Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Der Lebensmitteleinzelhandel hat großen Einfluss auf die Lebensmittelverschwendung bei Obst und Gemüse. Hohe ästhetische Anforderungen an die Produkte führen dazu, dass ein erheblicher Teil der Ernte gar nicht erst in den Verkauf gelangt oder unnötig weggeworfen wird. Dies hat weitreichende Folgen für Umwelt und Klima.
Wichtige Erkenntnisse
- Nur ein Viertel der Märkte bietet preisreduziertes Obst und Gemüse an.
- Obst und Gemüse der Klasse II ist selten im Sortiment.
- Produkte werden oft nach Stück statt nach Gewicht verkauft, was zu Verschwendung führt.
- Blattwerk an Gemüse, das die Haltbarkeit verkürzt, wird häufig beibehalten.
- Handelsvorgaben gehen über gesetzliche Normen hinaus und belasten die Umwelt.
Handelsstandards fördern Lebensmittelverschwendung
Der Bericht der Verbraucherzentralen offenbart, dass der Handel mit seinen hohen Qualitätsansprüchen die Lebensmittelverschwendung in der Produktion maßgeblich beeinflusst. Supermärkte legen großen Wert auf Größe, Form und makelloses Aussehen von Obst und Gemüse. Diese Vorgaben gehen oft weit über gesetzliche Bestimmungen hinaus.
Das Ergebnis: Produkte, die diesen strengen Kriterien nicht entsprechen, werden häufig nicht in den Verkauf genommen. Sie werden im besten Fall weiterverarbeitet, oft aber direkt entsorgt oder untergepflügt. Dies entzieht Verbrauchern die Möglichkeit, bewusster und nachhaltiger einzukaufen.
Faktencheck: Die Stichprobe
- 25 Märkte wurden bundesweit untersucht.
- Dazu gehörten 12 Supermärkte, 11 Discounter und 2 Bio-Supermärkte.
- Die Untersuchung konzentrierte sich auf preisreduzierte Ware, Klasse-II-Produkte, Verkaufsweise (Stück/Gewicht) und das Angebot von Gemüse mit Blattwerk.
Wenig preisreduzierte Ware im Angebot
Eine einfache Methode, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, ist das Anbieten von überreifem oder leicht beschädigtem Obst und Gemüse zu reduzierten Preisen. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass nur jeder vierte Markt der Stichprobe solche Angebote machte.
Lediglich ein einziger Markt gab überreife Produkte sogar kostenfrei ab. Wenn preisreduzierte Ware vorhanden war, befand sie sich meist in gutem Zustand, war leicht zu finden und offen zugänglich. Einige Geschäfte nutzten auffällige Schilder oder motivierende Sprüche, um auf diese Angebote hinzuweisen.
„Anstatt Produkte zu entsorgen, die aufgrund der Reife direkt verzehrt werden sollten, können Händler dieses Obst und Gemüse auch zu einem reduzierten Preis anbieten.“
Tipps für Verbraucher: Überreifes Obst und Gemüse nutzen
- Achten Sie in Ihrem Supermarkt gezielt auf reduzierte Lebensmittel oder fragen Sie das Personal nach überreifen Produkten.
- Verbrauchen Sie sehr reifes Obst und angewelktes Gemüse schnell. Lagern Sie es bis dahin richtig.
- Bei fauligen Stellen, Schimmel oder stark abweichendem Geruch sollten Sie Produkte nicht mehr verzehren.
- Überreife Bananen lassen sich gut einfrieren und zu Bananeneis verarbeiten.
- Weiche Paprika, Tomaten oder Auberginen eignen sich hervorragend für Suppen, Saucen oder Gemüsepfannen.
- Die meisten Obstarten können püriert für Smoothies oder als Topping für Joghurt verwendet werden.
Klasse II Produkte kaum sichtbar
Händler sortieren Obst und Gemüse oft nach Klassen, obwohl dies gesetzlich nur für zehn Produktgruppen vorgeschrieben ist. Je höher die Klasse, desto strenger sind die Anforderungen an Ästhetik und Größe. Äpfel der Klasse II dürfen beispielsweise größere Abweichungen vom genormten Durchmesser aufweisen als Äpfel der Klasse I.
