Lebensmittelrückrufe sind ein wichtiges Instrument, um Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsrisiken zu schützen. Wenn ein Produkt Mängel aufweist, die die Gesundheit gefährden könnten oder gesetzliche Vorschriften verletzen, müssen Hersteller und Händler schnell handeln. Das zentrale Portal lebensmittelwarnung.de und eine neue App bieten umfassende Informationen.
Wichtige Punkte
- Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Produkte bei Gesundheitsgefahr sofort zurückzurufen.
- Das Portal lebensmittelwarnung.de und eine App informieren umfassend über aktuelle Rückrufe.
- Verbraucher haben ein Recht auf einwandfreie Produkte und können mangelhafte Ware zurückgeben.
- Bei Folgeschäden haftet der Hersteller, kann aber das Risiko durch effektive Rückrufe mindern.
- Behörden können warnen, wenn Unternehmen ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.
Warum Lebensmittel zurückgerufen werden
Ein Lebensmittelrückruf wird notwendig, sobald der Verdacht besteht, dass ein Produkt die menschliche Gesundheit gefährden könnte. Dies kann der Fall sein, wenn gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken nicht eingehalten wurden oder Verbraucher erheblich getäuscht werden. Auch wenn ein Lebensmittel zum Verzehr ungeeignet ist, muss es vom Markt genommen werden.
Die Sicherheit der Verbraucher steht dabei an erster Stelle. Die Unternehmen tragen die Hauptverantwortung. Sie müssen nicht nur die betroffenen Produkte aus dem Verkauf nehmen, sondern auch die Öffentlichkeit umfassend über den Grund des Rückrufs informieren.
Wussten Sie schon?
Alle deutschlandweiten Rückrufe werden auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de und der zugehörigen App veröffentlicht. Dies ist die zentrale Anlaufstelle für aktuelle Informationen.
So erkennen Sie einen Rückruf
Die umfassendsten Informationen zu aktuellen Lebensmittelrückrufen finden Verbraucher auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de oder über die dazugehörige App. Diese Plattform wird von den Bundesländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben.
Es gibt keinen fest vorgeschriebenen Ablauf für die Durchführung eines Rückrufs. Der Gesetzgeber verlangt jedoch, dass die Maßnahmen effektiv sind und die Verbraucher erreichen. Oft nutzen Unternehmen Pressemitteilungen, die an lokale und überregionale Medien versendet werden. Auch eigene Kommunikationskanäle wie Homepages, Newsletter oder soziale Medien kommen zum Einsatz.
„Die effektive Information der Öffentlichkeit ist entscheidend, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Botschaft die Konsumenten erreicht.“
Wichtige Informationen in einem Rückruf
Ein Rückruf muss alle relevanten Informationen für Verbraucher enthalten. Dazu gehören eine genaue Beschreibung des Lebensmittels, wie Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum und Chargennummer. Ein Farbfoto des Produkts ist ebenfalls obligatorisch. Weiterhin muss angegeben werden, wo das Lebensmittel verkauft wurde, also welche Händler und Bundesländer betroffen sind. Die Information über die vom Lebensmittel ausgehende Gefahr und mögliche Auswirkungen beim Verzehr ist unerlässlich.
Was tun bei einem betroffenen Produkt?
Wenn Sie ein zurückgerufenes Lebensmittel besitzen, ist der Lebensmitteleinzelhändler meist der erste Ansprechpartner. Sie können mangelhafte Produkte direkt im Geschäft reklamieren. Im April 2022 zeigte der große Rückruf von Ferrero, dass die Abwicklung über den Einzelhandel für Verbraucher am einfachsten ist. Nach anfänglichen logistischen Problemen entschied sich der Schokoladenhersteller, die Rückgabe über die Händler abzuwickeln.
Händler ersetzen das beanstandete Produkt in der Regel durch ein einwandfreies. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Oft ist dies auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich, da die Kulanz in solchen Fällen hoch ist.
Ihr Recht auf Gewährleistung
Sie haben grundsätzlich ein Recht auf einwandfreie Produkte. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung können Sie das erworbene Lebensmittel zusammen mit dem Kassenbon gegen ein neues umtauschen oder Ihr Geld zurückverlangen. Wenden Sie sich aus Ärger direkt an den Hersteller, können Sie aus Kulanz oft mit einem großzügigen Ersatz rechnen, auch wenn darauf kein Rechtsanspruch besteht.
Haftung bei Folgeschäden
Bei Folgeschäden, die durch den Verzehr eines fehlerhaften Produkts entstehen, haftet grundsätzlich der Hersteller. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, tritt der Importeur oder Verkäufer in die Haftung ein. Sachschäden bis zu 500 Euro müssen Verbraucher selbst tragen. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, muss eine Erstattung erfolgen. Bei Erkrankungen stehen Ihnen auch Schmerzensgeldzahlungen zu. Der Nachweis, dass der Schaden direkt durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurde, ist in der Praxis oft schwierig.
Eine Rückrufaktion kann das Risiko für das Unternehmen mindern. Wenn feststeht, dass Sie vor dem Schaden über den Rückruf informiert waren, können Sie unter Umständen nur für einen Teil des Schadens Entschädigung verlangen. Es ist also im Interesse der Hersteller, Rückrufe schnell und umfassend zu kommunizieren.
