In der Europäischen Union gelten Insekten als neuartige Lebensmittel und dürfen nicht ohne spezielle Zulassung auf den Markt gebracht werden. In den letzten Jahren haben jedoch mehrere Insektenarten die Genehmigung erhalten und finden ihren Weg in unsere Nahrungsmittel. Von Mehlwürmern in Nudeln bis zu Heuschrecken in Cerealien – die Auswahl wächst stetig.
Wichtige Punkte
- Vier Insektenarten sind in der EU als Lebensmittel zugelassen: Gelber Mehlwurm, Europäische Wanderheuschrecke, Hausgrille und Buffalowurm.
- Diese Insekten dürfen in verschiedenen Formen – gefroren, getrocknet, gemahlen – in Lebensmitteln verarbeitet werden.
- Produkte mit Insekten als Zutat müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, inklusive wissenschaftlichem und deutschem Namen.
- Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für mögliche allergische Reaktionen, insbesondere bei Personen mit Allergien gegen Krustentiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben.
- Für einige weitere Insektenarten wie die tropische Hausgrille oder die Larve der schwarzen Soldatenfliege gilt noch eine Übergangsregelung.
Zugelassene Insekten: Eine Übersicht
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren schrittweise die Zulassung für verschiedene Insektenarten als Lebensmittel erteilt. Diese Entscheidungen basieren auf umfassenden wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die den Verzehr als gesundheitlich unbedenklich eingestuft hat.
Der Gelbe Mehlwurm: Der Vorreiter
Der Gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) war das erste Insekt, das in Europa eine offizielle Zulassung erhielt. Die Larve des Mehlkäfers darf sowohl als ganze, wärmegetrocknete Larve als auch in gemahlener Form verkauft werden. Darüber hinaus ist es erlaubt, Mehlwurm-Pulver bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Produkten wie Nudeln, Keksen oder Proteinriegeln zu verwenden.
Seit Februar 2025 ist eine weitere Form des Gelben Mehlwurms zugelassen: ein UV-behandeltes Pulver. Durch diese Behandlung erhöht sich der Vitamin-D-Gehalt im Pulver. Es darf unter anderem in Brot, Brötchen, Kuchen, Nudeln, Käseprodukten und Obstkompotten eingesetzt werden.
Wussten Sie schon?
Der Gelbe Mehlwurm war das erste Insekt, das in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen wurde. Dies ebnete den Weg für weitere Insektenarten auf dem europäischen Markt.
Die Europäische Wanderheuschrecke: Vielseitig einsetzbar
Seit November 2021 ist auch die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als Lebensmittel zugelassen. Sie ist in drei Varianten erhältlich: gefroren, getrocknet und gemahlen. Flügel und Beine werden dabei entfernt. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Sie kann in verarbeiteten Kartoffelprodukten, Nudeln, Suppen, Salaten, Schokoladenerzeugnissen, Frühstückscerealien, Back- oder Wurstwaren als Zutat dienen.
Die Hausgrille: Auch als Pulver beliebt
Als drittes Insekt erhielt die Hausgrille (Acheta domesticus) die Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Ihr Verkauf ist seit 2021 gesetzlich geregelt. Sie wird im Ganzen, gefroren, gefriergetrocknet oder als Pulver angeboten. Eine wichtige Ergänzung im Januar 2023 war die Zulassung des teilweise entfetteten Pulvers der Hausgrille.
Die Hausgrille findet sich als Zutat in einer breiten Palette von Lebensmitteln. Dazu gehören Brot und andere Backwaren, Fleischzubereitungen, Soßen, Schokoladen sowie bierähnliche Getränke und Mischungen aus alkoholischen Getränken.
Was ist Novel Food?
Als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) werden Produkte bezeichnet, die in der EU vor dem Jahr 1997 praktisch nicht verzehrt wurden. Sie benötigen eine spezielle Zulassung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Dies stellt sicher, dass neue Lebensmittel sicher sind und keine Gesundheitsrisiken bergen.
Der Buffalowurm: Neuzugang am Markt
Seit Januar 2023 ist die Larve des Getreideschimmelkäfers, besser bekannt als „Buffalowurm“ (Alphitobius diaperinus), als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Diese Larven können gefroren, als Paste, getrocknet oder in Pulverform in Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Kennzeichnung muss dabei den wissenschaftlichen Namen „Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ tragen.
Der Buffalowurm ist besonders vielseitig und kann in zahlreichen Getreideprodukten wie Brot, Brötchen, Getreideriegeln, Porridge oder Nudeln eingesetzt werden. Darüber hinaus findet man ihn als Zutat in Molkenpulver, Chips, Fleischzubereitungen oder Nahrungsergänzungsmitteln.
Kennzeichnungspflicht und Allergiehinweise
Die Europäische Union legt großen Wert auf Transparenz beim Verkauf von Insekten als Lebensmitteln. Jedes Produkt, das Insekten oder Insektenbestandteile enthält, muss diese klar im Zutatenverzeichnis auflisten. Hierbei sind sowohl der wissenschaftliche Name als auch der deutsche Name des Insekts anzugeben, beispielsweise „Acheta domesticus (Hausgrille)“.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen. Obwohl der Verzehr von Insekten allgemein als sicher gilt, können empfindliche Personen allergisch reagieren. Dies betrifft insbesondere Menschen mit bekannten Allergien gegen Krusten- und Weichtiere oder Hausstaubmilben. Der entsprechende Warnhinweis muss gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste angebracht sein.
„Die Kennzeichnungsvorschriften garantieren, dass Verbraucher genau wissen, was sie essen. Es besteht keine Gefahr, dass Insekten oder Insektenpulver unbemerkt beigemischt werden.“
Zudem sind Insekten oder Insektenpulver als Zutat verhältnismäßig teuer. Für viele Betriebe lohnt es sich daher wirtschaftlich nicht, diese Produkte ohne gezielte Marketingstrategie einzusetzen. Kommen sie zum Einsatz, geschieht dies oft zu Werbezwecken oder um Aufmerksamkeit zu erregen.
Insekten mit Übergangsregelung
Nicht alle Insektenarten, die als Lebensmittel in Betracht gezogen werden, haben bereits eine endgültige Zulassung erhalten. Für einige gilt derzeit noch eine Übergangsregelung. Das bedeutet, sie dürfen weiterhin verkauft werden, bis die zuständigen Behörden abschließend über ihre Zulassung entschieden haben.
- Tropische Hausgrille (Gryllodes sigillatus): Eine weitere Grille, die auf eine endgültige Entscheidung wartet.
- Honigbienendrohnenbrut (Apis mellifera): Die Larven von Honigbienen könnten zukünftig ebenfalls auf dem Speiseplan stehen.
- Larve der schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens): Diese Larve wird bereits häufig als Tierfutter verwendet und könnte auch für den menschlichen Verzehr zugelassen werden.
Diese Übergangsregelungen ermöglichen es Unternehmen, erste Erfahrungen mit diesen Produkten zu sammeln, während die wissenschaftliche Bewertung fortgesetzt wird. Die Entwicklung in diesem Bereich ist dynamisch und es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Insektenarten die Zulassung als Lebensmittel erhalten könnten.
Die Integration von Insekten in die europäische Ernährung ist ein spannendes Feld. Es bietet neue Möglichkeiten für nachhaltige Proteinquellen und eine Erweiterung der kulinarischen Vielfalt, immer unter strengen Auflagen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.





