Tausende Versicherungsnehmer der Debeka könnten Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht erhobener Stornogebühren haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Versicherer eingereicht. Es geht um Gebühren, die bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen abgezogen wurden und deren Höhe an variable Zinssätze gekoppelt war.
Wichtige Punkte
- Debeka zog bei Kündigungen bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals als Stornogebühr ab.
- Die Verbraucherzentrale hält die Klausel für rechtswidrig.
- Das OLG Koblenz hat Debeka die künftige Nutzung der Klausel untersagt.
- Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen.
- Ansprüche ab 2022 werden durch die Klage vor der Verjährung geschützt.
Hintergrund der Klage: Unklare Stornogebühren
Die Debeka Lebensversicherungsverein a. G. sah sich mit Vorwürfen konfrontiert, bei vorzeitigen Kündigungen von Lebens- und Rentenversicherungen unzulässige Stornogebühren erhoben zu haben. Diese Gebühren konnten erheblich sein und bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals betragen. Dies entsprach oft mehreren tausend Euro pro Vertrag.
Der Kern des Problems liegt in der Berechnungsmethode. Die Debeka bezog sich in ihren Klauseln auf kapitalmarktabhängige Zinssätze. Diese variablen Zinssätze machten die Höhe der Stornogebühren für Verbraucher weder vorhersehbar noch nachvollziehbar. Genau diese Intransparenz kritisieren die Verbraucherschützer scharf.
Faktencheck Stornogebühren
- Betroffene Verträge: Lebens- und Rentenversicherungen, die nach 2007 abgeschlossen wurden.
- Abgezogene Summen: Bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals, oft mehrere tausend Euro.
- Grund der Klage: Die Stornogebühren basierten auf variablen Zinssätzen, die für Kunden nicht nachvollziehbar waren.
Gerichtliches Urteil und Musterfeststellungsklage
Das Oberlandesgericht Koblenz hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden. Das Gericht untersagte der Debeka, die umstrittene Klausel künftig zu verwenden. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird es voraussichtlich prüfen. Trotzdem sendet es ein klares Signal an die Versicherungsbranche.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Ziel ist es, dass betroffene Verbraucher ihr Geld zurückbekommen. Es geht um alle, die ihre Lebensversicherung nach dem Jahr 2007 abgeschlossen und entsprechende Stornogebühren zahlen mussten.
„Die Intransparenz bei der Berechnung der Stornogebühren war für viele Verbraucher ein großes Ärgernis. Wir wollen sicherstellen, dass sie ihr Recht auf Rückerstattung durchsetzen können.“
Verjährung und Anmeldung zur Klage
Die Musterfeststellungsklage hat auch eine wichtige Funktion bezüglich der Verjährung. Für Ansprüche ab dem Jahr 2022 hemmt die Klage die Verjährung. Das bedeutet, dass sich Verbraucher, die sich im Klageregister anmelden, keine Sorgen machen müssen, dass ihre Ansprüche verjähren, während das Verfahren läuft. Der vzbv möchte zudem erreichen, dass auch frühere Stornoabzüge, also solche vor 2022, zurückerstattet werden.
Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Das BfJ wird das Klageregister voraussichtlich in den nächsten Wochen öffnen. Der vzbv informiert, sobald die Anmeldung möglich ist.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Eine Musterfeststellungsklage ermöglicht es Verbrauchern, ihre Ansprüche gemeinsam durchzusetzen, ohne selbst ein individuelles Klageverfahren führen zu müssen. Wenn das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheidet, können diese ihre individuellen Ansprüche auf Basis des Musterurteils leichter geltend machen. Dies spart Zeit und Kosten für Einzelklagen.
Chronologie des Verfahrens und nächste Schritte
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Sammelklage bereits am 12. Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht. Dies war der erste offizielle Schritt. Die nächsten Phasen des Verfahrens sind bereits geplant, auch wenn die genauen Termine noch offen sind.
- Offener Zeitpunkt: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich anmelden.
- Offener Zeitpunkt: Mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht. Meist genügt ein Termin, es können aber auch mehrere angesetzt werden.
- Offener Zeitpunkt: Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, sich an- oder abzumelden.
- Offener Zeitpunkt: Das Oberlandesgericht erlässt sein Urteil. Die Parteien können Rechtsmittel einlegen.
- Offener Zeitpunkt: Das Verfahren endet durch ein endgültiges Urteil oder einen Vergleich.
Es ist wichtig, dass betroffene Versicherungsnehmer sich aktiv informieren und die Termine im Auge behalten. Eine Anmeldung im Klageregister ist entscheidend, um von den Vorteilen der Sammelklage zu profitieren.
Wie Verbraucher profitieren können
Wer von der Debeka eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt hat und dabei Stornogebühren zahlen musste, sollte die Entwicklung der Klage genau verfolgen. Der wichtigste Schritt ist die Anmeldung im Klageregister, sobald dieses geöffnet wird. Dies sichert die Ansprüche und schützt vor Verjährung.
Der vzbv bietet zudem einen News-Alert an, um über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden zu bleiben. Dies ist eine einfache Möglichkeit, keine wichtigen Fristen oder Entwicklungen zu verpassen. Die Verbraucherzentralen setzen sich bundesweit für die Rechte der Verbraucher ein und gehen gegen unfaire Praktiken vor. Diese Klage ist ein weiteres Beispiel für ihr Engagement.
Verbraucher, die unsicher sind, ob sie betroffen sind, können sich bei den Verbraucherzentralen informieren. Dort erhalten sie Antworten auf häufige Fragen und Unterstützung bei der Einschätzung ihrer individuellen Situation. Es lohnt sich, aktiv zu werden und die eigenen Rechte wahrzunehmen.





