In Deutschland können Bürger qualifizierte Ernährungsberatungen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich Krankenkassen an den Kosten. Dies gilt insbesondere bei ernährungsbedingten Krankheiten oder wenn eine Ernährungsumstellung als therapeutische Maßnahme notwendig ist. Für präventive Kurse zur Gewichtsreduktion sind Zuschüsse auch ohne ärztliche Bescheinigung möglich, wenn die Kurse zertifiziert sind.
Wichtige Punkte
- Krankenkassen übernehmen oft Kosten für Ernährungstherapie bei ärztlicher Bescheinigung.
- Für präventive Kurse sind Zuschüsse ohne ärztliche Bescheinigung möglich, wenn sie zertifiziert sind.
- Die Qualifikation der Ernährungsfachkraft ist entscheidend für die Anerkennung durch Krankenkassen.
- Der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt.
- Falsche Gesundheitsaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind verboten und meldepflichtig.
Ernährungsberatung als Präventionsmaßnahme
Ernährungsberatung kann als präventive Maßnahme dienen, beispielsweise zur Verbesserung des Essverhaltens oder zur Reduzierung von Übergewicht. Für solche Kurse ist in der Regel keine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Damit die Krankenkassen jedoch einen Teil der Kursgebühren erstatten, müssen diese Kurse von qualifizierten Anbietern zertifiziert sein. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen bestimmten Qualitätsstandards entsprechen.
Zertifizierte Präventionskurse gibt es sowohl als Online-Angebote als auch als Präsenzveranstaltungen. Eine Übersicht dieser Kurse bietet die Zentrale Prüfstelle Prävention. Dort können Interessenten gezielt nach Themen oder Postleitzahlen filtern. Es empfiehlt sich, vorab bei der eigenen Krankenkasse nach der genauen Höhe des möglichen Zuschusses zu fragen.
Die Kosten für diese Kurse müssen oft zunächst selbst getragen werden. Die anteilige Kostenerstattung erfolgt üblicherweise nach Abschluss der Maßnahme und der Vorlage einer Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse. Eine Marktübersicht der Stiftung Warentest kann hierbei ebenfalls hilfreich sein, um passende Angebote zu finden und die Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen.
Wussten Sie schon?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention listet über 10.000 zertifizierte Präventionskurse in Deutschland. Darunter fallen auch zahlreiche Ernährungsberatungsangebote.
Ernährungsberatung als Therapiemaßnahme
Eine individuelle Ernährungstherapie ist bei verschiedenen Krankheiten sinnvoll, die direkt durch die Ernährung beeinflusst werden oder bei denen eine Ernährungsumstellung als notwendig erachtet wird. Dazu gehören beispielsweise Adipositas, Diabetes, Erkrankungen der Verdauungsorgane, Krebs, Mangelernährung, Nahrungsmittelallergien, Nierenerkrankungen, Osteoporose oder Zöliakie.
In diesen Fällen dürfen Ernährungsfachkräfte erst nach einer ärztlichen Empfehlung tätig werden. Eine solche Empfehlung wird in Form einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt, die in der Hausarztpraxis erhältlich ist. Mit einer solchen Bescheinigung übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Therapiekosten. Die Höhe des Zuschusses variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Kassen.
„Bei ernährungsbedingten Erkrankungen kann eine gezielte Ernährungstherapie die Lebensqualität erheblich verbessern und den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen“, erklärt eine Sprecherin des Verbands der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.V. (VDD).
Häufig liegen die Zuschüsse der Krankenkassen zwischen 100 und 400 Euro. Bei durchschnittlich fünf Terminen kann der Eigenanteil somit zwischen 50 und 350 Euro betragen. Es ist ratsam, sich vor Beginn einer Therapie bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Konditionen und die Höhe der Kostenübernahme zu informieren.
Hintergrundinformationen
Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme von Präventions- und Therapiemaßnahmen im Bereich Ernährung findet sich im Sozialgesetzbuch V (§ 20 SGB V). Dieses regelt die primäre Prävention und Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen.