Die Stichprobe ergab, dass 80 Prozent der Apfel- und Möhrenangebote der Klasse I entsprachen, während nur 20 Prozent der Klasse II zugeordnet waren. Explizite Hinweise auf Klasse-II-Produkte, etwa mit Slogans wie „Krumm in der Form. Makellos im Geschmack“, waren selten. Discounter hatten den geringsten Anteil an Klasse-II-Produkten, während die untersuchten Bio-Märkte ausschließlich Äpfel und Möhren der Klasse II anboten.
Hintergrund: Vermarktungsnormen
Die gesetzlichen Vermarktungsnormen legen Mindestanforderungen an Obst und Gemüse fest. Der Handel geht jedoch oft darüber hinaus und entwickelt eigene, strengere Kriterien. Dies führt dazu, dass optisch „nicht perfekte“ Produkte aussortiert werden, obwohl sie qualitativ einwandfrei sind.
Verkauf nach Stück statt Gewicht
Einige Obst- und Gemüsearten werden häufig nach Stück und nicht nach Gewicht verkauft. Dies erfordert einheitliche Größen und Gewichte der Produkte. Wenn Obst und Gemüse nicht der Mindestgröße oder dem Mindestgewicht entspricht, schafft es dies nicht in den Handel.
Der Marktcheck bestätigte: Kohlrabi und Eisbergsalat wurden fast ausschließlich zum Stückpreis angeboten. Brokkoli war in festen Verkaufseinheiten von 300 bis 500 Gramm erhältlich. Nur vereinzelt gab es Blumenkohl und Brokkoli als Wiegeware. Bei Kohlrabi und Eisbergsalat, die nach Stück verkauft wurden, gab es oft deutliche Größenunterschiede. Kunden konnten zwar größere oder kleinere Exemplare wählen, zahlten aber denselben Preis. Dies verleitet dazu, das größte Produkt zu wählen, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf.
Blattwerk verkürzt Haltbarkeit
Gemüse ohne Blattwerk bleibt länger frisch, da weniger Wasser verdunstet. Trotzdem wird das Blattwerk im Handel oft als vermeintliches Frischemerkmal beibehalten. Die Stichprobe zeigte, dass Kohlrabi und Radieschen nur vereinzelt ohne Blätter angeboten wurden.
In einigen Fällen wurde das Blattwerk beim Kohlrabi im Geschäft entfernt, vermutlich weil es bereits welk war. Meistens waren die Blätter bei Radieschen und Kohlrabi schon welk und unansehnlich, was die Attraktivität und Haltbarkeit negativ beeinflusst.
Fazit und Forderungen der Verbraucherzentralen
Der Lebensmitteleinzelhandel besitzt ein großes Potenzial zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Nur ein Viertel der untersuchten Märkte bot preisreduzierte Ware an, und wo Größenunterschiede bestanden, wurde oft ein einheitlicher Stückpreis verlangt. Produkte der Klasse II und Gemüse ohne Blattwerk waren ebenfalls selten zu finden.
Die Verbraucherzentralen fordern den Handel auf, seine ästhetischen Anforderungen sowie Größen- und Gewichtsnormen anzupassen. Eine naturnahe und nachhaltigere Sortimentsgestaltung würde sowohl den Erzeugern als auch den Verbrauchern zugutekommen.
Konkrete Forderungen an den Handel:
- Der neue Endpreis nach Preisreduzierung muss leicht erkennbar sein, beispielsweise durch Beibehaltung des alten Preisschilds.
- Der Handel sollte auf eigene, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen verzichten. Klasse II sollte zum Standard werden.
- Obst und Gemüse sollte grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden, um feste Größen- und Gewichtsvorgaben überflüssig zu machen.
- Gemüse wie Kohlrabi, Radieschen und Möhren sollten ohne Blätter angeboten werden, um die Frische zu verlängern.
Ein Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigt diese Ergebnisse und weist darauf hin, dass die außergesetzlichen Vorgaben des Handels Umwelt und Klima belasten. Um makelloses Obst und Gemüse zu produzieren, müssen Erzeuger oft zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel einsetzen. Das UBA hat gemeinsam mit Experten Lösungsvorschläge für umwelt- und klimafreundlichere Vorgaben entwickelt, um mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal zu ermöglichen.