Rücknahme versus Rückruf
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einer Rücknahme und einem Rückruf. Eine Rücknahme erfolgt, wenn das betroffene Lebensmittel die Verbraucher noch nicht erreicht hat. In diesem Fall fordern Lebensmittelunternehmer ihre Handelspartner auf, die Produkte nicht zu verkaufen und an sie zurückzusenden. Man spricht hier auch von einem "stillen Rückruf".
Hat das Lebensmittel die Verbraucher bereits erreicht und wird zum Verkauf angeboten, muss der Lebensmittelunternehmer einen öffentlichen Rückruf durchführen. Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit aktiv und umfassend über die Gefahr informiert werden muss.
Behördliche Warnungen
Auch Behörden dürfen vor unsicheren Lebensmitteln warnen. Dies geschieht, wenn der Lebensmittelunternehmer seiner Informationspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder der Rückruf die Verbraucher nicht erreicht. Bevor eine Behörde jedoch warnt, muss dem verantwortlichen Unternehmen eine Anhörung gewährt werden. Stellt die zuständige Behörde eine Gefahr fest, wird die Öffentlichkeit unter Nennung des Produkts und des Herstellers informiert.
Wann Behörden warnen
- Überschreitung von Grenzwerten oder Höchstmengen
- Enthalten von nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen
- Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Vorschriften zum Verbraucherschutz
Das Portal lebensmittelwarnung.de
lebensmittelwarnung.de ist ein zentrales Internetportal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Hier werden Warnmeldungen zu Produkten veröffentlicht, die von Unternehmen zurückgerufen werden oder vor denen Behörden selbst warnen. Das Portal umfasst nicht nur Lebensmittel, sondern auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände.
Seit dem Relaunch am 18. Juni 2024 werden Meldungen noch einheitlicher und verbraucherfreundlicher über mögliche Gesundheitsrisiken informiert. Das Portal appelliert an Unternehmen, ihre Informationen präziser zu formulieren, da diese die Grundlage der Veröffentlichungen bilden.
Die Lebensmittelwarnung App
Seit dem 18. Juni 2024 gibt es auch eine offizielle App für Android und iOS. Diese App, erkennbar am gelben Logo mit Einkaufskorb, ermöglicht es, Warnungen als Push-Nachricht oder E-Mail zu erhalten. Die Meldungen in der App enthalten detaillierte Informationen zum betroffenen Produkt, den Grund der Meldung, die betroffenen Bundesländer und Verhaltensempfehlungen.
Die App zeigt die neuesten Meldungen automatisch zuerst an. Über eine Filterfunktion können Nutzer aber auch gezielt nach bestimmten Meldungen suchen. Alternativ lässt sich lebensmittelwarnung.de auch als Progressive Web App (PWA) ohne Download auf dem Smartphone nutzen. Dies funktioniert sowohl für Android-Geräte über den Chrome-Browser als auch für iOS-Geräte über Safari.
App-Funktionen
- Push-Nachrichten und E-Mail-Benachrichtigungen
- Detaillierte Produktinformationen und Fotos
- Informationen zu Erregern und möglichen Folgen
- Verhaltensempfehlungen und Kontaktdaten
Informationen ohne Internetzugang
Auch ohne Internetzugang können Verbraucher über Rückrufe informiert werden. Unternehmen, die ein Produkt zurückrufen, müssen sicherstellen, dass die Käufer effektiv und schnell erreicht werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die genutzten Informationskanäle, aber meist informieren Hersteller die Presse durch Pressemitteilungen. Fernsehsender, Radiosender und Printmedien greifen diese Informationen auf und verbreiten sie weiter. Zusätzlich finden sich Aushänge in Supermärkten, die auf aktuelle Rückrufe hinweisen.
An wen wenden bei unsicheren Lebensmitteln?
Haben Sie den Verdacht, ein gesundheitsgefährdendes oder ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben, können Sie eine sogenannte Beschwerdeprobe bei den zuständigen Überwachungsbehörden einreichen. Diese Probe wird kostenlos analysiert, und bei Bestätigung Ihres Verdachts werden weitere Schritte eingeleitet.
Für Beschwerden zu mangelhaften Lebensmitteln sind in der Regel die Ämter für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. Bei anderen Mängeln, wie falschem Inhalt oder Herkunftsangaben, können auch Gewerbeaufsichtsämter oder Eichämter in Frage kommen. Eine Beschwerde kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen und auf Wunsch auch anonym.
Die Behörden nehmen eine Vergleichsprobe, analysieren diese in landeseigenen Laboren und erstellen ein lebensmittelrechtliches Gutachten. Bei schwerwiegenden Hygienemängeln kann sogar eine vorübergehende Betriebsschließung erfolgen. Ihre Beschwerde kann somit dazu beitragen, andere Verbraucher vor ähnlichen Schäden zu schützen.
Informationen zu kritischen Inhaltsstoffen und krankmachenden Keimen finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentralen, die sich auf Gutachten und Empfehlungen staatlicher Behörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) stützen.