Die Qualifikation ist entscheidend
Der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Dies bedeutet, dass sich prinzipiell jeder so nennen darf. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist jedoch die Qualifikation der beratenden Person entscheidend. Hier gibt es klare Unterschiede, die Verbraucher beachten sollten.
Diätassistenten gelten als Angehörige eines Heilberufs und sind grundsätzlich qualifiziert. Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler oder Ernährungsmediziner benötigen eine zusätzliche Qualifikation in "Ernährungsberatung" oder "Ernährungstherapie" sowie regelmäßige Fortbildungen, um von den Krankenkassen anerkannt zu werden. Diese Zusatzqualifikationen stellen sicher, dass sie den aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Bezeichnungen wie "staatlich geprüfte" oder "staatlich zertifizierte Ernährungsberater" sind irreführend, da sie in Deutschland nicht zu einer Anerkennung durch die Krankenkassen führen. Sie sind nicht mit den qualifizierten Ernährungsfachkräften zu verwechseln, die ein anerkanntes Zertifikat besitzen und bestimmte Standards erfüllen. Verbraucher sollten daher genau auf die spezifischen Qualifikationen achten.
Qualifizierte und anerkannte Experten finden sich bei verschiedenen Berufsverbänden und Plattformen. Dazu gehören der BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOe), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), E-Zert (Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e.V.), der Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) sowie der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).
Diese von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsfachkräfte sind anbieterunabhängig. Sie verpflichten sich, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen. Eine Checkliste zur Überprüfung der Beratung kann Verbrauchern helfen, eine unabhängige und qualifizierte Beratung zu erkennen.
Meldung unseriöser Nahrungsergänzungsmittel-Anbieter
Es kommt immer wieder vor, dass Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln (oft im Multi-Level-Marketing oder durch Influencer) behaupten, ihre Produkte könnten bei bestimmten Krankheiten helfen. Solche Aussagen sind in Deutschland und der EU streng verboten. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit wissenschaftlich geprüften und von der EU zugelassenen Gesundheitsaussagen, sogenannten "Health Claims", beworben werden.
Es ist nicht erlaubt, Heilung oder Linderung von Krankheiten zu versprechen oder den Eindruck zu erwecken, dass herkömmliche Lebensmittel zur Nährstoffversorgung nicht ausreichen. Auch wissenschaftlich nicht haltbare Aussagen, die einem Nahrungsergänzungsmittel Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die es nicht besitzt, gelten als verbotene Irreführung. Verbraucher sollten hier sehr kritisch sein.
Die Kontrolle der Lebensmittelüberwachung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die zuständigen Behörden sind den Stadt- und Kreisverwaltungen angegliedert. Diese örtlichen Überwachungsämter nehmen Beschwerden von Verbrauchern entgegen, wenn Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Lebensmittelbereich vorliegen. Zuständig ist die Behörde, in deren Gebiet der Vertrieb oder die Werbeveranstaltung stattgefunden hat.
Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können bei der Suche nach der richtigen Anlaufstelle helfen. Bei Influencern ist die Überwachungsbehörde am Wohnort (Impressum) zuständig. Man kann sich aber auch direkt an die eigene Lebensmittelüberwachung wenden, die dann die weiteren Schritte veranlasst.
Wenn mit der Ernährungsberatung eine Art Behandlung zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten einhergeht, sollte beim örtlichen Gesundheitsamt nachgefragt werden, ob die beratende Person dafür qualifiziert ist (z.B. durch eine Heilpraktikerausbildung). Die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Berechtigung wird mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, sich nur an qualifizierte Fachkräfte zu wenden.
Rechtliche Hinweise
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die Information der Verbraucher über Lebensmittel und verbietet irreführende Angaben. Das Heilpraktikergesetz ahndet die Ausübung der Heilkunde ohne Berechtigung.