weitere Methode ist das sogenannte „Brushing“. Händler erstellen gefälschte Kundenkonten mit echten Adressen, bestellen ihre eigenen Produkte und lassen sie an diese Adressen schicken. Anschließend verfassen sie positive Bewertungen, um die Sichtbarkeit und den Verkauf ihrer Produkte zu verbessern. Erhalten Sie Ware von einem Händler auf einer Verkaufsplattform (z.B. Amazon Marketplace), melden Sie dies der Plattform.
Zustellungsfehler
Nicht immer steckt eine böse Absicht hinter unbestellter Ware. Manchmal handelt es sich schlicht um einen Fehler bei der Paketzustellung. Das Paket eines Nachbarn kann versehentlich bei Ihnen landen, oder es wurde im Versandzentrum ein Artikel doppelt an Sie versandt. Achten Sie genau darauf, ob Ihre Adresse auf dem Paket korrekt ist. Bei einem offensichtlichen Zustellungsfehler sollten Sie den Absender kontaktieren und eine Rücksendung auf dessen Kosten vereinbaren.
Beweislast liegt beim Verkäufer
Im Falle eines Rechtsstreits muss der Shop beweisen, dass ein gültiger Kaufvertrag mit Ihnen zustande gekommen ist. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass Sie die Ware tatsächlich bestellt haben. Dies gilt auch für irrtümlich oder falsch zugestellte Ware. Die Beweislast liegt somit immer beim Verkäufer, nicht beim Empfänger.
Sollten Sie bereits für unbestellte Ware bezahlt haben, wird die Situation komplizierter. Ob die reine Zahlung der Ware bereits einen Vertragsschluss darstellt, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, um individuelle Beratung zu erhalten.
Es ist entscheidend, seine Rechte als Verbraucher zu kennen. Unbestellte Ware muss weder bezahlt noch zurückgeschickt werden. Mit diesen Informationen können Sie souverän auf solche Situationen reagieren und sich vor unnötigem Ärger schützen.





